Die Sitzungsvorlage 2003/026 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der Schließung des Bahnübergangs Obere Münsterstraße für den Kfz-Verkehr. Hintergrund ist eine Vereinbarung zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Stadt Castrop-Rauxel, deren Umsetzung durch das Bundesverkehrsministerium unter Androhung der Rückforderung von Zuschüssen in Höhe von etwa 972.783,93 € gefordert wird. Die Frist für die Schließung war der 1. August 2002.
Es stehen zwei Beschlussalternativen zur Auswahl. Alternative A sieht die sofortige Umsetzung der Vereinbarung durch die Schließung des Übergangs sowie die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Planung einer Unterführung vor. Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich auf circa 100.000 €. Alternative B sieht die Nichtumsetzung der Vereinbarung vor, wobei alle Rechtsmittel zur Abwendung von Geldforderungen auszuschöpfen sind. In diesem Fall drohen der Stadt Rückzahlungen an den Bund und die Deutsche Bahn AG in Höhe von insgesamt etwa 2,5 Millionen Euro zuzüglich möglicher Zinsen.
Zudem geht die Vorlage um die Abwicklung von Geldleistungen aus einer Kreuzungsvereinbarung, bei der Teilleistungen der Deutschen Bahn AG in Höhe von rund 250.000 Euro im Zeitraum 1985/86 erfolgten. Um Rückerstattungsverpflichtungen und Geldforderungen zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, die ursprüngliche Planung einer Unterführungslösung im Rahmen der Neugestaltung des Münsterplatzes umzusetzen. Hierfür sind vorab Planungskosten in Höhe von etwa 50.000 Euro im Haushaltsplan 2003 zu berücksichtigen. Diese Planung soll als Grundlage für Verhandlungen über Zuschüsse aus der Städtebauförderung mit dem Land dienen.