Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr)
Tagesordnung
- 1mündlicher Bericht
- 2Bauleitplanung: 57. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Bahngelände Castrop-Süd hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2003/200 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Umwidmung des ehemaligen Bahngeländes im Bereich Castrop-Süd. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Flächennutzung an aktuelle stadtentwicklungspolitische Ziele, insbesondere die Vorbereitung der Bebauungspläne Nr. 159 „Realschule Kleine Lönsstraße“ und Nr. 167 „Zwischen Herrenland und Emschertalbahn“. Im Vergleich zum Durchführungsbeschluss vom 11. Dezember 2001 hat sich der Geltungsbereich der Änderung verkleinert, da bestimmte bebaute Flächen zwischen der Bladenhorster Straße und der Dammstraße aus dem Verfahren herausgenommen wurden.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen von verschiedenen Trägern geprüft. Die Pipeline Engineering GmbH wies auf Leitungen im Planbereich hin, welche die Verwaltung jedoch als außerhalb des Geltungsbereichs liegend und bereits im bestehenden Plan berücksichtigt einordnet. Das Staatliche Umweltamt Herten äußerte Bedenken hinsichtlich möglicher Immissionen durch bestehende Gewerbebetriebe gegenüber einer geplanten Wohnnutzung. Die Verwaltung vertritt hier die Auffassung, dass die Auswirkungen erst im Rahmen der späteren Bebauungsplanung verbindlich zu prüfen seien. Zudem empfahl die Emschergenossenschaft eine spezifische Rückhaltung von Niederschlagswasser. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Detailplanung der Abwasserentsorgung nicht Gegenstand dieser Flächennutzungsplanänderung sei.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Anregungen nicht zu berücksichtigen und die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung festzustellen.
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- 3BAULEITPLANUNG 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 5 - I Planbereich: Ortsteil Becklem, Teil 1 hier: Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes und Auslegung des Änderungsentwurfes
- 4mündlicher Bericht
- 5Straßenbenennungen
- 6Wiederwahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
- 7Teilweise Erneuerung der Straße Am Graben zwischen Bahnhofstr. und der Neubebauung der ViterraZur Vorlage · 2003/216 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der anstehenden Kanalerneuerung im Bereich der Straße Am Graben, die sich von der Bahnhofstraße bis zum Neubaugebiet der Viterra erstreckt, ist eine teilweise Erneuerung der Straßenanlagen vorgesehen. Der Stadtwerke (EUV) werden im Zuge ihrer Wiederherstellungspflicht die Kosten für den Straßenaufbau innerhalb der Kanalzone sowie die gesamte Asphaltdecke der Fahrbahn übernommen.
Der Bereich Tiefbau plant ergänzend die Erneuerung der Flussbahn, der Bordsteine sowie der Gehwege. Die Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen ist aufgrund des Alters der Anlagen und des Verschleißes vorgesehen, während die Gehwege durch eine Pflasterdecke auf einen aktuellen Ausbaustandard gebracht werden sollen. Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf circa 73.500 Euro. Von diesem Betrag sind 7.000 Euro abzuziehen, die bereits durch die Viterra als Ersatz für Instandsetzungsarbeiten geleistet wurden, woraus sich ein beitragsfähiger Aufwand von etwa 66.500 Euro ergibt.
Nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der städtischen Satzung sind die Kosten anteilig auf die Anlieger umzulegen. Für die Erneuerung der Straßenentwässerung sind 50 Prozent der Kosten auf die Grundstückseigentümer umzulegen, bei den Gehwegarbeiten beträgt der Anteil 60 Prozent. Die voraussichtliche Beitragsumlage für die Anlieger beläuft sich auf insgesamt etwa 37.600 Euro. Sollten während der Bauarbeiten zusätzliche Erneuerungen am Fahrbahnunterbau erforderlich werden, könnten sich die Gesamtkosten auf circa 103.000 Euro erhöhen. Die zuständige Verwaltung wird beauftragt, die KAG-Abrechnung nach Abschluss der Arbeiten durchzuführen.
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- 8Teilweise Erneuerung der Ahornstr. zwischen Schulstraße und dem verkehrsberuhigt ausgebauten Bereich am Castroper HolzZur Vorlage · 2003/219 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der anstehenden Kanalerneuerung in der Ahornstraße zwischen der Schulstraße und dem verkehrsberuhigten Bereich am Castroper Holz ist eine teilweise Erneuerung der Straßeninfrastruktur vorgesehen. Der Stadtentwässerungsbetrieb (EUV) führt die Erneuerung des Abwasserkanals durch und übernimmt im Zuge seiner Wiederherstellungspflicht die Kosten für den Fahrbahnaufbau innerhalb der Kanalzone sowie die gesamte Asphaltdecke.
Der Bereich Tiefbau plant ergänzend die Erneuerung der Straßenentwässerung, einschließlich der Flussbahnen und Sinkkästen, sowie des Fahrbahnunterbaus außerhalb der Kanalzone. Diese Maßnahmen sind aufgrund des Alters der Bauteile, die seit dem ursprünglichen Ausbau im Jahr 1937 unverändert sind, erforderlich. Die Gesamtkosten für die städtischen Erneuerungsmaßnahmen werden auf etwa 29.600 Euro geschätzt.
Gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der städtischen Satzung sind 50 Prozent dieser Kosten, also circa 14.800 Euro, als Straßenausbaubeiträge von den Anliegern zu tragen. Die Beitragshöhe pro Grundstück wird auf etwa 1,80 Euro bis 8,70 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche geschätzt, wobei die Anrechnung bei Grundstücken auf eine Tiefe von 40 Metern begrenzt ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, die KAG-Abrechnung unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten durchzuführen. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden bereits schriftlich über die Maßnahme und die voraussichtlichen Kosten informiert.
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- 9Erneuerung der Fahrbahn der Kleinen Dornbachstr. und der Dornbachstr. zwischen Hs.-Nr. 12 und Hs.-Nr. 30Zur Vorlage · 2003/226 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/226 des Bereichs Tiefbau sieht die Erneuerung der Fahrbahnen in der Kleinen Dornbachstraße sowie in der Dornbachstraße im Bereich der Hausnummern 12 bis 30 vor. Hintergrund der Maßnahme ist ein verschlissener Unterbau, der den aktuellen verkehrlichen Anforderungen nicht mehr entspricht.
Die Planung erfolgt in Koordination mit dem Stadtwerke Essen (EUV), der im Rahmen einer anstehenden Erneuerung der Abwasserkanäle die Kosten für den Straßenaufbau innerhalb der Kanalzone sowie die gesamte Asphaltdecke übernimmt. Die Kosten für den Straßenaufbau außerhalb dieser Zone werden durch den Bereich Tiefbau getragen.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme des Bereichs Tiefbau werden auf etwa 40.300 Euro geschätzt. Gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der entsprechenden städtischen Satzung sind 50 Prozent dieser Kosten, also circa 20.150 Euro, als Straßenausbaubeiträge von den Anliegern zu erheben. Die Höhe der Beiträge für die Grundstückseigentümer variiert je nach Grundstücksgröße und Anzahl der Vollgeschosse und wird auf etwa 130 Euro bis 2.770 Euro geschätzt. Bei der Berechnung der Fläche werden Grundstücke über eine Tiefe von 40 Metern nicht weiter berücksichtigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Abrechnung nach Abschluss der Arbeiten durchzuführen. Die betroffenen Eigentümer wurden bereits schriftlich über die geplante Maßnahme und die voraussichtlichen Kosten informiert.
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- 10Bekämpfung von Angsträumen in Castrop - RauxelZur Vorlage · 2003/229 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/229 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit Maßnahmen zur Reduzierung von Angsträumen in Castrop-Rauxel, basierend auf Anregungen des Kinder- und Jugendparlaments sowie der Planungsgruppe „Mädchenforum“.
Im Rahmen der Vorlage wird die nachträgliche Installation einer konventionellen Beleuchtungsanlage an der Buswartehalle an der Schnittstelle Dortmunder Straße/B 235 beschlossen. Die damit verbundenen Investitionskosten belaufen sich auf 2.500 Euro, bei jährlichen Sachkosten von 150 Euro. Anträge zur Errichtung von Beleuchtungen an den Radwegen von Schwerin nach Frohlinde sowie an der Oststraße nach Deininghausen und am Hauptweg im Volkspark Ickern werden aus Kostengründen zurückgewiesen. Die Entscheidung über eine farbige Beleuchtung der Fußgängerbrücke Thomasstraße wird bis zum Vorliegen einer Kostenschätzung zurückgestellt.
Zudem werden verschiedene Standorte zur Verbesserung der Beleuchtung und Verkehrssicherheit behandelt. In Schwerin und Frohlinde sollen Solaranlagen, zusätzliche Laternen und Rückschnitte geprüft bzw. umgesetzt werden. In der Stadtmitte sowie in Rauxel umfasst das Maßnahmenpaket die Reinigung, das Beschneiden von Grünflächen sowie die Prüfung von Brückenleuchten und Bewegungsmeldern. Für den Emscherweg wird die Kosten für eine dauerhafte Beleuchtung geprüft. In Habinghorst wird auf bereits erfolgte Erneuerungen verwiesen, während für die Wartburgstraße ein Antrag zur Radweganlage beim Kreistag geplant ist. Zudem wird die Prüfung eines Tempo-30-Bereichs an der Borghagener Straße vereinbart.
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- 11(ohne Titel)
- 12(ohne Titel)
- 13Sperrung Rieperbergstraße für den Kfz.-VerkehrZur Vorlage · 2003/157 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/157 des Betriebsausschusses 1 sieht eine Ausweitung der Sperrung der Rieperbergstraße für den Kraftfahrzeugverkehr vor. Bisher ist die Straße, die ein Waldgebiet zwischen Schwerin und der Wilhelmstraße durchquert, bereits an Sonn- und Feiertagen für den Kfz-Verkehr, außer für Anlieger, gesperrt. Die Verwaltung schlägt nun vor, diese Sperrung auch auf die Wochentage auszudehnen.
Grund für diesen Vorschlag ist der instabile Zustand der Straßendecke. Aufgrund von Rissbildungen, Auskolkungen und der Hangrutschgefahr im Randbereich der Straße treten wiederholt Schäden auf, die einen hohen Unterhaltungsaufwand verursachen. Eine vollständige Sperrung soll verhindern, dass die Schäden in den Bruchzonen weiter fortschreiten, da eine grundhafte Erneuerung der Straße Kosten in Höhe von etwa 350.000 Euro verursachen würde. Eine Refinanzierung dieser Kosten über Zuschüsse oder Beiträge ist nicht vorgesehen.
Der Radverkehr bleibt auf der als Hauptroute im Radroutenplan ausgewiesenen Strecke weiterhin erlaubt. Eine Verkehrszählung vom Juni 2003 ergab, dass die Umleitung von etwa 1.400 Fahrzeugen über alternative Strecken wie die Bergstraße oder Mittelstraße ohne nennenswerte Beeinträchtigungen möglich ist. Zudem wird eine Entlastung der Tempo-30-Zonen in Rauxel und Schwerin durch die Nutzung des übergeordneten Straßennetzes erwartet. Nach einem Beschluss im Betriebsausschuss 1 sollen die erforderliche Beschilderung durch den Bereich Ordnungswesen angeordnet und durch den Bereich Tiefbau aufgestellt werden.
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- 14Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich von Kinderspielplätzen
- 15ParkraumbewirtschaftungskonzeptZur Vorlage · 2003/237 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2003/237 des Betriebsausschusses 1 sieht ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept für die Altstadt von Castrop-Rauxel sowie die Erneuerung der Parkscheinautomaten vor. Im Kernbereich soll die Parkgebühr von 1,00 Euro pro Stunde beibehalten, während der Bewirtschaftungszeitraum auf werktags von 09:00 bis 16:00 Uhr verkürzt wird. Samstags soll in den Zentren Castrop, Schwerin, Habinghorst und Ickern das Parken mit Parkscheibe kostenfrei möglich sein, wobei die Verwaltung nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorlegen soll. Die 15-minütige Sonderregelung für Kurzzeitparken soll auf alle bewirtschafteten Parkplätze ausgeweitet werden. Der Kernbereich wird neu definiert, indem Flächen wie die Viktoriastraße und der Viehmarkt hinzugefügt und die Wittener Straße reduziert werden. Die Höchstparkdauer bleibt auf zwei Stunden begrenzt.
Parallel dazu ist der Austausch von insgesamt 23 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet geplant, um die Instandhaltungskosten zu senken. Die Neuanschaffung umfasst Bereiche der Innenstadt sowie des weiteren Stadtgebiets und soll über einen 36-monatigen Leasingvertrag finanziert werden. Das geschätzte Kostenvolumen für die Geräte beläuft sich auf 73.600 Euro, zuzüglich etwa 5.000 Euro für Auf- und Abbau sowie Verkehrszeichen. Zudem soll das Anwohnerparkgebiet um die Wittener Straße, den Am Stadtgarten und die Glückaufstraße erweitert werden, wobei die Gebühr für Anwohnerparkausweise 30,00 Euro jährlich beträgt. Vorschläge aus einem Bürgerantrag werden, sofern sie nicht mit den Einzelmaßnahmen übereinstimmen, nicht übernommen.
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- 16mündlicher Bericht
- 17Parkbänke und Parkplätze in Deininghausen Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 9.07.2003
- 18(ohne Titel)
- 19(ohne Titel)
- 20Verbesserung Friedhofssituation in HenrichenburgZur Vorlage · 2003/210 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2003/210 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Verbesserung der Friedhofssituation auf dem Friedhof Henrichenburg. Die Verwaltung hat die Prüfung eines Antrags zur Optimierung der örtlichen Gegebenheiten abgeschlossen und legt die Ergebnisse vor.
Hinsichtlich des Zugangs zum Friedhof in den späten Abendstunden stellt die Verwaltung fest, dass ein unbefugtes Betreten durch Personen, die nicht dem Anstaltszweck dienen, aufgrund der örtlichen Situation nicht ausgeschlossen werden kann. Ein Einsatz eines privaten Wach- oder Schließdienstes wird aus finanziellen Gründen sowie wegen möglicher Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt als nicht möglich bewertet. Zudem wird die Effizienz solcher Maßnahmen angezweifelt. Der städtische Wächterdienst wurde bereits in der Vergangenheit eingestellt. Bei Vandalismus bleibt als einzige Option die Einschaltung der Polizei.
Bezüglich der Friedhofstoilette wird darauf hingewiesen, dass verlängerte Öffnungszeiten nach Dienstschluss und an Wochenenden in der Vergangenheit zu Vandalismus und Verschmutzungen geführt haben, was einen hohen Instandsetzungs- und Reinigungsaufwand nach sich zog. Dennoch wird der Fachbereich Friedhofswesen einen erneuten Versuch längerer Öffnungszeiten, zumindest während der Sommermonate, durchführen und dem Ausschuss dazu einen Bericht vorlegen. Ein Aufruf in der Lokalpresse zur Förderung privater Patenschaften für die genannten Aufgaben blieb ohne Resonanz. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 21Kommunale Friedhöfe in Castrop-Rauxel - Situationsanalyse und Entwicklungskonzept -
- 22Vorzeitige Rückgabe von Grabstellen für Erdbestattungen an den FriedhofsträgerZur Vorlage · 2003/217 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2003/217 befasst sich mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Rückgabe von Grabstellen für Erdbestattungen an den Friedhofsträger der Stadt Castrop-Rauxel. Bisher sieht die Regelung für Wahl- und Reihengräber eine Nutzungsdauer von 30 Jahren vor, was aufgrund der geologischen Gegebenheiten und der Verwesungsdauer als Standard festgelegt ist.
Die Verwaltung stellt fest, dass von den Hinterbliebenen vermehrt der Wunsch nach einer vorzeitigen Rückgabe geäußert wird, da eine ordnungsgemäße Grabpflege aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr möglich ist. Da das aktuelle Satzungsrecht diese Option nicht vorsieht, schlägt die Verwaltung vor, eine Rückgabe des Nutzungsrechts nach frühestens 20 Jahren zu ermöglichen. Diese Regelung soll sich an der bestehenden Handhabung für Urnenbeisetzungen orientieren.
Für die Zeit, in der die Grabstelle weiterhin mit einem Ruherecht belegt bleibt, soll eine einmalige Unterhaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro pro Jahr und Stelle an den Friedhofsträger entrichtet werden. Diese Gebühr dient der Abgeltung der anfallenden Pflege- und Unterhaltskosten. Die Verwaltung begründet diese Maßnahme mit der Notwendigkeit der Gebührengerechtigkeit, um zu verhindern, dass die entstehenden Pflegekosten über die allgemeine Gebührenkalkulation aufgefangen werden müssen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe vom 12.12.2002 annimmt.
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- 23Antrag der CDU-Ratsfraktion hier: Neubau der Turnhalle an der Grundschule Alter Garten in HenrichenburgZur Vorlage · 2003/240 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2003/240 befasst sich mit dem Antrag der CDU-Ratsfraktion bezüglich des Neubaus der Turnhalle an der Grundschule Alter Garten in Henrichenburg. Der Antrag wurde im Rahmen der Vorbereitung für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) am 24. September 2003 erstellt.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Maßnahme keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt hat. Die finanziellen Details sowie die Gesamtkosten der geplanten Maßnahme werden im Sachverhalt des Antrags aufgeführt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht separat formuliert, sondern verweist direkt auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Die Federführung für dieses Thema liegt beim Betriebsausschuss 3.
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- 24Budgetentwicklung 2003 hier: Betriebsbericht zum 01.09.2003Zur Vorlage · 2003/221 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2003/221 des Betriebsausschusses 3 informiert über die Budgetentwicklung des Haushaltsjahres 2003 mit Stand zum 1. September 2003. Der Bericht prognostiziert für den Verwaltungshaushalt einen Überschuss von 30.000 Euro. Im Vermögenshaushalt wird eine Verbesserung von rund 440.000 Euro ausgewiesen, was primär auf den Verzicht auf nicht unabweisbare Ausgaben gemäß § 81 der Gemeindeordnung zurückzuführen ist.
Innerhalb der einzelnen Fachbereiche zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Das Immobilienmanagement verzeichnet im Verwaltungshaushalt Mehreinnahmen aus Versicherungsleistungen nach einem Feuerschaden sowie Rückzahlungen von Prämien und Energiekostenerstattungen; im Vermögenshaushalt führen Landeszuweisungen und Kostenerstattungen zu einem Plus von 160.000 Euro. Die Stadtplanung und Stadtentwicklung weist ein Ergebnis von 110.000 Euro aus, begründet durch Verwaltungsgebühren und Kostenerstattungen aus einem Bürgerbegehren.
Im Bereich Tiefbau werden im Verwaltungshaushalt Mindereinnahmen bei Ablösebeträgen für Kanalbaumaßnahmen an Kreisstraßen verzeichnet, während im Vermögenshaushalt ein Plus von 250.000 Euro durch den Verzicht auf nicht unabweisbare Baumaßnahmen entsteht. Die Grünflächenverwaltung zeigt im Verwaltungshaushalt ein Plus von 30.000 Euro aufgrund ausbleibender Neuanpflanzungen. Der Bereich Friedhof prognostiziert hingegen Mindereinnahmen bei den Friedhofsgebühren in Höhe von 90.000 Euro. Die Bereiche Vermessung, Bauordnung und Wohnungsförderung weisen keine Abweichungen aus. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Betriebsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 25Haupt- und Finanzausschuss
- 26Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich