Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sport und Kultur)
Gremium: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
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Tagesordnung
- 1Einwohnerfragestunde
- 2Informationen zur Kriminalstatistik
- 3mündlicher Sachstandsbericht zum Brandschutzbedarfsplan
- 4Beratung des Betriebsbugets 2005 (Entwurf Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)Zur Vorlage · 2005/211 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/211 dient der Beratung des Betriebsbudgets 2005 für den Betrieb 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr). Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 dem Entwurf des Budgets 2005 auf Grundlage des bereits am 19.05.2005 gefassten Eckdatenbeschlusses zustimmt.
Der Sachverhalt erläutert, dass der Rat die Haushaltseckdaten in seiner Sitzung vom 19.05.2005 beschlossen hat. Unter Berücksichtigung der für die Ratssitzung am 05.07.2005 vorgeschlagenen Änderungen ergibt sich für den Verwaltungshaushalt des Betriebes 1 ein Einnahmenwert von 5.850.950 Euro und ein Ausgabenwert von 4.542.502 Euro. Daraus resultiert ein Überschuss von 2.153.129 Euro. Dieser positive Zuschussbedarf umfasst nicht die Personalkosten, da deren Bewirtschaftung zentral erfolgt und diese im Sammelnachweis 1 veranschlagt sind.
Im Vermögenshaushalt ist für den Betrieb 1 eine Investitionsquote in Höhe von 200.960 Euro vorgesehen. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßige Berührung vorliegt.
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- 5Investitionsprogramm 2006 - 2008Zur Vorlage · 2005/210 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/210 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit dem Entwurf des Teil-Investitionsprogrammes des Betriebes 1 für den Zeitraum von 2006 bis 2008. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Investitionen innerhalb der zuvor im Rahmen eines Eckdatenbeschlusses festgelegten Investitionsquoten durchzuführen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 dem vorliegenden Entwurf zustimmt. Zudem wird empfohlen, das Programm dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung im Rahmen des Gesamt-Investitionsprogrammes vorzulegen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Programm keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die inhaltliche Grundlage für die Planung bildet die Ziffer 4 b) des entsprechenden Eckdatenbeschlusses, welche die verbindlichen Quoten für die Investitionstätigkeit vorgibt. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beratung in der Sitzung des Betriebsausschusses 1 am 22. Juni 2005 vorbereitet.
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- 6BeschlusscontrollingZur Vorlage · 2005/214 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2005/214 dient der Information des Betriebsausschusses 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr). Gegenstand der Vorlage ist ein Beschlusscontrolling, das dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde.
Aus den Inhalten der Vorlage geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag sieht lediglich vor, dass der Betriebsausschuss 1 die Informationen aus dem vorliegenden Beschlusscontrolling zur Kenntnis nimmt. Die zuständige Verwaltung hat die Vorlage für die Sitzung am 22. Juni 2005 vorbereitet.
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- 7Antrag des Werberings Ickern auf Ermäßigung der Sondernutzungsgebühr für das diesjährige Ickerner FrühjahrsfestZur Vorlage · 2005/158 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) wird über einen Antrag des Werberings Ickern zur Ermäßigung der Sondernutzungsgebühr für das diesjährige Ickerner Frühjahrsfest beraten. Im Rahmen der Marktfestsetzung wurde dem Werbering bereits eine Sondernutzungserlaubnis für den Ickerner Marktplatz sowie die Ickerner Straße erteilt, wobei die Gebühr gemäß der geltenden Satzung auf insgesamt 1.600,00 Euro festgesetzt wurde.
Mit einem Schreiben vom 4. Mai 2005 beantragte der Werbering eine Reduzierung dieser Gebühr um 50 Prozent. Gemäß § 12 der Sondernutzungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel ist der Ausschuss befugt, ganz oder teilweise auf die Erhebung einer Gebühr zu verzichten, sofern die Sondernutzung im öffentlichen Interesse liegt oder der Wirtschaftsförderung sowie der Stadtbildpflege dient. Die Verwaltung führt an, dass das Ickerner Frühjahrsfest der Wirtschaftsförderung des Ortskerns dient und somit die Voraussetzungen für eine Ermäßigung erfüllt. Zudem wird auf vergleichbare Entscheidungen in der Vergangenheit verwiesen, bei denen anderen Werbegemeinschaften für Veranstaltungen wie das Habinghorster Sommerfest oder der Weihnachtsmarkt in der Altstadt eine Gebührenhalbierung gewährt wurde.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dem Antrag des Werberings Ickern zu folgen und eine einmalige Ermäßigung der Sondernutzungsgebühr für das Jahr 2005 um 50 Prozent zu beschließen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 8Benutzungssatzung der StadtbibliothekZur Vorlage · 2005/204 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/204 regelt die Einführung einer neuen Benutzungssatzung für die Stadtbibliothek Castrop-Rauxel, welche die bisherige Ordnung aufgrund des Ausbaus um Internetarbeitsplätze ersetzt. Der Rat der Stadt soll die neue Satzung beschließen. Die Regelungen umfassen die Anmeldung, wobei für Personen unter 16 Jahren die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Der Bibliotheksausweis ist für eine Dauer von einem Jahr gültig. Die Leihfristen sind differenziert gestaltet: Bücher können für vier Wochen ausgeliehen werden, während Zeitschriften, Videos, CD-ROMs, Hörbücher und Musik-CDs eine Frist von zwei Wochen haben. Spielfilm-Videos und DVDs sind für eine Woche leihbar. Vorbestellte Medien werden für zwei Wochen bereitgestellt. Bei Überschreitung der Fristen um eine bzw. zwei Wochen erfolgen kostenpflichtige Mahnungen. Für Schäden oder Verlust der Medien besteht eine Ersatzpflicht zum Neuanschaffungswert.
Die Nutzung der Internetarbeitsplätze unterliegt zusätzlich einer Internet-Verpflichtungserklärung. Die Stadtbibliothek übernimmt keine Haftung für Inhalte, Datenübermittlung oder die Technik. Die Nutzung rechtswidriger, pornographischer oder werblicher Inhalte sowie die Installation eigener Software ist untersagt. Downloads sind auf bereitgestellte Datenträger möglich, während der Ausdruck von Dokumenten gemäß Gebührensatzung kostenpflichtig ist. Zum Jugendmedienschutz wird Filtersoftware eingesetzt. Verstöße gegen die Nutzungsregeln führen zum Ausschluss von der Internetnutzung. Die neue Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die bisherige Benutzungs- und Gebührensatzung. Die Beratung im Betriebsausschuss 1 ist für den 22. Juni 2005 und im Rat der Stadt für den 5. Juli 2005 vorgesehen.
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- 9Änderung der Gebührensatzung der StadtbibliothekZur Vorlage · 2005/202 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Vorlage 2005/202 zur Änderung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek Stellung genommen. Hintergrund der Neuregelung ist die Erweiterung der Bibliothek um sechs Internetarbeitsplätze. Die Nutzung dieser Arbeitsplätze soll künftig registrierten Bibliotheksnutzerinnen und Bibliotheksnutzern mit gültigem Bibliotheksausweis vorbehalten sein. Zudem sieht die Neufassung Gebühren für Ausdrucke und Downloads vor.
Um den Kostendeckungsgrad des Angebots zu verbessern, schlägt die zuständige Fachabteilung eine Anpassung der Jahresgebühren vor. Während die Nutzung für Kinder bis zwölf Jahre sowie für Schulen und Kindertageseinrichtungen weiterhin kostenfrei bleibt, erhöhen sich die Gebühren für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren von bisher 3,00 Euro auf 5,00 Euro. Für Erwachsene ab 18 Jahren steigt der Betrag von 8,00 Euro auf 10,00 Euro. Bei Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern sowie Wehr- und Zivildienstleistenden erhöht sich die Gebühr von 5,00 Euro auf 7,00 Euro. Im Gegensatz dazu sinkt die Gebühr für Schüler und Studenten bis zum 26. Lebensjahr von 8,00 Euro auf 7,00 Euro.
Die Satzung regelt zudem neue Entgelte für EDV-Ausdrucke in Schwarz-Weiß und Farbe sowie für Downloads auf Diskette oder CD-ROM. Auch die Säumnisgebühren bei Überschreitung der Leihfrist sowie Kosten für die Ausstellung von Ersatzausweisen und den Auswärtigen Leihverkehr sind in der Neufassung festgelegt. Der Beschlussvorschlag liegt dem Betriebsausschuss 1 und anschließend dem Rat der Stadt vor.
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- 10Anfragen der Ausschussmitglieder
- 11Mitteilungen der Verwaltung
- 12Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 13Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 14Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich