Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
Gremium: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW; Feuerwerk-Verbot an Silvester für PrivatpersonenZur Vorlage · 2016/163 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung und Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde im Betriebsausschuss 1 ein Antrag zur Regelung des Feuerwerksnutzung in Castrop-Rauxel behandelt. Der Antrag fordert, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ganzjährig auf professionelle Pyrotechniker zu beschränken und für Silvester lediglich ein Feuerwerk an einem festgelegten Standort durch Fachpersonal zuzulassen.
Als Begründung für das Vorhaben wurden die Belastungen für Tiere durch Lärm, Licht und Gerüche sowie die potenzielle Gefahr für das Tierwohl angeführt. Zudem wurden Umweltbelastungen, Kosten für Rettungskräfte, Krankenhauspersonal und die Straßenreinigung sowie das Risiko von Personenschäden genannt.
Die Verwaltung prüfte die rechtliche Grundlage des Antrags auf Basis des Sprengstoffgesetzes und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 an den Tagen des 31. Dezembers und 1. Januars grundsätzlich von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden. Zwar haben die örtlichen Ordnungsbehörden die Möglichkeit, das Abbrennen in bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten zu untersagen, die im Antrag genannten Gründe decken sich jedoch nicht mit den rechtlich vorgesehenen Voraussetzungen für eine solche Anordnung. Da die kommunale Rechtsetzung an das Bundesrecht gebunden ist, wurde der Beschlussvorschlag gefasst, den Antrag abzulehnen und den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
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- 3Antrag der Ratsfraktion CDU vom 02.06.2016 Hier: Werbesatzung PlakatierungZur Vorlage · 2016/161 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/161 befasst sich mit einem Antrag der Ratsfraktion CDU vom 2. Juni 2016. Gegenstand der Vorlage ist die Werbesatzung zur Plakatierung.
Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) für die Sitzung am 22. Juni 2016 vorgelegt. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 1.
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- 4Konzept für die Altkleidersammlung im öffentlichen Straßenraum der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2016/165 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2016/165 ein Konzept für die Altkleidersammlung im öffentlichen Straßenraum vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, durch die Festlegung spezifischer Standorte Verschmutzungen durch unsachgemäß abgelagerte Abfälle zu vermeiden und die Sicherheit sowie die Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.
Das Konzept sieht vor, die Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichen Straßen und Plätzen auf eine Liste von 54 festgelegten Standorten zu beschränken. Dabei sollen primär bestehende Wertstoffinseln, an denen bereits Altglas- oder Altpapiercontainer stehen, genutzt werden, um eine Bündelung der Sammelstellen zu erreichen und das Stadtbild zu schonen. Insgesamt sollen im Stadtgebiet 77 Container aufgestellt werden, um eine flächendeckende Sammlung zu ermöglichen und eine Überfüllung in dicht besiedelten Bereichen zu verhindern.
Die Verwaltung strebt an, Sondernutzungserlaubnisse für Altkleidercontainer künftig nur noch an einen verantwortlichen Anbieter zu erteilen. Durch die Konzentration auf vordefinierte Plätze sollen zudem Lärmemissionen und Beeinträchtigungen für Anwohner minimiert werden. Die Vorlage dient als ermessenslenkende Vorgabe für die zuständige Behörde bei der Entscheidung über Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum.
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- 5Aufbruchmanagement; Erteilung von Aufbruchgenehmigungen auf kommunalen StraßenZur Vorlage · 2016/154 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/154 des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Aufbruchmanagement und der Erteilung von Genehmigungen für Aufbrüche auf kommunalen Straßen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus dem politischen Raum zur Frage, inwieweit der Straßenbaulastträger die Steuerung von Baustellen optimieren kann.
Die Verwaltung führt aus, dass öffentliche Versorgungsunternehmen sowie private und gewerbliche Akteure zunehmend Leitungen auf städtischen Grundstücken verlegen, was mit Verkehrsbeeinträchtigungen verbunden ist. Während bei öffentlichen Versorgern aufgrund bestehender Rechtsgrundlagen und Konzessionsverträge nur geringe Eingriffsmöglichkeiten bestehen, lassen sich bei privaten Antragstellern durch das Verwaltungsverfahren bessere Steuerungsmöglichkeiten realisieren.
Der EUV übernimmt die technische Überwachung, legt bauliche Anforderungen fest und begleitet die Baustellen administrativ. Ziel ist die Substanzerhaltung der Infrastruktur sowie die Minimierung von Verkehrsbehinderungen. Dabei werden Synergieeffekte, etwa durch die Abstimmung mit eigenen Kanalbaumaßnahmen oder städtischen Projekten wie der „Sozialen Stadt Habinghorst“, genutzt.
Die Vorlage stellt fest, dass die Anzahl der Aufbrüche stetig zunimmt. Der EUV empfiehlt, die bisherige Form des Aufbruchmanagements beizubehalten, um flexibel auf tägliche Anforderungen und unvorhersehbare Ereignisse wie akute Schadensfälle reagieren zu können. Der Bericht wird dem Betriebsausschuss 1 zur Kenntnis gebracht.
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- 6Öffnung Lange Straße Prüfauftrag mit Ratsbeschluss vom 19.05.2016Zur Vorlage · 2016/162 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen eines Prüfauftrags des Rates untersucht, welche Möglichkeiten eine Öffnung der Länge Straße in Richtung der B235 Habinghorster Straße bietet. Derzeit ist die Einfahrt durch Verkehrszeichen beschränkt, sodass lediglich Busse der Linien 480, 482 und NE11 die Straße nutzen können.
Ein Bericht der Verwaltung zeigt auf, dass eine Öffnung für den Individualverkehr nur durch eine vollständige Einbindung der Zufahrt in die bestehende Signalanlage des Knotenpunktes möglich ist. Dies würde bauliche Anpassungen der Straßengeometrie, die Erweiterung der Signalanlage sowie die Anpassung von Einmündungsradien und Entwässerungsschächten erfordern. Zudem müssten Mauerscheiben entfernt und die Verkehrsführung an der B235 angepasst werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Haltestelle „Habinghorster Straße“: Da Busse im Haltestellenbereich den Verkehrsfluss behindern könnten und die Sicht auf die Signalanlage durch wartende Fahrzeuge eingeschränkt werden könnte, ist eine Umplanung der Haltestelle notwendig.
Finanziell wird die Umsetzung auf etwa 190.000 Euro geschätzt, wobei allein die Verlegung der Haltestelle rund 77.000 Euro kosten würde. Für die Erweiterung oder den Neubau der Signalanlage sind weitere Kosten zwischen 42.000 und 72.000 Euro zu erwarten. Zudem besteht das Risiko, dass aufgrund der Mittelbindungsfrist der Stadterneuerung Fördermittel zurückgezahlt werden müssen, falls die Aufenthaltsqualität oder die Verkehrsbelastung im verkehrsberuhigten Bereich negativ beeinflusst wird. Ein entsprechendes Verkehrsgutachten könnte zur Klärung der Rückzahlungsforderungen beitragen.
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- 7Anfragen der Ausschussmitglieder
- 8Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich