Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3DFI – Digitale Fahrgastinformation am Busbahnhof/ Altstadt hier: Angebot der Vestischen Straßenbahnen GmbHZur Vorlage · 2016/056 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vestische Straßenbahnen GmbH plant die Installation einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) am Busbahnhof Münsterplatz. Ziel der Maßnahme ist es, Fahrgästen eine umfassende und zeitnahe Information bereitzustellen, die insbesondere bei Betriebsstörungen aktuelle Daten liefert. Die technische Ausstattung soll große, tageslichttaugliche TFT-Bildschirme sowie eine Vorleseeinrichtung umfassen, um die Barrierefreiheit zu unterstützen.
Das Vorhaben ist Teil eines größeren Projekts der Vestischen Straßenbahnen GmbH für das Bedienungsgebiet der Gesellschaft, welches beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR als Förderprojekt angemeldet wurde. Die Bewilligung dieses Projekts wird für den Zeitraum bis Ende 2017 erwartet.
Die Finanzierung der Installation sowie die laufende Unterhaltung der Anlage werden durch die Vestische Straßenbahnen GmbH übernommen, sofern die Förderung durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr erfolgt. Die Stadt Castrop-Rauxel bzw. der Europäische Versorgungs- und Umweltverband (EUV) übernimmt die Sicherstellung und Finanzierung der Stromversorgung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und die Installation der digitalen Fahrgastinformation am Busbahnhof beschließt. Die weitere Umsetzung des Projekts wird durch die zuständige Fachabteilung an den EUV übergeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4Umbau und energetische Ertüchtigung der Umkleiden am Sportplatz Frohlinde, BrandheideZur Vorlage · 2016/072 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Energiefonds, eine Anteilsfinanzierung von maximal 73.192,90 € für den Umbau und die energetische Sanierung der städtischen Umkleide- und Duschräume am Sportplatz Frohlinde in Brandheide bereitzustellen. Die Stadt ist dabei berechtigt, die Zuwendung im Rahmen der Bauarbeiten an einen Dritten weiterzuleiten.
Die Anlagen des Sportplatzes Brandheide stehen dem FC Frohlinde zur Pacht zur Verfügung. Der Verein plant, das bestehende Vereinsheim in Eigenregie umzubauen und aufzustocken. Im Zuge dessen sollen die städtischen Umkleiden und Duschen im Erdgeschoss saniert und im Obergeschoss zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen werden, um dem gestiegenen Bedarf durch wachsende Mitgliederzahlen und die Teilnahme von Frauenmannschaften gerecht zu werden.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die Dämmung der Außenfassade und der obersten Geschossdecke, den Austausch von Fenstern und Türen durch dreifachverglaste Komponenten sowie die Installation einer effizienteren Heizungsanlage mit solarer Brauchwassererwärmung. Laut Berechnungen eines Ingenieurbüros soll der Primärenergiebedarf des Gebäudes durch diese Maßnahmen von 201 kWh/(m²a) auf 85 kWh/(m²a) gesenkt werden, was einer Einsparung von etwa 57,7 % entspricht. Die Kosten für die Sanierung des städtischen Gebäudeteils belaufen sich auf die genannten 73.19ende 92,90 €. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Energiefonds, wodurch keine zusätzliche Belastung des Haushalts entsteht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 45 Planbereich: „Gastronomie an der Grutholzallee“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2016/077 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 45 mit dem Titel „Gastronomie an der Grutholzallee“ sowie die dazugehörige Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 0,8 Hektar in der Gemarkung Rauxel, südlich der Gruthaktallee, zwischen dem evangelischen Krankenhaus und dem bestehenden Gastronomiebetrieb „Café del Sol“.
Ziel der Planung ist die Errichtung des Gastronomiebetriebs „L’Osteria“ durch die HC Gastronomie GmbH. Da das Grundstück derzeit im Außenbereich liegt, ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und einen Lückenschluss zur bestehenden Bebauung zu erreichen. Die Planung sieht neben dem Gebäude für etwa 200 Innen- und 120 Außenplätze auch die Bereitstellung von rund 130 Stellplätzen sowie die Sicherung eines 20 Meter breiten Streifens für die zukünftige Renaturierung eines verrohrten Bachlaufs vor.
Die vorliegenden Gutachten behandeln verschiedene Umweltbelange. Ein Schallgutachten geht davon aus, dass die Lärmemissionen an den relevanten Immissionspunkten die Richtwerte einhalten werden, wobei eine Messung zur Untermauerung der Ergebnisse geplant ist. Ein Artenschutzbeitrag empfiehlt, Fällarbeiten aufgrund des möglichen Vorkommens von Fledermäusen auf den Zeitraum zwischen Oktober und Februar zu beschränken. Ein Verkehrsgutachten rechnet mit einem zusätzlichen Aufkommen von etwa 500 Kfz-Fahrten pro Tag, sieht die Kapazitäten der Verkehrsknotenpunkte jedoch als ausreichend an. Die Kosten für das Verfahren werden vom Vorhabenträger getragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20160217133340|20160217133355|20160218133656|20160217133417|20160217133427|20160217133439|20160217133446|20160217133501
- 6Bebauungsplan Nr. 213 Planbereich „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2016/070 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Bebauungsplan Nr. 213 mit dem Titel „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen und den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Schwerin und umfasst eine Fläche von etwa 9.172 m². Es handelt sich um eine ehemalige Grabelandfläche, die nach einer mehrjährigen Brachzeit für eine Wohnbebauung genutzt werden soll. Die Planung zielt auf eine Nachverdichtung im Innenbereich ab, um die vorhandene soziale und technische Infrastruktur, wie die nahegelegene Grundschule und den öffentlichen Personennahverkehr am Neuroder Platz, besser auszulasten. Geplant ist die Schaffung von etwa 17 bis 25 Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern, wobei die Bebauung an der Grenze zum angrenzenden katholischen Friedhof aufgelockert gestaltet werden soll.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren haben verschiedene Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu Themen wie Kampfmittelbeseitigung, Bergbau, Versorgung und Bodenschutz abgegeben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregungen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Planung wird nicht angezeigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20160211145325|20160211145456|20160211145330|20160212121315|20160211145338|20160212114729|20160211145413|20160211145419|20160211145444|20160211145450
- 7Prüfung von vorhandener Bebauung im Außenbereich auf die Möglichkeit der Aufstellung einer Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich hier: Beschluss zur Erarbeitung von Außenbereichssatzungen gem. § 35 Abs. 6 BauGB im StadtgebietZur Vorlage · 2016/065 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Prüfung der Verwaltung zur Aufstellung von Außenbereichssatzungen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel zur Kenntnis genommen und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Ziel dieser Satzungen ist es, die Schließung vorhandener Baulücken in bestehenden Siedlungen zu ermöglichen und gleichzeitig eine unkontrollierte Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern. Durch die Anwendung von § 35 Abs. 6 BauGB können für bebaute Gebiete bestimmte öffentliche Belange, wie etwa die Darstellung im Flächennutzungsplan, zugunsten der Wohnbebauung zurückgestellt werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für die Planbereiche „Im Depot“ und „Oestricher Straße“ Außenbereichssatzungen aufzustellen. Im Bereich „Im Depot“ am Rhein-Herne-Kanal wurde die Eignung aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung und identifizierter Baulücken festgestellt. Für die „Oestricher Straße“ in Deininghausen wird die Aufstellung ebenfalls empfohlen, um die bestehende Bebauung zu sichern und die Entwicklung im Kontext der geplanten interkommunalen Gewerbegebiete zu steuern.
Für die Planbereiche „Bredenbrauck“, „Bövinghauser Straße“ und „Pöppinghausen“ wurde die Verwaltung mit einer detaillierten Prüfung beauftragt. In diesen Gebieten ist die rechtliche Lage, etwa die Einordnung in Landschaftspläne oder die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung, noch ungeklärt. Eine tiefergehende Untersuchung der umweltrelevanten Aspekte und der rechtlichen Rahmenbedingungen ist erforderlich, um die Möglichkeit einer Satzungsaufstellung abschließend beurteilen zu können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 8Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung
- 9Antrag der FWI-Ratsfraktion; hier: Zugang zum Ickerner FriedhofZur Vorlage · 2016/073 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/073 befasst sich mit einem Antrag der FWI-Ratsfraktion bezüglich des Zugangs zum Ickerner Friedhof. Der Antrag wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) für die Sitzung am 10. März 2016 vorgelegt.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den Text des Antrags der Fraktion. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Sachstandsbericht Umsetzung MarktplatzgestaltungZur Vorlage · 2016/076 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/076 zum Sachstandsbericht der Marktplatzgestaltung in der Altstadt von Castrop-Rauxel informiert über die Umsetzung der ersten Bauphase ab dem Frühjahr 2016. Ziel der Maßnahme ist die Aufwertung des öffentlichen Raums durch die Reduzierung von Stellplatzflächen zugunsten von Aufenthaltsflächen sowie die flächendeckende Gewährleistung der Barrierefreiheit. Dies umfasst auch den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle im südlichen Bereich des Platzes.
Die Finanzierung der nicht bewirtschafteten Flächen beläuft sich auf 1.250.000 Euro, wobei ein Förderbescheid über 1.040.000 Euro vorliegt. Die Bereitstellung des Eigenanteils von rund 260.000 Euro sowie die Vorfinanzierung der Fördermittel sind in der Haushaltsplanung 2016 berücksichtigt. Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen werden Kosten von etwa 75.000 Euro veranschlagt, wobei eine ÖPNV-Förderung in Höhe von 50.000 Euro erwartet wird. Die Sanierung der bewirtschafteten Flächen wurde durch ein Angebot in Höhe von 376.122,05 Euro vergeben, wobei Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds zum Einsatz kommen.
Der Zeitplan sieht vor, dass die Arbeiten an der bewirtschafteten Fläche bis Ende Mai 2016 abgeschlossen sein sollen, gefolgt von der Erneuerung der restlichen Flächen bis zum Jahresende 2016. Aufgrund der Baumaßnahmen können Veranstaltungen wie die Frühjahrs- und Herbstkirmes im Jahr 2016 nur in reduziertem Umfang auf angrenzenden Straßen stattfinden. Die Wochenmärkte werden ab Februar 2016 in die Fußgängerzone verlagert. Der Betriebsausschuss 3 soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Anfragen der Ausschussmitglieder
- 12Mitteilungen der Verwaltung
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich