Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Berufung und Entsendung eines Vertreters und einer persönlichen Vertreterin des Stadtsportverbandes als sachkundige EinwohnerZur Vorlage · 2017/232 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Berufung und Entsendung von Vertretungen des Stadtsportverbandes als sachkundige Einwohner in den Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) entscheiden. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Beschluss des Rates vom 21. September 2017, der die Einbindung eines gewählten Vertreters des Stadtsportverbandes in das Gremium vorsah.
Der Stadtsportverband hat für diese Funktion einen Vertreter sowie eine stellvertretende Vertreterin vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, dass die vorgeschlagenen Personen als sachkundige Einwohner in den Betriebsausschuss berufen werden, wobei die zweite Person im Verhinderungsfall die Vertretung übernimmt.
Die Maßnahme hat laut der Sitzungsvorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag steht zur Beratung im Betriebsausschuss 3 am 23. November 2017 sowie zur abschließenden Beschlussfassung im Rat der Stadt am 30. November 2017 an.
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- 4Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Vandalismusschäden am Adalbert-Stifter-Gymnasium und Kulturplatz LeoZur Vorlage · 2017/238 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/238 des Immobilienmanagements sieht Maßnahmen zur Vermeidung von Vandalismusschäden am Adalbert-Stifter-Gymnasium sowie am Kulturplatz Leo vor. Hintergrund sind aktuelle Vorkommnisse auf dem Schulhofgelände und im Umfeld der genannten Flächen.
Der Beschlussvorschlag an den Rat sieht vor, die Verwaltung mit der Umsetzung zweier spezifischer Sicherungsmaßnahmen zu beauftragen. Zum einen sollen die Zufahrten zur Leonhardstraße zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr durch zwei elektromechanisch gesteuerte Polleranlagen gesperrt werden. Dabei bleibt der Durchgang für Fußgänger und Radfahrer sowie die Durchfahrt für Rettungsdienste, die Feuerwehr und die Polizei weiterhin gewährleistet. Zum anderen sollen im hinteren Bereich des Schulhofes des Adalbert-Stifter-Gymnasiums, im Bereich der Zugänge zur Viktoriastraße und Schillerstraße, Zaun- und Toranlagen zur Sicherung errichtet werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen belaufen sich auf einen Gesamtauszahlungsbedarf von 80.000 Euro, wobei die Kosten für die Polleranlage mit 45.000 Euro und die Zaunanlage mit 35.000 Euro veranschlagt sind. Die Finanzierung soll über Mittel aus dem Haushalt für den Bildungscampus Süd erfolgen. Weitere Maßnahmen, wie die Verbesserung der Beleuchtung am Schulgebäude und auf dem Kulturplatz Leo sowie der Einsatz eines privaten mobilen Wachdienstes, wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in Vorbereitung. Die Abstimmung der Maßnahmen erfolgte in gemeinsamen Ortsterminen mit dem Ordnungsamt, der Schulverwaltung, dem Grünflächenamt sowie der EUV.
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Hauptdokument|20171108133424|20171108133454|20171108133510|20171108133521|20171108133529|20171108133540
- 55. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich 'Alter Garten' hier: Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2017/216 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/216 sieht die 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Alter Garten“ im Ortsteil Henrichenburg vor. Der Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss 3 umfasst den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Entscheidung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Der Planungsbereich befindet sich südlich der Anschlussstelle Henrichenburg der Bundesautobahn 2 und umfasst unter anderem das Gelände der Grundschule Alter Garten. Derzeit ist das Gebiet im Flächennutzungsplan 2025 als Gemeinbedarfsfläche für Bildungseinrichtungen ausgewiesen. Ziel der Änderung ist es, die Darstellung innerhalb des Bereichs von einer Gemeinbedarfsfläche in eine Wohnbaufläche zu überführen. Damit soll die Grundlage für das bereits eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 248 „Alter Garten“ geschaffen werden, welches die Entwicklung neuer Wohnbauflächen nördlich und östlich des Grundschulstandortes vorsieht.
Durch die Umwidlung in Wohnbaufläche sollen auch die Zufahrt, die Stellplätze sowie die Turnhalle in die neue Flächennutzung einbezogen werden. Die bestehende Nutzung als Bildungseinrichtung bleibt in ihrer Symbolik und Standortfestlegung unberührt, wobei die Änderung die planungsrechtliche Flexibilität für zukünftige Anpassungen an den Gebäuden erhöhen soll. Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung wird parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 248 durchgeführt. Eine detaillierte Festlegung der Bebauung und Erschließung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.
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- 6Sachstandsbericht zur Beseitigung des BÜ Obere MünsterstraßeZur Vorlage · 2017/219 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/219 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Sachstand zur Beseitigung des Bahnübergangs an der Oberen Münsterstraße. Grundlage für die Aufhebung des Übergangs sind Vereinbarungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Stadt Castrop-Rauxel aus den Jahren 1973 und 1974. Während der Rückbau des Bahnübergangs an der Gaswerkstraße bereits erfolgt ist, steht die Schließung der Anlage an der Oberen Münsterstraße noch aus. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008 hat die Verpflichtung zur Beseitigung des Bahnübergangs bestätigt.
Die Planung sieht eine Untertunnelung der Gleisanlagen vor. Da die Maßnahmen mit einer barrierefreien Gestaltung des Haltepunkts „Castrop-Rauxel Süd“ verknüpft werden sollen, ist ein Planänderungsverfahren erforderlich. Dies hat zur Folge, dass die rechtliche Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses von 1974 erneut geprüft werden muss. Es ist zu klären, ob ein neues Planfeststellungsverfahren oder ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren notwendig ist.
Die weitere Vorgehensweise wurde in Gesprächen zwischen der Stadt, der Deutschen Bahn, dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Bezirksregierung Münster abgestimmt. Für die Umsetzung ist eine Entwurfsplanung erforderlich, deren Finanzierungsanteil durch die Deutsche Bahn noch nicht genehmigt wurde. Die Stadt hält Planungsmittel im Haushalt bereit und hat beim VRR einen Antrag auf Finanzierungsunterstützung für die Bahnsteigmaßnahme gestellt. Die geschätzten Gesamtkosten für die Eisenbahnkreuzungsmaßnahme beliefen sich im Jahr 2012 auf etwa 1.745.000 Euro, wobei die Stadt um Förderung ihres Kostenanteils bemüht ist.
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- 7Verkehrsöffnung Horststraße / Am RapenswegZur Vorlage · 2017/217 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/217 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Frage einer dauerhaften Verkehrsöffnung der Verbindung zwischen der Horststraße und dem Am Rapensweg. Die Verbindung wurde ursprünglich als Provisorium im Rahmen der Baumaßnahme am Emschenkanal für den Baustellenverkehr eingerichtet. Während der Sanierung der Leveringhauser Straße wurde diese Einmündung zusätzlich für den allgemeinen Pkw-Verkehr als Umleitungsstrecke freigegeben.
Eine verkehrliche Zählung im Januar 2017 ergab unter winterlichen Bedingungen ein Verkehrsaufkommen von etwa 1.100 Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die langfristigen Folgen einer dauerhaften Öffnung aufgrund fehlender Verkehrsdaten nicht abschätzbar sind. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Verkehrsströme von Straßen in der Baulast des Landesbetriebes Straßen.NRW auf kommunale Straßen verlagern. Während eine Öffnung zur Entlastung bestimmter Knotenpunkte und zur Beruhigung der Verkehrssituation vor einer Schule führen könnte, ist mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens an anderen Knotenpunkten sowie an der Vinckestraße zu rechnen. Zudem wäre ein regelkonformer Ausbau der Verbindung erforderlich, wofür Kosten in Höhe von etwa 148.000 Euro vermutet werden.
Aufgrund der nicht absehbaren Folgen empfiehlt die Verwaltung, von einer dauerhaften Öffnung der Verbindung zwischen dem Am Rapensweg und der Horststraße abzusehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Einschätzung der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 8Temporäres Parkraum-Konzept für die Park- + Ride-Anlage am Hauptbahnhof Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/210 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/210 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit einem temporären Parkraum-Konzept für die Park- und Ride-Anlage am Hauptbahnhof Castrop-Rauxel. Der vorliegende Entwurf dient der Information der zuständigen Gremien über den aktuellen Projektstand.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 1 sowie der Betriebsausschuss 3 den aktuellen Sachstand des Projektes zur Kenntnis nehmen. Die inhaltliche Grundlage bildet die beiliegende Anlage mit dem Titel „Temporäres Parkraum-Konzept für die Park- + Ride-Anlage am Hauptbahnhof Castrop-Rauxel“, welche auf den Vorlagenstatus 3 vom September 2017 verweist.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass diese zum derzeitigen Zeitpunkt der Planungen noch nicht bekannt sind. Eine haushaltsmäßige Berührung der aktuellen Planung ist zum jetzigen Stand nicht ersichtlich. Die weitere Entwicklung des Projektes soll in einer kommenden Sitzung durch einen Bericht nachgeführt werden. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 1, der die Bereiche Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr umfasst.
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- 9Gebührenbedarfsberechnung 2018 'Friedhofswesen'Zur Vorlage · 2017/227 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/227 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofswesen im Jahr 2018. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die geprüfte Betriebskostenabrechnung aus dem Jahr 2016.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2018 belaufen sich auf 1.773.075 Euro, was einer Steigerung von etwa 3,24 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zu den wesentlichen Kostenpositionen zählen Personalkosten in Höhe von über einer Million Euro, kalkulatorische Abschreibungen sowie kalkulatorische Zinsen. In der Berechnung wurde die Restunterdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 16.530 Euro berücksichtigt, während eine Teilüberdeckung aus dem Jahr 2015 in Höhe von 16.377 Euro zur Gebührenstabilisierung eingearbeitet wurde.
Ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation ist der Abzug des Grünwertanteils. Da Friedhöfe auch als Erholungsflächen dienen, werden 20,78 Prozent der Kosten der Friedhofsunterhaltung als Grünwertanteil von den gebührenrelevanten Aufwendungen abgezogen. Dies entspricht einem Betrag von voraussichtlich 270.142 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2018 zur Kenntnis nimmt und die Änderung der Friedhofsgebühren gemäß der beigefügten Gebührensatzung zum 01.01.2018 beschließt. Die zuständige Fachabteilung führt in der Kalkulation zudem die Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungswert sowie einen kalkulatorischen Zinssatz von 6,0 Prozent auf.
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- 11Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 3Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich