Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bebauungsplan Nr. 235, Planbereich 'Aapwiesen' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidungen über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/064 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/064 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 235 für den Planbereich „Aapwiesen“ im Stadtteil Ickern. Das rund 10 Hektar große Gebiet umfasst Flächen nördlich der Emscher, die historisch durch Bergarbeiterwohnstätten aus den 1950er Jahren geprägt sind. Ziel der Neuaufstellung ist es, die bestehenden Bebauungspläne durch ein einheitliches Planwerk zu ersetzen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Erweiterungen zu vereinfachen und gleichzeitig die gestalterische Qualität der Siedlungsstruktur zu sichern.
Der Plan sieht die Ausweisung von reinen Wohngebieten vor. Dabei sollen die Bestandsbebauung gesichert und Möglichkeiten für rückwärtige sowie vorderseitige Anbauten geschaffen werden. Um das Ensemble der Siedlung zu bewahren, enthält der Plan Festsetzungen zu Außenwänden, Fenster- und Türöffnungen sowie Dächern. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Planung kein zusätzliches Verkehrsaufkommen oder eine erhöhte Bodenversiegelung zu erwarten ist. Im Bereich des Immissionsschutzes sind passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.
Hinsichtlich des Artenschutzes wurden Hinweise zur Bauausführung aufgenommen, um potenzielle Beeinträchtigungen, etwa durch Fledermäuse, zu vermeiden. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit, die Themen wie Artenschutz, Leitungsrechte sowie Stellplätze und Garagen betreffen, wurden geprüft und in den Abwägungsvorschlag der Verwaltung integriert. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan als Satzung beschließen und die redaktionellen Änderungen sowie die Begründung inklusive des Umweltberichts billigen.
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Hauptdokument|20170220153422|20170227071538|20170411100438|20170411100540|20170515094819|20170515094828|20170515094840|20170515094854
- 4Sondernutzung HoflädenZur Vorlage · 2017/114 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/114 des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung befasst sich mit der Klärung der Genehmigungslage für Hofläden in Castrop-Rauxel. Hintergrund der Untersuchung ist eine Broschüre des Regionalverbands Ruhr (RVR) aus dem Jahr 2016, die fünf Hofläden in der Stadt als Teil des Emscher Landschaftsparks beschreibt. Bei einer ersten Prüfung der Inhalte durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass die Beschreibungen in der Broschüre nicht ohne Weiteres mit den bisher genehmigten Formen der Direktvermarktung eigener Produkte vereinbar sind.
In der Folge hat die zuständige Fachabteilung die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe um eine Stellungnahme gebeten. Die Verwaltung gibt an, dass das Ziel nicht die Schließung der Betriebe sei, sondern die Klärung der rechtlichen Situation sowie die Unterstützung der Inhaber bei der Erlangung erforderlicher Baugenehmigungen. Bisher wurden keine Ordnungsverfahren eingeleitet, jedoch sind mit zwei Höfen bereits Gespräche im Gange.
Die fachliche Prüfung umfasst verschiedene öffentliche Belange, darunter den Schutz des Außenbereichs, den Immissionsschutz, die Erschließung sowie die Abstimmung mit anderen Fachbehörden. Zudem sollen Veränderungen gegenüber der bestehenden Genehmigungslage, wie etwa Sondernutzungen, im Rahmen der Gespräche mit den Betreibern aufgeklärt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 5Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 6Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 7innogy Klimaschutzpreis 2017Zur Vorlage · 2017/078 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/078 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit der Ausschreibung des innogy Klimaschutzpreises 2017 für Castrop-Rauxel. Der Preis, der in diesem Jahr zum 16. Mal verliehen wird, ist mit einer Gesamtsumme von 5.000,00 Euro dotiert. Ziel des Preises ist es, Projekte von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Institutionen sowie Unternehmen zu würdigen, die sich lokal für den Klimaschutz und den Umweltschutz einsetzen. Die Förderfähigkeit umfasst Projekte, die sich in der Planungsphase, in der Umsetzung oder bereits in einem abgeschlossenen Zustand befinden.
Die Preisvergabe erfolgt in drei Stufen: Der erste Preis ist mit 2.500,00 Euro, der zweite mit 1.500,00 Euro und der dritte mit 1.000,00 Euro ausgestattet. Sollten weniger als drei Bewerbungen eingehen, kann das Preisgeld auf die vorhandenen Bewerber aufgeteilt werden. Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine Jury im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses. Diese Jury setzt sich aus jeweils einem Mitglied der im Ausschuss vertretenen Fraktionen zusammen. Die Fraktionen werden gebeten, für die Jurysitzung entsprechende Ansprechpartner zu benennen.
Bewerbungen für den Klimaschutzpreis können bis zum 1. Oktober 2017 beim EUV oder bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt Castrop-Rauxel wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 8Sachstand MobilfunkanlagenZur Vorlage · 2017/076 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/076 des EUV Stadtbetriebs informiert den Umweltausschuss über den aktuellen Sachstand der Mobilfunkanlagen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Für einen funktionierenden Mobilfunkbetrieb sind neben zentralen Vermittlungsstellen zahlreiche dezentrale Basisstationen und Richtfunkantennen erforderlich.
Die rechtlichen Grundlagen und Grenzwerte für diese Anlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes festgelegt. Diese basieren auf Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, der Weltgesundheitsorganisation sowie der Strahlenschutzkommission. Die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit wird durch das Baugesetzbuch und die Bauordnung NRW geregelt. Die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen wird durch Standortbescheinigungen der Bundesnetzagentur bestätigt, welche die Sicherheitsabstände zu Wohn- und Aufenthaltsbereichen unter Einhaltung der Grenzwerte festlegen. Die Überwachung der Immissionsschutzwerte obliegt den Bezirksregierungen.
Das Umweltressort der Stadt Castrop-Rauxel wird von den Mobilfunkbetreibern über genehmigungsfreie Erweiterungen bestehender Anlagen regelmäßig unterrichtet und ist bei genehmigungsbedürftigen Verfahren beteiligt. Aktuell umfasst dies Erweiterungen der Funksysteme LTE, UTMS und GSM. Derzeit sind dem Umweltressort 66 Mobilfunkstandorte im Stadtgebiet bekannt, wobei einzelne Masten von mehreren Anbietern genutzt werden können. Ein entsprechender Übersichtsplan zur Verteilung der Standorte liegt der Vorlage bei. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt.
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- 9Projekt: „Windenergieanlage am Standort westlich Industriegebiet Rütgers“Zur Vorlage · 2017/107 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/107 befasst sich mit dem Projekt einer Windenergieanlage am Standort westlich des Industriegebiets Rütgers in Castrop-Rauxel. Die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH beabsichtigt, an diesem Gelände eine Windenergieanlage mit einer Leistung zwischen 2 und 3,3 MW zu errichten und zu betreiben.
Im Rahmen der Vorplanungsphase haben bereits Abstimmungen mit dem Grundstückseigentümer sowie mit den zuständigen Aufsichtsbehörden stattgefunden. Ein Vertreter der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH wird im Umweltausschuss über den aktuellen Stand des Projekts und dessen weitere Entwicklung berichten.
Die Vorlage sieht vor, dass der Bericht der Verwaltung zum projektierten Standort der Windenergieanlage zur Kenntnis genommen wird. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Ein Lageplan zur Übersicht der geplanten Fläche liegt der Vorlage bei.
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- 10Mögliche Standorte des City Trees in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/104 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/104 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit der Auswahl geeigneter Standorte für die Aufstellung eines sogenannten City Trees in Castrop-Rauxel. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Umweltausschusses vom 28. Februar 2017, nach dem ein durch die Stadtwerke Castrop-Rauxel gesponserter City Tree aufgestellt werden soll. Die Verwaltung wurde im Rahmen dieses Beschlusses mit der Suche nach einem geeigneten Platz beauftragt.
Im Rahmen der Untersuchung wurden drei verschiedene Standorte im Stadtgebiet geprüft. Der erste Vorschlag sieht eine Platzierung in der Altstadt neben der Alten Marktfrau vor. Dieser Standort wird als geeignet eingestuft, da er die Standortqualität erhöhen kann, wobei jedoch die notwendige Umsetzung eines dort befindlichen Spielgeräts zu berücksichtigen ist. Der zweite Vorschlag umfasst den Berliner Platz, der zwar über ausreichenden Platzbedarf verfügt, jedoch eine geringe Aufenthaltsqualität aufweist. Der dritte Vorschlag bezieht den Lambertusplatz ein, der jedoch nur eingeschränkt als Standort infrage kommt, da die Aufstellung dort zu einer Ablenkung von der dort befindlichen Skulptur führen oder mit anderen Veranstaltungsformaten in Konkurrenz treten könnte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss und der Betriebsausschuss 3 den Sachstand zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, den vorgeschlagenen Standort Nummer 1 umzusetzen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage verneint.
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- 11Einsatz eines elektrischen Leichtmüllsaugers im Stadtgebiet Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/094 · Sitzungsvorlage
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Der EUV Stadtbetrieb hat im Rahmen der Vorlage 2017/094 den Einsatz eines elektrischen Leichtmüllsaugers im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel zur Diskussion gestellt. Im Zuge von Tests wurden zwei verschiedene Modelle verglichen: Ein Gerät mit herkömmlichem Verbrennungsmotor sowie ein elektrisch betriebenes Modell des Herstellers Glutton.
Nach den Ausführungen der Verwaltung wurde bei dem Modell mit Verbrennungsmotor eine Lärm- und Abgasbelastung festgestellt, die von Mitarbeitern der Straßenreinigung sowie Passanten in der Altstadt als störend wahrgenommen wurde. Im Gegensatz dazu zeichnet sich das elektrische Gerät durch einen geräuscharmen und energieeffizienten Betrieb aus. Das Modell des belgischen Herstellers verfügt über einen 48-Volt-Saugmotor und kann je nach Beanspruchung eine Betriebszeit von acht bis 16 Stunden erreichen. Das Gerät ist für die Reinigung von Flächen wie Baumscheiben oder Bereichen unter Bänken konzipiert und kann Unrat wie Zigarettenkippen oder Hundekot ohne manuelle Tätigkeit aufnehmen.
Aufgrund der technischen Eigenschaften und der Umweltaspekte empfiehlt der Umweltausschuss, dem Energiebeirat die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von 8.000,00 Euro für die Beschaffung des elektrischen Leichtmüllsaugers durch den EUV Stadtbetrieb zu empfehlen. Die Anschaffungskosten für das elektrische Modell belaufen sich auf etwa 16.000 Euro. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 12Produktion eines Werbe-Videos für den Klimaschutz in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/095 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2017/095 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit der Produktion eines Werbevideos zum Thema Klimaschutz für die Stadt Castrop-Rauxel. Im Rahmen des Projektes „7 Projekte, 21 Monate, 350 Multiplikatoren“ wurde die Bedeutung von Bildung und Information im Bereich Klimaschutz sowie die Notwendigkeit des Einsatzes neuer Medien zur Ansprache jüngerer Bürgerinnen und Bürger festgestellt.
Als Vorbild dient ein bereits existierendes Video der Stadt Gelsenkirchen, das durch eine animierte Zeichentrickfamilie arbeitet. Das geplante Projekt für Castrop-Rauxel sieht die Erstellung einer eigenen animierten Figur vor, die als Branding-Element für zukünftige Klimaschutzprojekte dienen soll. Diese Figur, die eine Kombination aus Eisbär und Drache darstellt, soll eine Familie im Alltag begleiten und auf klimafreundlicheres Verhalten hinweisen. In das Video könnten zudem die Klimaschutzkoordinatorin sowie eine Vertretung der Verbraucherzentrale eingebunden werden. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung mit der Corporate Values GmbH. Die Verbreitung des Videos ist über städtische Kanäle wie Internetseiten, Facebook und die Castrop-Rauxel-App vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Sachstand zur Kenntnis nimmt und dem Energiebeirat empfiehlt, Mittel in Höhe von 35.000 Euro für die Produktion des Werbevideos bereitzustellen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 13Anfragen der Ausschussmitglieder
- 14Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich