Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) - Onlinesitzung -
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2020 zur Verringerung des BaulärmsZur Vorlage · 2021/054 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/054 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der am 1. Dezember 2020 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Verringerung von Baulärm.
Die Vorlage wurde im Bereich Stadtplanung und Bauordnung erstellt und ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) in dessen Sitzung am 11. Februar 2021 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage als Anlage aufgeführt. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 4Antrag der CDU-Fraktion vom 24.01.2021_Verkehrssicherheit Am WeißdornZur Vorlage · 2021/062 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/062 befasst sich mit dem Thema der Verkehrssicherheit im Bereich Am Weißdorn. Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion am 24. Januar 2021 gestellt.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 11. Februar 2021 sowie im Rat der Stadt am 18. Februar 2021 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für das Dokument liegt beim Betriebsausschuss 3.
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- 5Antrag der CDU-Fraktion vom 24.01.2021_Verkehrssicherheit KastanienwegZur Vorlage · 2021/063 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/063 befasst sich mit der Verkehrssicherheit im Kastanienweg. Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion am 24. Januar 2021 gestellt.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 11. Februar 2021 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 18. Februar 2021 vorgesehen. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten.
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- 6Antrag der CDU-Fraktion vom 25.01.2021_Prüfauftrag: Zusätzliche Sicherung von QuerungshilfenZur Vorlage · 2021/064 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/064 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 25. Januar 2021. Gegenstand des Antrags ist ein Prüfauftrag zur zusätzlichen Sicherung von Quersungshilfen.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) vorgelegt, der für die Sitzung am 11. Februar 2021 vorgesehen ist. Im Anschluss ist eine Beratung im Rat der Stadt am 18. Februar 2021 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 7Antrag der CDU-Fraktion: Prüfauftrag 'Sanierung Umkleidekabinen TUS Henrichenburg' vom 25.01.2021Zur Vorlage · 2021/066 · Sitzungsvorlage
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Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 2021/066 einen Antrag gestellt, der einen Prüfauftrag bezüglich der Sanierung der Umkleidekabinen beim Turn- und Sportverein (TUS) Henrichenburg vorsieht. Der Antrag wurde am 25. Januar 2021 eingereicht.
Nach Angaben in der Sitzungsvorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 11. Februar 2021 sowie für die anschließende Sitzung des Rates der Stadt am 18. Februar 2021 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Antrags ist in der Anlage der Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 8Kenntnisnahme 'Qualifizierter Mietspiegel für Castrop-Rauxel'Zur Vorlage · 2021/049 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/049 befasst sich mit der Kenntnisnahme des „Qualifizierten Mietspiegels für Castrop-Rauxel“. Das Dokument wurde im Bereich Vermessung und Geoinformation erstellt und liegt dem Betriebsausschuss 3 für Bauen, Verkehr und Sport sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vor.
Der Sachverhalt basiert auf einem mündlichen Bericht. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Betriebsausschuss 3 sowie der Rat der Stadt den qualifizierten Mietspiegel zur Kenntnis nehmen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Einführung oder Veröffentlichung dieses Mietspiegels keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Die zuständige Stadtbaurätin und der Bürgermeister sind als Mitverfasser der Vorlage aufgeführt. Die Beratung im Betriebsausschuss 3 war für den 11. Februar 2021 angesetzt, während die Sitzung des Rates der Stadt für den 18. Februar 2021 vorgesehen war.
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- 9Welterbe-Projekt ?Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet? hier: Gebietsauswahl Castrop-RauxelZur Vorlage · 2021/027 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/027 befasst sich mit der Gebietsauswahl für das Welterbe-Projekt „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund ist das Vorhaben, die UNESCO-Welterbestätte Zeche und Kokerei Zollverein auf weitere Industriedenkmale im Ruhrgebiet auszuweiten. Nachdem ein früherer Versuch der Aufnahme in die deutsche Tentativliste nicht zustimmungsfähig war, empfahl die Kultusministerkonferenz die weitere Erforschung des Projekts.
Ein Zusammenschluss aus dem Land Nordrhein-Westfalen, den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe, dem Regionalverband Ruhr, der Emschergenossenschaft sowie der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur verfolgt dieses Ziel. Die Stiftung hat der Stadt Castrop-Rauxel ein Konzept vorgelegt, das sechs Elemente umfasst, die sich auf dem Stadtgebiet befinden. Dazu zählen der Emscher-Hauptlauf, ein Abschnitt der Emscher zwischen dem Wasserkreuz Castrop-Rauxel und dem Hochwasserrückhaltebecken Ickern, die Köln-Mindener Eisenbahn, die Hamm-Osterfelder Bahnlinie, die Emschertalbahn sowie der Rhein-Herne-Kanal.
Die Stadt Castrop-Rauxel hat bereits im November 2020 eine unverbindliche Absichtserklärung zur Unterstützung des Projekts abgegeben. Ein einziger Änderungswunsch der Stadt betraf die Ausweitung der Abgrenzung des Rhein-Herne-Kanals auf die Wartburginsel und die „Alte Fahrt“. Der Beirat für Kunst und Stadtgestaltung hat das Vorhaben ebenfalls positiv bewertet. Die vorgeschlagenen Strukturen sind als lineare Verbindungen konzipiert, für die kein klassischer Denkmalschutz mit strengen Veränderungsverboten vorgesehen ist. Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die weitere Unterstützung des Verfahrens beschließen.
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Hauptdokument|20210112150025-0|20210112152642-0|20210115094510-0
- 10Bebauungsplan Nr. 157 ?ChemSite? hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 157 ?ChemSite?Zur Vorlage · 2021/029 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 157 „ChemSite“ aufheben und das entsprechende Verfahren endgültig einstellen. Das Vorlagenprojekt der Verwaltung sieht vor, die Planung für das Gebiet zwischen der Wartburgstraße und dem Rhein-Herne-Kanal im Stadtteil Habinghorst zu beenden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Flächen im Eigentum des Unternehmens Rain Carbon sowie weitere Flächen eines Dritten.
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde bereits im Dezember 2000 durch den Betriebsausschuss 3 gefasst. Ziel des Verfahrens war es, planungsrechtliche Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen zu schaffen, die in räumlicher Nähe zum Chemieunternehmen Rain Carbon investieren sollten, um den Strukturwandel am Standort zu unterstützen. Seit dem Aufstellungsbeschluss wurde die Planung jedoch nicht weitergeführt.
Aktuell besteht für die nördlich an das Betriebsgelände von Rain Carbon angrenzenden Brach- und Freiflächen das Interesse, diese für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben zu mobilisieren. Hierfür soll der Bebauungsplan Nr. 244 „Gewerbefläche Am Koksbach“ aufgestellt werden. Für die derzeit ungenutzten Erweiterungsflächen im Eigentum der Firma Rain Carbon besteht hingegen keine konkrete Planungsabsicht. Um die unterschiedlichen zeitlichen Perspektiven der Flächen zu berücksichtigen, sollen diese Teilbereiche künftig unabhängig voneinander behandelt werden. Für die Flächen von Rain Carbon soll bei Bedarf ein separates Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 157 dient der endgültigen Einstellung des bisherigen Verfahrens.
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- 11Bebauungsplan Nr. 244 ?Gewerbefläche Am Koksbach? hier: Antrag auf Aufstellung eines BebauungsplansZur Vorlage · 2021/028 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/028 behandelt den Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 244 mit der Bezeichnung „Gewerbefläche Am Koksbach“. Der Antrag geht von einem Grundstückseigentümer aus, der die Mobilisierung von Brach- und Freiflächen im Stadtteil Habinghorst anstrebt, um die Ansiedlung weiterer Industrie- und Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Die betreffenden Flächen liegen nördlich des Betriebsgeländes der Firma Rain Carbon.
Nach aktuellem Planungsstand sind die Flächen als Teil des Außenbereichs einzustufen, wodurch eine bauliche Nutzung derzeit nicht zulässig ist. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Die beabsichtigte Nutzung als Industriegebiet steht im Einklang mit den Zielen des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel. Durch die Wiedernutzbarmachung der Flächen wird zudem das Ziel der vorrangigen Innenentwicklung verfolgt.
Das Verfahren ersetzt die geplante gemeinsame Planung mit den Erweiterungsflächen der Firma Rain Carbon, für die das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 157 „ChemSite“ eingestellt werden soll. Für Flächen im Eigentum der Firma Rain Carbon wird bei Bedarf ein separates Bauleitplanverfahren eingeleitet. Der neue Bebauungsplan könnte zudem die Grundstücke der leerstehenden Rütgers-Villen entlang der Wartburgstraße umfassen, um deren Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Verwaltung sieht keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch das Vorhaben.
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- 124. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel ?Änderung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen? hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen (Abwägung) b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht d) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2021/032 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage 2021/032 wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel zur Anpassung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen behandelt. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Verhältnisse zu klären, da die bisherigen Konzentrationsflächen im Stadtteil Henrichenburg sowie im Bereich Westhofsches Feld methodische Mängel in der Auswahl aufwiesen. Diese Schwachstellen in der Abgrenzung von Ausschlussbereichen könnten die Wirksamkeit der Flächen gefährden und die Steuerungswirkung einschränken.
Die Verwaltung schlägt vor, die beiden bestehenden Konzentrationsflächen aus der Planzeichnung herauszunehmen. Da eine Untersuchung keine geeigneten neuen Flächen im Stadtgebiet ergeben hat, ist die Darstellung neuer Zonen nicht vorgesehen. Durch die Aufhebung der Flächen werden Windkraftanlagen im Außenbereich wieder als privilegierte Nutzungen gemäß Baugesetzbuch zulässig. Bestehende Windkraftanlagen behalten ihren Bestandsschutz, wobei die Zulässigkeit künftiger Vorhaben oder Repowering-Maßnahmen im Einzelfall im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu prüfen bleibt.
Der Rat der Stadt soll die eingegangenen Stellungnahmen nach dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen sowie die Begründung inklusive Umweltbericht feststellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Änderung der Landesbehörde Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Die Änderung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima, könnte jedoch durch die mögliche Errichtung von Einzelstandorten zur Verringerung von Treibhausgasen beitragen.
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Hauptdokument|20210115115619-0|20210115115743-0|20210115115727-0|20210115115755-0|20210115115759-0|20210115115810-0|20210119114040-0
- 13Bebauungsplan Nr. 261 ?Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad? hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/036 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ aufstellen. Das etwa 5,4 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum in der Nähe des Rathauses und umfasst Flächen in den Stadtteilen Castrop und Rauxel. Der Bereich grenzt unter anderem an das Waldgebiet „Castroper Holz“ sowie an die Bahnhofstraße.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines multifunktionalen Parks für verschiedene Altersgruppen. Bestehende Angebote wie ein Bolzplatz und ein Beachvolleyballfeld sollen erhalten und durch neue Elemente wie eine Pumptrackstrecke, eine Boulderanlage oder ein Korfball-Streetbasketballfeld ergänzt werden. Die Planung berücksichtigt dabei Ergebnisse einer vorangegangenen Bürgerbeteiligung.
Da Teile des Gebiets im Landschaftsschutzgebiet „Castroper Holz“ liegen, dient das Verfahren dazu, die sportliche Nutzung mit den Belangen des Naturschutzes rechtlich verbindlich abzugleichen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen zudem die Auswirkungen auf den Immissionsschutz sowie die Bodenversiegelung geprüft werden. Für die Umsetzung der Freianlagenplanung sind externe Gutachten sowie Kosten für bauleitplanerische Leistungen vorgesehen. Zur Finanzierung der Maßnahmen sollen neben kommunalen Mitteln Mittel aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ angeworben werden. Das Verfahren wird als Normalverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt.
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- 14Bebauungsplan Nr. 245H Planbereich 'Am Emscherufer' - AbwägungsbeschlussZur Vorlage · 2021/050 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/050 zum Bebauungsplan Nr. 245H „Am Emscherufer“ sieht die Erweiterung des Geltungsbereichs um Ausgleichsflächen sowie die Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB vor. Der Rat der Stadt soll beschließen, den Geltungsbereich entsprechend der beiliegenden Darstellung um Flächen zu erweitern, die als Ausgleichsräume dienen. Die Verwaltung schlägt vor, die abgegebenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen.
Der Planungsanlass ergibt sich aus der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauland in Castrop-Rauxel, die durch steigende Bodenpreise und geringe Flächenreserven im Stadtgebiet belegt wird. Das geplante Gebiet umfasst drei Teilbereiche. Während Teilbereich 1 eine Fläche zwischen der Emscher und der Heerstraße umfasst, die für eine aufgelockerte Wohnbebauung mit etwa 70 Wohneinheiten (Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser) vorgesehen ist, dienen die Teilbereiche 2 und 3 im Außenbereich nördlich des Rhein-Herne-Kanals als Kompensationsflächen für die ökologischen Eingriffe.
Der Bebauungsplan ersetzt den Plan Nr. 245 „Wohnen an der Emscher“. Er integriert Anpassungen zum Erhalt einer alten Eiche, Berücksichtigungen zum Schallschutz sowie Vorgaben zum Klimaschutz durch energetische Standards. Die Nutzung der Flächen im Teilbereich 1 soll die vorhandene Infrastruktur in Habinghorst stärken und durch die Nutzung bereits bebauter Bereiche die Neuinanspruchnahme von Außenbereichsflächen minimieren.
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Hauptdokument|20210125162054-8|20210126150648-0|20210125162103-10|20210126082232-0|20210125162107-12|20210125162107-13|20210125162109-14|20210125162120-15|20210125162120-16|20210125162123-17|20210125162044-0|20210125162126-18|20210125162128-19|20210125162129-20|20210125162044-1|20210126135127-0|20210126140609-0|20210125162048-4|20210125162051-5|20210125162053-6|20210125162053-7
- 15Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 16Anfragen der Ausschussmitglieder
- 17Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich