Sitzung des Umweltausschusses - Onlinesitzung -
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bestimmung der Sachkundigen Einwohner/innen im Umweltausschuss für die Wahlperiode 2020-2025Zur Vorlage · 2021/026 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/026 regelt die Bestimmung der sachkundigen Einwohner für den Umweltausschuss in der Wahlperiode 2020–2025. Gemäß der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Castrop-Rauxel können sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder in den Umweltausschuss entsandt werden. In vorangegangenen Wahlperioden waren unter anderem der Angel- und Gewässerschutzverein DoCas-Blinker 1982 e. V., der Bezirksverband Castrop-Rauxel/Waltrop der Kleingärtner e. V., BürgerSolar Castrop-Rauxel e. V., die Ortsgruppe Castrop-Rauxel des BUND e. V., der Imkerverein Castrop-Rauxel sowie der Verein „Menschen an der Emscher“ vertreten.
Um sicherzustellen, dass auch weitere im Bereich Umweltschutz tätige Vereinigungen die Möglichkeit zur Mitwirkung haben, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Geschäftsführung des Umweltausschusses mit einem Aufruf in der örtlichen Presse zu beauftragen. Ziel ist es, Umweltinitiativen, Verbände und Institutionen mit Umweltthemen dazu aufzufordern, ein Mitglied sowie eine persönliche Vertretung als sachkundige Einwohner für den Ausschuss zu benennen.
Nach Eingang der Anmeldungen wird die Geschäftsführung des Umweltausschusses dem Ausschuss den Sachverhalt darlegen und einen Vorschlag zur Auswahl der Bewerber unterbreiten. Die endgültige Wahl der sachkundigen Einwohner und ihrer Vertreter erfolgt durch den Rat der Stadt zum nächstmöglichen Termin. Die Mitglieder der sachkundigen Einwohner nehmen in beratender Funktion an den Sitzungen des Umweltausschusses teil. Für das Vorhaben entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 4Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 5Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 6Antrag Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.12.2020 - Erstellung eines Kleingartenentwicklungsplanes 2020-2025Zur Vorlage · 2021/034 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/034 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. Dezember 2020. Gegenstand des Antrags ist die Erstellung eines Kleingartenentwicklungsplanes für den Zeitraum von 2020 bis 2025.
Der Antrag wurde zur Beratung in den Umweltausschuss am 9. Februar 2021 sowie in den Rat der Stadt am 18. Februar 2021 vorgelegt. Die Vorlage ist dem Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen zugeordnet.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass der Antrag keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage zum Dokument. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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- 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel ?Änderung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen? hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen (Abwägung) b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht d) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2021/032 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage 2021/032 wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel zur Anpassung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen behandelt. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Verhältnisse zu klären, da die bisherigen Konzentrationsflächen im Stadtteil Henrichenburg sowie im Bereich Westhofsches Feld methodische Mängel in der Auswahl aufwiesen. Diese Schwachstellen in der Abgrenzung von Ausschlussbereichen könnten die Wirksamkeit der Flächen gefährden und die Steuerungswirkung einschränken.
Die Verwaltung schlägt vor, die beiden bestehenden Konzentrationsflächen aus der Planzeichnung herauszunehmen. Da eine Untersuchung keine geeigneten neuen Flächen im Stadtgebiet ergeben hat, ist die Darstellung neuer Zonen nicht vorgesehen. Durch die Aufhebung der Flächen werden Windkraftanlagen im Außenbereich wieder als privilegierte Nutzungen gemäß Baugesetzbuch zulässig. Bestehende Windkraftanlagen behalten ihren Bestandsschutz, wobei die Zulässigkeit künftiger Vorhaben oder Repowering-Maßnahmen im Einzelfall im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu prüfen bleibt.
Der Rat der Stadt soll die eingegangenen Stellungnahmen nach dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen sowie die Begründung inklusive Umweltbericht feststellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Änderung der Landesbehörde Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Die Änderung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima, könnte jedoch durch die mögliche Errichtung von Einzelstandorten zur Verringerung von Treibhausgasen beitragen.
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Hauptdokument|20210115115619-0|20210115115743-0|20210115115727-0|20210115115755-0|20210115115759-0|20210115115810-0|20210119114040-0
- 8Bebauungsplan Nr. 157 ?ChemSite? hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 157 ?ChemSite?Zur Vorlage · 2021/029 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 157 „ChemSite“ aufheben und das entsprechende Verfahren endgültig einstellen. Das Vorlagenprojekt der Verwaltung sieht vor, die Planung für das Gebiet zwischen der Wartburgstraße und dem Rhein-Herne-Kanal im Stadtteil Habinghorst zu beenden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Flächen im Eigentum des Unternehmens Rain Carbon sowie weitere Flächen eines Dritten.
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde bereits im Dezember 2000 durch den Betriebsausschuss 3 gefasst. Ziel des Verfahrens war es, planungsrechtliche Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen zu schaffen, die in räumlicher Nähe zum Chemieunternehmen Rain Carbon investieren sollten, um den Strukturwandel am Standort zu unterstützen. Seit dem Aufstellungsbeschluss wurde die Planung jedoch nicht weitergeführt.
Aktuell besteht für die nördlich an das Betriebsgelände von Rain Carbon angrenzenden Brach- und Freiflächen das Interesse, diese für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben zu mobilisieren. Hierfür soll der Bebauungsplan Nr. 244 „Gewerbefläche Am Koksbach“ aufgestellt werden. Für die derzeit ungenutzten Erweiterungsflächen im Eigentum der Firma Rain Carbon besteht hingegen keine konkrete Planungsabsicht. Um die unterschiedlichen zeitlichen Perspektiven der Flächen zu berücksichtigen, sollen diese Teilbereiche künftig unabhängig voneinander behandelt werden. Für die Flächen von Rain Carbon soll bei Bedarf ein separates Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 157 dient der endgültigen Einstellung des bisherigen Verfahrens.
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- 9Bebauungsplan Nr. 244 ?Gewerbefläche Am Koksbach? hier: Antrag auf Aufstellung eines BebauungsplansZur Vorlage · 2021/028 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/028 behandelt den Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 244 mit der Bezeichnung „Gewerbefläche Am Koksbach“. Der Antrag geht von einem Grundstückseigentümer aus, der die Mobilisierung von Brach- und Freiflächen im Stadtteil Habinghorst anstrebt, um die Ansiedlung weiterer Industrie- und Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Die betreffenden Flächen liegen nördlich des Betriebsgeländes der Firma Rain Carbon.
Nach aktuellem Planungsstand sind die Flächen als Teil des Außenbereichs einzustufen, wodurch eine bauliche Nutzung derzeit nicht zulässig ist. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Die beabsichtigte Nutzung als Industriegebiet steht im Einklang mit den Zielen des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel. Durch die Wiedernutzbarmachung der Flächen wird zudem das Ziel der vorrangigen Innenentwicklung verfolgt.
Das Verfahren ersetzt die geplante gemeinsame Planung mit den Erweiterungsflächen der Firma Rain Carbon, für die das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 157 „ChemSite“ eingestellt werden soll. Für Flächen im Eigentum der Firma Rain Carbon wird bei Bedarf ein separates Bauleitplanverfahren eingeleitet. Der neue Bebauungsplan könnte zudem die Grundstücke der leerstehenden Rütgers-Villen entlang der Wartburgstraße umfassen, um deren Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Verwaltung sieht keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch das Vorhaben.
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- 10Bebauungsplan Nr. 245H Planbereich 'Am Emscherufer' - AbwägungsbeschlussZur Vorlage · 2021/050 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/050 zum Bebauungsplan Nr. 245H „Am Emscherufer“ sieht die Erweiterung des Geltungsbereichs um Ausgleichsflächen sowie die Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB vor. Der Rat der Stadt soll beschließen, den Geltungsbereich entsprechend der beiliegenden Darstellung um Flächen zu erweitern, die als Ausgleichsräume dienen. Die Verwaltung schlägt vor, die abgegebenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen.
Der Planungsanlass ergibt sich aus der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauland in Castrop-Rauxel, die durch steigende Bodenpreise und geringe Flächenreserven im Stadtgebiet belegt wird. Das geplante Gebiet umfasst drei Teilbereiche. Während Teilbereich 1 eine Fläche zwischen der Emscher und der Heerstraße umfasst, die für eine aufgelockerte Wohnbebauung mit etwa 70 Wohneinheiten (Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser) vorgesehen ist, dienen die Teilbereiche 2 und 3 im Außenbereich nördlich des Rhein-Herne-Kanals als Kompensationsflächen für die ökologischen Eingriffe.
Der Bebauungsplan ersetzt den Plan Nr. 245 „Wohnen an der Emscher“. Er integriert Anpassungen zum Erhalt einer alten Eiche, Berücksichtigungen zum Schallschutz sowie Vorgaben zum Klimaschutz durch energetische Standards. Die Nutzung der Flächen im Teilbereich 1 soll die vorhandene Infrastruktur in Habinghorst stärken und durch die Nutzung bereits bebauter Bereiche die Neuinanspruchnahme von Außenbereichsflächen minimieren.
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Hauptdokument|20210125162054-8|20210126150648-0|20210125162103-10|20210126082232-0|20210125162107-12|20210125162107-13|20210125162109-14|20210125162120-15|20210125162120-16|20210125162123-17|20210125162044-0|20210125162126-18|20210125162128-19|20210125162129-20|20210125162044-1|20210126135127-0|20210126140609-0|20210125162048-4|20210125162051-5|20210125162053-6|20210125162053-7
- 11Bebauungsplan Nr. 261 ?Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad? hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/036 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ aufstellen. Das etwa 5,4 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum in der Nähe des Rathauses und umfasst Flächen in den Stadtteilen Castrop und Rauxel. Der Bereich grenzt unter anderem an das Waldgebiet „Castroper Holz“ sowie an die Bahnhofstraße.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines multifunktionalen Parks für verschiedene Altersgruppen. Bestehende Angebote wie ein Bolzplatz und ein Beachvolleyballfeld sollen erhalten und durch neue Elemente wie eine Pumptrackstrecke, eine Boulderanlage oder ein Korfball-Streetbasketballfeld ergänzt werden. Die Planung berücksichtigt dabei Ergebnisse einer vorangegangenen Bürgerbeteiligung.
Da Teile des Gebiets im Landschaftsschutzgebiet „Castroper Holz“ liegen, dient das Verfahren dazu, die sportliche Nutzung mit den Belangen des Naturschutzes rechtlich verbindlich abzugleichen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen zudem die Auswirkungen auf den Immissionsschutz sowie die Bodenversiegelung geprüft werden. Für die Umsetzung der Freianlagenplanung sind externe Gutachten sowie Kosten für bauleitplanerische Leistungen vorgesehen. Zur Finanzierung der Maßnahmen sollen neben kommunalen Mitteln Mittel aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ angeworben werden. Das Verfahren wird als Normalverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt.
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- 12Förderung von neuen Solarstrom-Anlagen für bestehende oder neu zu errichtende private Wohngebäude im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel.Zur Vorlage · 2021/048 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Förderung von Photovoltaikanlagen für bestehende oder neu zu errichtende private Wohngebäude im Stadtgebiet. Im Rahmen der Vorlage 2021/048 wird vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt 50.000 Euro aus dem Energiefonds für das Projekt „Ausbau privater Photovoltaik im Paket“ bereitzustellen. Nicht verbrauchte Mittel aus dem Jahr 2021 können in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden.
Die Initiative geht auf die Arbeit der Arbeitsgruppe Energie und Gebäude des Beirats für klimagerechte Stadtentwicklung zurück. Ziel ist es, den Ausbau privater Solaranlagen zu fördern, da die bisherigen Entwicklungen unterhalb der für die Klimaziele notwendigen Steigerungsraten liegen. Als Hemmnisse für den Ausbau wurden unter anderem Fragen zur Wirtschaftlichkeit und der administrative Aufwand identifiziert.
Das Förderkonzept sieht einen Betrag von 100 Euro pro Kilowattpeak (kWp) vor, wobei die Förderung pro Haushalt auf maximal 1.000 Euro begrenzt ist. Die Grundlage für die Berechnung ist eine durchschnittliche Anlagengröße von 4 bis 5 kWp. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist der Nachweis einer Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW in Castrop-Rauxel sowie ein entsprechender Rechnungsnachweis der beauftragten Fachfirma. Zudem soll eine jährliche Evaluierung der realisierten Anlagen sowie eine Validierung des Ausbaupfades erfolgen, um politische Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Energiefonds.
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- 13Vertretung bei ggf. anstehenden Sitzungen und Versammlungen des 'Klimabündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder/Alianza del Clima e.V.', die sich aus der Mitgliedschaft für die Stadt Castrop-Rauxel ergeben.Zur Vorlage · 2021/033 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Benennung von Vertretungen für die kommende Wahlperiode 2020–2025 entscheiden. Gegenstand der Vorlage 2021/033 ist die Vertretung der Stadt bei den Sitzungen und Versammlungen des Klimabündnisses der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder (Alianza del Clima e.V.). Die Stadt ist seit 1995 Mitglied dieses Bündnisses, was ihr ein Stimmrecht sowie die Teilnahme an ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen ermöglicht. Die finanziellen Auswirkungen der Mitgliedschaft werden mit einem jährlichen Beitrag von 0,0073 Euro pro Einwohner angegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Wahrnehmung der Interessen der Stadt die Klimaschutzkoordinatorin sowie eine Vertretung aus dem Bereich Stadtentwicklung und Statistik zu entsenden. Diese Benennung folgt auf eine bereits im Jahr 2019 getroffene Entscheidung.
Zusätzlich sieht der Beschlussvorschlag vor, dass die Ratsmitglieder eine Vertretung sowie eine Stellvertretung aus der Politik festlegen sollen, um an den Versammlungen teilzunehmen. Dies folgt auf die bisherige Praxis, bei der der Vorsitzende des Umweltausschusses beauftragt wurde, die Interessen der Stadt in diesem Gremium zu vertreten. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Umweltausschuss und den Rat der Stadt vorgelegt.
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- 14Anfragen der Ausschussmitglieder
- 15Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich