Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Antrag Die FRAKTION vom 10.11.2021_Mehr Persönlichkeiten nicht männlich gelesenen Geschlechts ins StadtbildZur Vorlage · 2021/327 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2021/327 befasst sich mit dem Antrag einer Fraktion, die am 10. November 2021 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Forderung, mehr nicht männlich gelesene Persönlichkeiten im Stadtbild von Castrop-Rauxel sichtbar zu machen.
Die Vorlage wurde für die Beratung im Rat der Stadt am 25. November 2021 sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 17. Februar 2022 vorgesehen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 4Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2022_Antrag Sachstandsbericht 20 ha-BeschlussZur Vorlage · 2022/040 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 1. Februar 2022 einen Antrag eingereicht, der im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/040 behandelt wird. Gegenstand des Antrags ist die Forderung nach einem Sachstandsbericht zum sogenannten 20-Hektar-Beschluss.
Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 17. Februar 2022 sowie im Rat der Stadt am 24. Februar 2022 vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die die Details der gewünschten Berichterstattung konkretisiert. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 5Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2022_Sachstandsbericht ehemaliger Betriebshof Herner StraßeZur Vorlage · 2022/041 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/041 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 1. Februar 2022. Gegenstand des Antrags ist die Anforderung eines Sachstandsberichts bezüglich des ehemaligen Betriebshofes in der Herner Straße.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) erstellt. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Betriebsausschusses am 17. Februar 2022 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 24. Februar 2022 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der konkrete Beschlussvorschlag ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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- 6Antrag der FDP-Fraktion vom 10.01.2022_Prüfauftrag FahrradstraßenZur Vorlage · 2022/003 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2022/003 der FDP-Fraktion vom 10. Januar 2022 befasst sich mit einem Prüfauftrag zum Thema Fahrradstraßen. Der Antrag wurde im Bereich Stadtentwicklung und Statistik erstellt und ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen.
Die Beratungsfolge sieht eine Behandlung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 16. Februar 2022 vor. Im Anschluss ist die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 17. Februar 2022 sowie im Rat der Stadt am 24. Februar 2022 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Prüfauftrags ist in der Anlage der Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 1.
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- 7Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2022: Prüfauftrag / Erwerb von Bestandsimmobilien anhand des in den Ruhr Nachrichten am 05.01.2022 im Lokalteil - 'Zwei Häuserkomplexe sind zu haben' - angesprochenen Beispielfalls mit dem Ziel der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft'Zur Vorlage · 2022/008 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2022/008 einen Antrag gestellt, der einen Prüfauftrag zum Erwerb von Bestandsimmobilien vorsieht. Hintergrund der Anfrage ist ein Bericht in den Ruhr Nachrichten vom 5. Januar 2022, in dem der Verkauf von zwei Häuserkomplexen thematisiert wurde.
Das Ziel des Antrags ist die Prüfung der Möglichkeit, solche Immobilien zu erwerben, um langfristig die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft zu unterstützen. Der Antrag wurde am 5. Januar 2022 formuliert und ist für die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 17. Februar 2022 sowie im Rat der Stadt am 24. Februar 2022 vorgesehen.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch das Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Beschlussvorschlag zur weiteren Vorgehensweise ist der Anlage der Sitzungsvorlage zu entnehmen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 8Antrag der FDP-Fraktion vom 01.02.2022_'Bericht über die Tätigkeiten der Entwicklungsgesellschaft ECAS GmbH'Zur Vorlage · 2022/042 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Sitzungsvorlage 2022/042 einen Antrag gestellt, der einen Bericht über die Tätigkeiten der Entwicklungsgesellschaft ECAS GmbH zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde am 1. Februar 2022 eingereicht.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) am 17. Februar 2022 sowie im Rat der Stadt am 24. Februar 2022 vorgesehen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3.
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- 9Teilnahme am RVR-Rollout Solarmetropole RuhrZur Vorlage · 2022/004 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/004 informiert über die Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel am Rollout der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Nachdem der Rat der Stadt Castrop-Rauxel der Teilnahme bereits im November 2021 einstimmig zugestimmt hatte, liegt nun die Zusage für den Rollout vor. Ab Januar 2022 beginnen die ersten Abstimmungsrunden mit dem Regionalverband.
Die Initiative Solarmetropole Ruhr, die seit 2019 von verschiedenen Kommunen, Handwerkerschaften und Handwerkskammern gemeinsam getragen wird, verfolgt das Ziel, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu fördern. Ein zentrales Element ist ein Online-Portal, über das die Eignung von Dachflächen geprüft und Handwerksbetriebe gefunden werden können. Zur Steigerung der Installationsraten stellt der RVR einen Fördertopf von knapp 40.000 Euro bereit, der unter anderem die Förderung von Balkon-PV umfasst.
Die Teilnahme der Kommune ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Stadt muss eigene Veranstaltungen wie Informationsveranstaltungen oder Solarspaziergänge eigenständig durchführen und die Öffentlichkeitsarbeit durch die Bereitstellung von Bildmaterial unterstützen. Zudem ist eine Evaluation der durchgeführten Maßnahmen erforderlich. Für die Deckung von Kosten für Raummiete oder Catering wird ein jährlicher Haushaltsanteil von voraussichtlich 2.500 Euro vorausgesetzt, wobei die Kosten für die Teilnahme durch den Umweltausschuss übernommen werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 10Entsiegelung und Renaturierung der ehemaligen Asphalt-Tennisplätze auf der Fläche 'Goldschmieding'Zur Vorlage · 2022/005 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/005 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Entsiegelung und Renaturierung der ehemaligen Asphalt-Tennisplätze auf der Fläche „Goldschmieding“. Im Rahmen des EFRE-Förderprogramms „Klimaresilienz“ wurde im Dezember 2021 eine Förderzusage in Höhe von 206.852,37 Euro für den EUV Stadtbetrieb erteilt.
Das Vorhaben sieht vor, die rund 2000 Quadratmeter große Fläche, welche derzeit von der zuständigen Fachabteilung für Stadtgrün als Lagerplatz genutzt wird, zu revitalisieren. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Entsiegelung der stillgelegten Tennisplätze, die Versorgung mit einem durchlässigen Oberboden sowie die Anpflanzung von Bäumen und eine Raseneinsaat. Ziel der Maßnahme ist die Integration der Fläche in die umliegenden naturnahen Wildgrünflächen des Goldschmieding Parks, um eine klimaanpassende Gestaltung zu erreichen.
Der Beginn der Umsetzung ist für März 2022 vorgesehen, wobei der Durchführungszeitraum am 31. Dezember 2022 endet. Die Vorlage sieht vor, den Sachstandbericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 11Straßennameneinziehung, Straßen- und Platzbenennung im 'Beerenbruchviertel'Zur Vorlage · 2022/016 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Entwicklung des Baugebiets „Beerenbruchviertel“ im Ortsteil Ickern eine Vorlage zur Straßennameneinziehung und zu neuen Straßen- sowie Platzbenennungen vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und den entstehenden Wohngebäuden eindeutige Lagebezeichnungen zu ermöglichen.
Im Zuge dieser Neugestaltung soll die Von-Waldthausen-Straße eingezogen werden, da der Name einen Bezug zum ehemaligen Industriegebiet aufweist, der nicht mehr dem neuen Wohncharakter des Gebiets entspricht.
Für die neuen Erschließungsanlagen im Beerenbruchviertel werden verschiedene Benennungen vorgeschlagen. Ein Teil der Vorschläge bezieht sich auf Personen, die dem Oberbegriff „Verfolgte und Opfer des Dritten Reichs“ zuzuordnen sind. Dies umfasst die Miriam-Sander-Straße, den Franz-Hillebrand-Platz sowie die Ilse-Löwenwärter-Straße.
Für zwei weitere Erschließungsstraßen liegen unterschiedliche Vorschläge vor. Während die Mitglieder des Betriebsausschusses 3 die Benennung nach Margarete-Blank-Straße und Elsa-Arnold-Straße vorschlugen, hat die zuständige Fachabteilung des Stadtarchivs alternativ die Namen Karoline-Fele-Straße und Helene-Trocks-Straße eingebracht. Die Verwaltung bittet den Rat der Stadt um eine Entscheidung über die endgültige Benennung dieser beiden Straßen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angezeigt.
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Hauptdokument|20220119153136-0|20220128112510-0|20220128091226-0
- 12Bebauungsplan Nr. 242 'Südliche Altstadt' hier: Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2022/011 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 242 „Südliche Altstadt“ als Satzung beschließen. Das etwa 7 Hektar große Plangebiet umfasst einen Teil der Altstadt im Stadtteil Castrop und wird durch die Wittener Straße im Osten sowie die Schillerstraße und Widumer Straße im Westen begrenzt.
Ziel der Planung ist die Stärkung der Altstadt als zentraler Versorgungsbereich und als Wohnstandort. Durch die Festsetzung von urbanen Gebieten (MU) sollen die städtebaulichen Strukturen gefestigt werden. Um die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels zu sichern und dem sogenannten Trading-Down-Effekt entgegenzuwirken, sieht der Plan den teilweisen Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie den vollständigen Ausschluss von Tankstellen vor. Auch Wettannahmestellen sollen aufgrund möglicher negativer Auswirkungen auf die Wohnnutzung und die umliegenden Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten nicht zugelassen werden.
Zudem dient der Bebauungsplan der städtebaulichen Ordnung für eine brachliegende Fläche im Bereich Widumer Straße/Schillerstraße, auf der neben einer bereits bestehenden Kita die Errichtung eines kirchlichen Gemeindezentrums (Bildungscampus) vorgesehen ist. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und den Bebauungsplan sowie die Begründung in der entsprechend geänderten Fassung zu verabschieden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht erwartet.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 13Vorkaufsrechtssatzung 1 hier: Aufhebung der Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beanspruchtZur Vorlage · 2022/012 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/012 des Betriebsausschusses 3 sieht die Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung 1 vor. Mit dieser Satzung wurde die Stadt Castrop-Rauxel ermächtigt, nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht für bestimmte Flächen in Anspruch zu nehmen. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung umfasst ein Areal im Ortsteil Habinghorst an der Grenze zu Rauxel, welches das ehemalige Gelände des Steinkohlekraftwerks Rauxel einschließt. Konkret betrifft dies verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Habinghorst und Rauxel, wobei öffentliche Verkehrsflächen aus dem Bereich der Aufhebung ausgenommen sind.
Der Hintergrund für die ursprüngliche Satzung war die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung auf der ehemaligen Industriebrache. Ziel war es, die Realisierung von Nutzungen für den Gemeinbedarf, Sportanlagen sowie Einrichtungen der Ver- und Entsorgung zu ermöglichen und einen Flächenerwerb durch Dritte zu verhindern. Parallel dazu wurden bereits eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 259 eingeleitet.
Nach Angaben der Verwaltung ist die Aufhebung der Satzung nun erforderlich, da sich die betreffenden Flächen inzwischen vollständig im Besitz des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel befinden. Damit entfällt die Notwendigkeit, ein besonderes Vorkaufsrecht aufrechtzuerhalten. Die Aufhebung der Satzung hat laut Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen und keine Auswirkungen auf das Klima. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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Hauptdokument|20220114112628-0|20220114112628-1|20220114112628-2
- 14Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 15Anfragen der Ausschussmitglieder
- 16Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich