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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Verschiebung der Einbringung des Haushalts-Entwurfes für das Jahr 2023 sowie Resolution des Rates zur haushalts- und finanzwirtschaftlichen Situation der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2022/261 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2022/261 behandelt die Verschiebung der Einbringung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2023 sowie den Entwurf einer Resolution zur finanziellen Situation der Stadt Castrop-Rauxel.
Die Verwaltung beantragt, die zeitliche Verschiebung der Einbringung des Haushaltsentwurfes für 2023 zur Kenntnis zu nehmen. Ursprünglich war die Vorlage für die Ratssitzung am 29. September 2022 vorgesehen. Eine zeitnahe Einbringung eines belastbaren Entwurfs sei jedoch derzeit nicht möglich. Als Gründe werden unter anderem die noch ausstehenden Orientierungsdaten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW sowie Änderungen in den Gesetzentwürfen zur Isolierung von Kostenfolgen aus der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg angeführt. Die Verwaltung plant, den Haushaltsentwurf für 202<0xC2>3 stattdessen am 24. November 2022 einzubringen.
Zudem wird der Beschluss eines Entwurfes einer Resolution vorgeschlagen. Diese soll die haushalts- und finanzwirtschaftliche Situation der Stadt thematisieren. Die Vorlage verweist auf die Herausforderungen durch steigende Energiekosten, Inflation und Zinsänderungen sowie auf die Folgen des Strukturwandels. Ziel der Resolution ist es, die Entscheidungsträger auf Bundes-, Landes- und Kresebene auf die finanzielle Lage der Stadt hinzuweisen und externe Hilfestellung einzufordern, um einen Rückfall in die Regelungen des Nothaushaltsrechts zu verhindern.
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Hauptdokument|20220926150511-0|20220926150511-1|20220926150512-2|20220926150700-0|20220929111151-0|20220929111158-0
Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 3Gebäudeensemble Forum Stadtmittelpunkt sowie ISEK Stadtmittelpunkt - Weiterentwicklung der Maßnahme 'Rathaus der Bürgerschaft' (vormals 'BürgerRatHaus') sowie Antrag zum Städtebauförderprogramm 2023Zur Vorlage · 2022/235 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat sich mit der Weiterentwicklung des Stadtmittelpunktes befasst, wobei die Sitzungsvorlage 2022/235 zwei wesentliche Bereiche umfasst. Im ersten Teil geht es um das Gebäudeensemble am Forum Stadtmittelpunkt. Der Rat nahm die aktualisierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Büros PSPC zur Kenntnis, welche die grundhafte Sanierung des Komplexes über einen Zeitraum von 25 Jahren als wirtschaftlich vorteilhafter gegenüber einer reinen Erhaltung im Ist-Zustand ausweist. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zur nächsten Ratssitzung einen Vorschlag für den weiteren Umgang mit dem Ensemble zu erarbeiten. Dieser Vorschlag soll die langfristige Bewirtschaftung, Instandhaltung und Sanierung unter Berücksichtigung der baufachlichen Notwendigkeiten sowie der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Stadt regeln.
Im zweiten Teil der Vorlage wurde die Fortführung des Projekts „Rathaus der Bürgerschaft“ im Bereich des Ergänzungsbaus beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde die Verwaltung angewiesen, für das Städtebauförderprogramm 2023 entsprechende Förderanträge bei der Bezirksregierung Münster einzureichen. Dies umfasst die Ausschreibung eines architektonischen Wettbewerbs für einen klimaanpassungsfähigen und nachhaltigen Ergänzungsbau mit einem veranschlagten Volumen von 500.000 Euro sowie die erneute Anmeldung von Maßnahmen zur Klimaresilienz und zum Niederschlagswassermanagement mit geschätzten Kosten von 150.000 Euro. Die notwendigen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die kommenden Jahre berücksichtigt werden.
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Hauptdokument|20220817190023-0|20220817190033-0|20220817190037-0|20220817190040-0|20220817190043-0|20220817190046-0
Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 3.1Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen CDU und FDP vom 27.09.2022_Informationen RathaussanierungZur Vorlage · 2022/267 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2022/267, die am 29. September 2022 im Rat der Stadt zur Beratung anstand, befasst sich mit der Bereitstellung von Informationen zur Sanierung des Rathauses. Der Antrag wurde am 27. September 2022 von den Ratsfraktionen CDU und FDP gemeinsam gestellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Forderung nach Informationen bezüglich der geplanten oder laufenden Sanierungsmaßnahmen am Rathausgebäude. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die in der Vorlage enthaltenen Details zu den konkreten Inhalten der Informationsanfrage sind in der beigefügten Anlage des Beschlussvorschlags aufgeführt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: mehrheitlich abgelehntBeschluss: mehrheitlich abgelehnt - 4Sanierung der Stadt- und Europahalle: Interessensbekundung für das Bundesprogramm 'Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur'Zur Vorlage · 2022/262 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage der Verwaltung zum Rat der Stadt befasst sich mit der Sanierung der Stadt- und der Europahalle am Forum Stadtmittelpunkt. Die Gebäude, die Teil des denkmalgeschützten Arne-Jacobsen-Ensembles sind, weisen laut Dokument einen Sanierungsstau von rund 23 Millionen Euro auf. Neben dem Bedarf an baulichen Maßnahmen zur langfristigen Werterhaltung und zur Erfüllung von Brandschutzanforderungen besteht ein Bedarf an energetischer Ertüchtigung sowie an der Herstellung von Barrierefreiheit.
Die Verwaltung bittet den Rat um einen Beschluss, eine Interessenbekundung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einzureichen. Das Programm zielt auf die Förderung von Projekten ab, die zur sozialen Integration beitragen und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Eine erfolgreiche Interessenbekundung würde die Möglichkeit eröffnen, ein umfassendes Sanierungskonzept zu erstellen und erste Maßnahmen, wie etwa an Lüftung, Dach oder Fassade, finanziell zu unterstützen.
Ein konkreter Antrag auf Fördermittel liegt mit der jetzigen Interessenbekundung noch nicht vor. Sollte das Verfahren erfolgreich verlaufen, sollen im Rahmen der Haushaltsplanung die notwendigen Eigenmittel für die Umsetzung einplanet werden. Falls keine Förderung durch das Bundesprogramm realisiert werden kann, ist die Fortführung der Sanierungsmaßnahmen in kleinen Schritten aus den städtischen Mitteln vorgesehen.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 5Vorläufiger Beteiligungsbericht 2022 (Stand 14.09.2022)Zur Vorlage · 2022/255 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel einen vorläufigen Beteiligungsbericht für das Jahr 2022 zum Stand vom 14. September 2022 vor. Ziel der Vorlage ist es, dem Rat unterjährig aktuelle Informationen über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Stadt zur Verfügung zu stellen. Dieser Bericht dient nicht als Ersatz für die formalen Beteiligungsberichte der Jahre 2020 und 2021, deren abschließende Erstellung erst nach Vorliegen der entsprechenden Jahresabschlüsse der Stadt möglich ist.
Der vorliegende Bericht berücksichtigt Veränderungen im Beteiligungsportfolio, wie etwa die Gründung der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH (ECAS) und der CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH. Da die Jahresabschlüsse für das Jahr 2022 erst im Jahr 2023 fertiggestellt werden können, ist die Aufstellung eines endgültigen Beteiligungsberichts für 2022 ebenfalls erst im kommenden Jahr möglich.
In der Berichterstattung wurden die bereits abschließend geprüften Jahresabschlüsse der Beteiligungen für das Geschäftsjahr 2021 herangezogen. Bei Unternehmen, deren Abschlüsse noch nicht final beschlossen sind, wie etwa dem EUV Stadtbetrieb AöR oder der Forum Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH, kommen die Daten aus dem Jahr 2020 sowie Zwischenberichte zur Anwendung. Die Verwaltung beabsichtigt, künftig in der ersten Jahreshälfte jeweils einen vorläufigen Bericht vorzulegen, um eine kontinuierliche Information des Rates zu gewährleisten.
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- 6Betrieb eines kommunalen Corona-Testzentrums in Castrop-Rauxel: Schlussabrechnung der Verwaltungs- und OverheadkostenZur Vorlage · 2022/259 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 29. September 2022 über die Schlussabrechnung der Verwaltungs- und Overheadkosten für das kommunale Corona-Testzentrum informiert. Das Testzentrum am Stadtmittelpunkt war in zwei Zeitabschnitten, vom 25. März 2021 bis zum 9. Oktober 2021 sowie vom 23. November 2021 bis zum 30. Mai 2022, in Betrieb.
Der operative Betrieb des Zentrums wurde durch die FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH (FORUM GmbH) durchgeführt. Gemäß der bestehenden vertraglichen Vereinbarung ist die Stadt Castrop-Rauxel dazu verpflichtet, der FORUM GmbH alle erforderlichen Kosten und Aufwendungen für die Errichtung und den Betrieb sowie die anfallenden Verwaltungs- und Overheadkosten zu erstatten.
Die FORUM GmbH hat für den genannten Zeitraum Overheadkosten in Höhe von 77.793,76 Euro nachgewiesen und in Rechnung gestellt. Die Verwaltung hat diese Forderung geprüft und die Zahlung aus dem Budget 61.01 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ bereits an die FORUM GmbH angewiesen. Die entsprechenden Haushaltsmittel für diese Sachaufwendungen stehen zur Verfügung und die Finanzierung ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die vorliegende Schlussabrechnung zur Kenntnis nimmt.
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- 6.1Betrieb eines kommunalen Corona-Testzentrums in Castrop-Rauxel: Schlussabrechnung inklusive der Verwaltungs- und OverheadkostenZur Vorlage · 2022/259.1 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage 2022/259.1 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Schlussabrechnung für den Betrieb des kommunalen Corona-Testzentrums am Stadtmittelpunkt. Der Betrieb des Testzentrums erfolgte in zwei Zeitabschnitten, nämlich vom 25. März 2021 bis zum 9. Oktober 2021 sowie vom 23. November 2021 bis zum 30. Mai 2022. Gemäß der vertraglichen Vereinbarung wurde der operative Betrieb durch die FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH durchgeführt.
Die vorliegende Vorlage dient der Konkretisierung einer vorangegangenen Vorlage und stellt klar, dass es sich bei dem Betrag von 77.793,76 Euro nicht um reine Verwaltungs- und Overheadkosten handelt, sondern um den gesamten Forderungsbetrag der FORUM GmbH aus der Schlussabrechnung. Die Stadt Castrop-Rauxel ist vertraglich dazu verpflichtet, der FORUM GmbH alle erforderlichen Kosten und Aufwendungen für die Errichtung und den Betrieb des Testzentrums zu erstatten. Die entsprechende Forderung wurde von der Verwaltung geprüft und aus dem Budget für allgemeine Finanzangelegenheiten ausgeglichen.
Zusätzlich wurden bereits unterjährig Verwaltungs- und Overheadkosten in Höhe von 91.187,67 Euro in Rechnung gestellt, welche sich aus 10 Prozent der externen Personalaufwendungen zusammensetzen. Dieser Betrag unterteilt sich in 50.015,80 Euro für das Jahr 2021 und 41.171,87 Euro für das Jahr 2022. Der Rat der Stadt soll die Schlussabrechnung inklusive der genannten Kosten zur Kenntnis nehmen.
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- 7Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zum Bündnis 'Sichere Häfen'Zur Vorlage · 2022/260 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/260 der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe sieht den Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zum Bündnis „Sichere Häfen“ vor. Der Beschlussvorschlag beinhaltet das Bekenntnis des Rates zur Verantwortung für eine humane Flüchtlingspolitik sowie die Erklärung der Stadt, sich als „Sicherer Hafen“ zu positionieren. Damit soll die Solidarität mit Menschen auf der Flucht und der Einsatz für eine menschenwürdige Aufnahme von Geflüchteten und Asylsuchenden in Europa und Deutschland untermauert werden.
Die Verwaltung soll mit dem Beitritt zunächst drei spezifische Kriterien zusichern. Erstens die Abgabe einer öffentlichen Solidaritätserklärung, die sich mit den Zielen der Organisation SEE-BRÜCKE solidarisch zeigt. Zweitens die Gewährleistung des kommunalen Ankommens durch die Bereitstellung notwendiger Ressourcen in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung und Bildung, um eine langfristige Versorgung sicherzustellen. Drittens die Sicherstellung von Transparenz hinsichtlich aller Maßnahmen, die die Kommune zur Umsetzung des Status als „Sicherer Hafen“ ergreift.
Der Sachverhalt führt aus, dass der Beitritt zum Bündnis als Prozess verstanden wird, der in das bestehende kommunale Integrationskonzept eingebunden ist. Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit der Notwendigkeit, auf die weltpolitische Lage zu reagieren und nachhaltige Perspektiven für die Integration sowie die gesellschaftliche Teilhabe zu schaffen. Der Antrag folgt auf eine entsprechende Vorlage des Integrationsrates aus dem Jahr 2021. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Ergebnis: mehrheitlich angenommenBeschluss: mehrheitlich angenommen - 8Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel hier: Auswertung des Finanzcontrollings zum Stichtag 30.08.2022Zur Vorlage · 2022/264 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage 2022/264 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel enthält den Bericht über das Finanzcontrolling zum Stichtag 30.08.2022. Die Verwaltung informiert darin über die aktuelle Entwicklung der finanziellen Lage des Gesamtunternehmens Stadtverwaltung.
Nach Angaben der Verwaltung weisen die Teilergebnishaushalte der Fachbereiche gegenüber der Haushaltsplanung Verbesserungen in Höhe von insgesamt 2.729.214 € auf. Im Vergleich zur Berichterstattung des Vormonats ergibt sich eine Steigerung um 548.654 €. In den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten werden Verbesserungen von 4.562.573 € prognostiziert, was ebenfalls einer Steigerung von 548.654 € gegenüber dem Vormonat entspricht.
Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft zeichnen sich bei den sonstigen Vergnügungssteuern Mehreinnahmen von rund 350.000 € ab. In der Stadtkasse sind bei den Stundungszinsen und Beitreibungsgebühren bereits Mehreinnahmen von etwa 350.000 € verzeichnet; für das Jahresende wird eine Verbesserung von 400.000 € prognostiziert, wobei es sich hierbei um einen Einmaleffekt handelt.
Trotz der ausgewiesenen Verbesserungen in der Ergebnisrechnung wird die Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts als Herausforderung bewertet. Die Verwaltung verweist auf Preissteigerungen bei energieintensiven Positionen sowie auf steigende Baukosten durch Materialknappheiten. Zudem wird auf die potenzielle Entwicklung der Gewerbesteuererträge hingewiesen, da die Berechnung auf dem Veranlagungsjahr 2020 basiert. Ein weiterer Aspekt ist die Belastung des städtischen Haushalts ab dem Jahr 2025 durch die Abschreibung der im Rahmen der Haushaltsplanung isolierten Corona-Schäden.
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- 9Umbesetzung Jugendhilfeausschusses nach Neuwahl des Kinder-und JugendparlamentsZur Vorlage · 2022/265 · Tischvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 29. September 2022 liegt die Tischvorlage 2022/265 zur Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses vor. Hintergrund der Vorlage ist die Neuwahl des Kinder- und Jugendparlaments, wodurch die bisherigen Vertreter im Jugendhilfeausschuss ihre Funktion verlieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt neue Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss wählt. Die vorgeschlagenen Personen umfassen zwei ordentliche Mitglieder mit beratender Stimme sowie jeweils eine persönliche Stellvertretung. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel, welche die Wahl sachkundiger Bürger durch den Rat vorsieht.
Die Vorlage der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 10Umbesetzung eines aus dem Integrationsrat entsandten beratenden Mitglieds ohne Stimmrecht für den Ausschuss für Genrationen und InklusionZur Vorlage · 2022/266 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird über die Umbesetzung eines beratenden Mitglieds ohne Stimmrecht im Ausschuss für Generationen und Inklusion beraten. Die Vorlage der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe sieht vor, dass der Integrationsrat eine neue Vertretung für diesen Ausschuss entsendet.
Hintergrund der Vorlage ist, dass das bisherige Mitglied des Ausschusses die Teilnahme an den Sitzungen aufgrund zeitlicher Einschränkungen nicht mehr sicherstellen kann. Da ein neues Mitglied den Integrationsrat als Nachfolge übernimmt, soll nun auch die Vertretung im Ausschuss für Generationen und Inklusion angepasst werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Integrationsrat eine Person als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht in den Ausschuss entsendet.
Mit der Umsetzung der Umbesetzung entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Entscheidung wird im Rahmen der Sitzung des Rates am 29. September 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Ergebnis: einstimmig angenommenBeschluss: einstimmig angenommen - 11Antrag FDP Fraktion vom 22.09.2022_WettbürosteuersatzungZur Vorlage · 2022/269 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2022/269, eingereicht durch die FDP-Fraktion, befasst sich mit der Wettbürosteuersatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Der Antrag wurde am 22. September 2022 formuliert und ist für die Beratung im Rat der Stadt am 29. September 2022 vorgesehen.
In der vorliegenden Vorlage wird festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag verweist auf eine entsprechende Anlage, die die inhaltlichen Details zur Anpassung oder Festlegung des Steuersatzes konkretisiert. Die Federführung für dieses Geschäft liegt beim Rat der Stadt.
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- 12Antrag CDU Ratsfraktion vom 29.09.2022_AusschussumbesetzungenZur Vorlage · 2022/270 · Tischvorlage
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Die CDU-Ratsfraktion hat mit Datum vom 29. September 2022 eine Tischvorlage mit der Nummer 2022/270 eingereicht. Gegenstand des Antrags sind Neubesetzungen in den Ausschüssen. Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten bearbeitet und liegt dem Rat der Stadt zur Beratung vor.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag zur Neubesetzung der Ausschussmandate ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 13Anfragen der Ratsmitglieder
- 14Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich