Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Antrag der FDP-Fraktion vom 04.11.2024_Antrag den Fahrradweg vor dem Bringhof Ickern zukünftig farbig zu markierenZur Vorlage · 2024/224 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2024/224 einen Antrag eingebracht, der die künftige Gestaltung eines Fahrradweges betrifft. Der Antrag, welcher am 4. November 2024 gestellt wurde, befasst sich mit der farblichen Markierung des Radwegs im Bereich vor dem Bringhof Ickern. Ziel der Vorlage ist es, eine farbige Kennzeichnung dieses Abschnitts zu veranlassen.
Die parlamentarische Beratung des Antrags ist für die kommenden Sitzungsperioden angesetzt. Zunächst soll das Anliegen im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 5. Dezember 2024 behandelt werden. Im Anschluss daran ist eine Entscheidung durch den Rat der Stadt für die Sitzung am 12. Dezember 2024 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die anstehenden Beratungen in den zuständigen Gremien.
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- 4Antrag der FDP-Fraktion vom 04.11.2024_Zukünftige Einrichtung von Umleitungen bei StraßensperrungenZur Vorlage · 2024/239 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat einen Antrag zur zukünftigen Einrichtung von Umleitungen bei Straßensperrungen eingebracht. Gegenstand der Vorlage 2024/239 ist die Regelung, wie bei Sperrungen von Straßen, beispielsweise aufgrund von Baustellen oder Veranstaltungen, verfahren werden soll.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Verwaltung dazu beauftragt, bei der Einrichtung von Straßensperrungen künftig Umleitungen bereitzustellen, sofern dies möglich und sinnvoll ist. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll nach Möglichkeit durch den EUV Stadtbetrieb erfolgen.
Die Vorlage wurde dem Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung zur Beratung vorgelegt. Im weiteren Verfahren ist eine Behandlung im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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- 5Antrag der CDU-Fraktion vom 15.11.2024_Verkehrsberuhigung DammstraßeZur Vorlage · 2024/250 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 2024/250 einen Antrag zur Verkehrsberuhigung in der Dammstraße eingebracht. Das Dokument befasst sich mit Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in dem genannten Straßenabschnitt.
Der Beratungszyklus für diesen Antrag ist über verschiedene Gremien verteilt. Die erste Beratung erfolgt im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 4. Dezember 2024. Im Anschluss findet eine Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 5. Dezember 2024 statt. Die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für die Sitzung am 12. Dezember 2024 vorgesehen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
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- 6Einzelhandelskonzept Hier: Beschluss der FortschreibungZur Vorlage · 2024/207 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen. Das Konzept dient als Grundlage für die Planung und Steuerung des Einzelhandels sowie zur Bewertung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben im Stadtgebiet. Die Verwaltung beauftragte die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) mit der Erstellung dieser Aktualisierung, um den aktuellen Stand der Versorgungsstrukturen abzubilden.
Die Grundlage der Fortschreibung bilden eine flächendeckende Erhebung von Einzelhandelsunternehmen und Ladenlokalleerständen sowie Verbraucher- und Händlerbefragungen aus den Jahren 2023 und 2024. In den Prozess war zudem ein Arbeitskreis mit Vertretern aus Fraktionen, der Fachverwaltung, lokalen Werbegemeinschaften und Trägern öffentlicher Belange wie der IHK oder dem Handelsverband eingebunden.
Inhaltlich bleibt die zweistufige Zentrenhierarchie mit der Innenstadt als Hauptzentrum und fünf Nahversorgungszentren – Henrichenburg, Ickern, Habinghorst, Rauxel-Nord und Schwerin – bestehen. Die Abgrenzungen dieser Versorgungsbereiche wurden an aktuelle Gegebenheiten angepasst, was zu einer geringfügigen Verkleinerung der Flächen führt. Während der Sonderstandort Siemensstraße weitgehend unverändert bleibt, wird die Ausrichtung des Standorts Am Landwehrbach auf den nördlichen Bereich begrenzt. Zudem wurden die Sortimentslisten sowie die Empfehlungen zur Steuerung und Umsetzung aktualisiert.
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- 7Nahmobilitätskonzept: Zwischenevaluation 2024Zur Vorlage · 2024/209 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Zwischenevaluation des Nahmobilitätskonzepts für das Jahr 2024 informiert. Das im Jahr 2021 beschlossene Konzept dient als strategische Grundlage für die Verkehrsplanung und umfasst über 850 Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität, unterteilt in kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume. Die aktuelle Auswertung dokumentiert den Umsetzungsstand der verschiedenen Maßnahmenbereiche.
Im Bereich des Fußverkehrs sind etwa die Hälfte der kurzfristigen Maßnahmen bereits in Bearbeitung oder abgeschlossen. Zu den genannten Beispielen gehören die Anpassung der Wartezeiten am Simon-Cohen-Platz sowie die Planung barrierefreier Lichtsignalanlagen am Altstadtring. Auch im Radverkehr wurden zwei Drittel der kurzfristigen Maßnahmen eingeleitet. So wurden Fahrradstraßen auf der Pöppinghauser Straße, dem Ringelrodtweg und der Wewelingstraße bereits eingerichtet, während die Planungen für die Schillerstraße und die Lange Straße abgeschlossen sind. Für den Altstadtring-Radweg wurden die Planungen an Straßen.NRW übergeben.
Zusätzlich zu den verkehrsspezifischen Maßnahmen umfasst das Konzept übergeordnete Aufgaben wie die Mitgliedschaft in der AGFS oder die Pflege des Verkehrsnetzes. Der Rat wird gebeten, die Zwischenevaluation sowie den Zwischenbericht zur AGFS zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung nutzt das Umsetzungskonzept als Leitlinie für die Durchführung der geplanten Maßnahmen.
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Hauptdokument|20241106181102-0|20241106181106-0|20241106181110-0|20241106181115-0
- 8ISEK Stadtmittelpunkt - Sachstand, Städtebauförderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2025 sowie Antragsverfahren Nationale Projekte des StädtebausZur Vorlage · 2024/215 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Prozess des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Stadtmittelpunkt wird in Castrop-Rauxel fortgesetzt. Die Gesamtmaßnahme wurde mit einer vorläufigen Förderobergrenze von rund 25,6 Millionen Euro in das Stadterneuerungsprogramm aufgenommen, wobei der Bewilligungszeitraum bis Ende 2030 reicht. Für den Finanzierungsabschnitt 2025 wurden bei der Bezirksregierung Münster verschiedene Maßnahmen angemeldet. Dazu gehören die klimagerechte Umgestaltung des Forumsplatzes, Planungskosten für die Transformation zum Rathaus der Bürgerschaft sowie die Aufwertung von Fußwegverbindungen in den Quartieren Rosenstraße und Europaplatz.
Hinsichtlich bereits bewilligter Mittel umfasst der Finanzierungsabschnitt 2024 rund 1,5 Millionen Euro für die Ausfinanzierung eines Spiel-, Sport- und Bewegungsparks am Hallenbad sowie für weitere Planungskosten. Für den Zeitraum 2022 wurde ein Wettbewerb zur Umgestaltung des Forumsplatzes abgeschlossen, während ein Wettbewerb zur Potenzialfläche Ost auf das Jahr 2025 verschoben wurde. Zudem wird derzeit ein energetisches Sanierungskonzept für das Rathaus in Abstimmung mit der Denkmalbehörde erarbeitet.
Im Bereich der „Nationalen Projekte des Städtebaus“ wurde die Interessensbekundung der Stadt durch eine Expertenkommission empfohlen und vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bestätigt. Die aktualisierte Zuwendungshöhe für dieses Projekt beläuft sich auf 3 Millionen Euro. Die Verwaltung bereitet nun den entsprechenden Zuwendungsantrag vor.
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Hauptdokument|20241112092248-0|20241107150450-0|20241107151249-0
- 9Einführung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/227 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die geplante Einführung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr informiert. Das stationsgebundene System, dessen Federführung beim Regionalverband Ruhr liegt, soll im Zuge einer Neuausschreibung ab dem Jahr 2025 auf weitere Kommunen ausgeweitet werden.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines kreisweiten Konzepts des Kreises Recklinghausen. Für das Stadtgebiet Castrop-Rauxel sind dabei bis zu 62 Fahrräder an etwa 15 Stationen vorgesehen. Die jährlichen Betriebskosten in Höhe von 18.006,18 Euro werden durch den Kreis Recklinghausen über die Kreisumlage finanziert, sofern der entsprechende Kreistagsbeschluss vorliegt. Diese Finanzierung ist für die ersten fünf Jahre der Systemlaufzeit geplant.
Ein Start des Verleihsystems wird für das Jahr 2026 angestrebt, abhängig vom Abschluss des Ausschreibungsprozesses und der Zustimmung des Kreistags Recklinghausen. Die Maßnahme dient der Förderung der Mobilität im Rahmen des Nahmobilitätskonzepts sowie der Vorbereitung auf die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027. Die Verwaltung plant dabei vorrangig den Einsatz virtueller Stationen ohne bauliche Maßnahmen, um eine flexible Anpassung des Stationsnetzes zu ermöglichen.
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- 10Bebauungsplan Nr. 248 "Alter Garten" hier: Änderung des GeltungsbereichsZur Vorlage · 2024/140 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 plant die Anpassung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. 248 „Alter Garten“ in Henrichenburg. Ursprünglich war im Jahr 2016 vorgesehen, sowohl Wohnbauflächen als auch eine angrenzende Spielfläche bei der Grundschule Alter Garten zu entwickeln. Aufgrund eines Eigentümerwechsels und veränderter Entwicklungsabsichten soll das Verfahren nun angepasst werden. Die Fläche, die bisher für eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen war, soll künftig nicht mehr überplant werden, wodurch die Spielfläche erhalten bleibt.
Der neue Geltungsbereich wird auf etwa zwei Hektar reduziert und umfasst lediglich den nördlichen Bereich zwischen der Abfahrt zur Bundesautobahn 2 und der Grundschule. Das geplante städtebauliche Konzept sieht eine aufgelockerte Wohnbebauung unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien sowie den Erhalt des Baumbestandes vor. Geplant sind zudem eine Wegeverbindung vom Vockmannshof zum Wohngebiet sowie eine verbesserte fußläufige Erreichbarkeit der Schule. Im Bereich der Autobahnrampen wird die Einrichtung einer Stellplatzanlage geprüft, um den Parkdruck in angrenzenden Wohngebieten zu senken. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Planverfahren fortzusetzen und einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
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- 115. Änderung des Flächennutzungsplans "Alter Garten" hier: Beschluss zur Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans "Alter Garten"Zur Vorlage · 2024/141 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) soll über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur fünften Änderung des Flächennutzungsplans „Alter Garten“ entscheiden. Mit diesem Beschluss wäre das entsprechende Verfahren endgültig eingestellt.
Das Planungsgebiet liegt im Ortsteil Henrichenburg und umfasst Bereiche rund um die Grundschule Alter Garten. Das im November 2017 eingeleitete Verfahren verfolgte das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohngebiets zu schaffen. Dabei sollte die Widmung der Flächen von Gemeinbedarfsflächen für Bildungseinrichtungen in Wohnbauflächen geändert werden.
Aufgrund eines Eigentümerwechsels hat sich die ursprüngliche Entwicklungsabsicht jedoch verändert. Der neue Eigentümer plant nicht mehr, die Fläche östlich der Grundschule, welche unter anderem Spielgeräte und ein Ballspielfeld umfasst, einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Da die bauliche Entwicklung für Wohnzwecke künftig auf Flächen beschränkt bleibt, die bereits als Wohnbauflächen dargestellt sind, besteht kein Planungsbedarf mehr für diese Änderung des Flächennutzungsplans.
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- 12Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 133. Änderung zur Entgeltordnung für die Nutzung der Sportplätze, Sporthallen, Turnhallen und Bäder durch Vereine und sonstige Nutzergruppen vom 01.01.2013Zur Vorlage · 2024/238 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die dritte Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung städtischer Sportstätten entscheiden. Diese Regelung umfasst die Gebühren für Sportplätze, Sporthallen, Turnhallen und Bäder durch Vereine sowie weitere Nutzergruppen. Die vorliegende Vorlage zielt darauf ab, die Abrechnungsmodalitäten und die Definition der Nutzergruppen anzupassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft den Abrechnungszeitraum für Dauernutzer. Bisher erfolgte die Erstellung der Abrechnungen zur Mitte eines Halbjahres, wobei sowohl das vergangene als auch das kommende Quartal berücksichtigt wurden. Dies führte bei kurzfristigen Schließungen von Sportstätten, etwa aufgrund von Baumaßnahmen oder Einzelterminen, zu Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung. Künftig soll die Abrechnung erst nach Abschluss jedes Halbjahres durchgeführt werden.
Zudem sieht die Vorlage eine präzisere Definition der Nutzergruppen vor. Ziel ist es, eine eindeutige Zuordnung und eine strukturierte Bearbeitung aller Nutzungsanfragen für die städtischen Sportstätten zu gewährleisten. Die Änderung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussvorschlag durchläuft die Beratung im Ausschuss für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport sowie im Betriebsausschuss 3, bevor er im Dezember im Rat der Stadt zur Entscheidung ansteht.
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- 14Anfragen der Ausschussmitglieder
- 15Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich