Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bericht über städtische Baumfällmaßnahmen
- 4Bericht über städtische Baumpflanzmaßmahmen
- 5Bebauungsplan Nr. 264 'Unterspredey / In der Recke' hier: a) Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereichs b) Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2024/062 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2024/062 befasst sich der Betriebsausschuss 3 mit dem Bebauungsplan Nr. 264 „Unterspredey / In der Recke“ im Ortsteil Schwerin. Der Ausschuss soll den Beschluss fassen, den Geltungsbereich des Plans anzupassen und den Entwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten zur öffentlichen Einsichtnahme im Internet zu veröffentlichen.
Die Anpassung des Geltungsbereichs erfolgt aufgrund differenzierterer Planungsziele. Während eine Waldfläche im Norden aus dem Planbereich herausgenommen wurde, da dort kein Regelungsbedarf besteht, wurde der Bereich im Westen und Osten erweitert, um auf Siedlungsdruck sowie die Entwicklung von Freiraumstrukturen zu reagieren. Ziel der Planung ist es, bestehende Freiraumstrukturen zu bewahren und die Rahmenbedingungen für bauliche Nutzungen zu klären.
Ein wesentlicher Aspekt der Planung ist der Schutz vor Starkregenfolgen. Durch die Festlegung eines Hochwasserrückhaltebeckens und den weitgehenden Ausschluss einer Bebauung auf bestimmten Flurstücken soll verhindert werden, dass Regenwassermengen in angrenzende Siedlungsbereiche verdrängt werden. Der Plan sieht zudem Festsetzungen für Waldflächen und wasserrechtliche Regelungen für den Bachlauf vor. Die baulichen Festsetzungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Sicherung der überbaubaren Flächen am Bestand, um die Entwicklung von Freiraumfunktionen zu ermöglichen und gleichzeitig klare Rahmenbedingungen für die Erweiterung von Hauptgebäuden zu schaffen.
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Hauptdokument|20240312142122-0|20240314104812-0|20240314112051-0|20240314112052-1|20240318080044-0|20240229133805-0|20240229133808-1
- 614. Änderung des Flächennutzungsplans 'Unterspredey / Oberspredey, Erlenweg' hier: Beschluss zur Veröffentlichung des Änderungsentwurfs im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2024/063 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans „Unterspredey / Oberspredey, Erlenweg“ zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Änderungsentwurf einschließlich der Begründung, des Umweltberichts sowie der Fachgutachten im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Ziel der Planung ist es, die bisher im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellten Flächen im Ortsteil Schwerin in Freiraumstrukturen umzuwandeln.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 1,5 Hektar. Die Änderung sieht vor, bestehende Waldflächen sowie Grünflächen dauerhaft zu sichern und die Darstellung von Wohnbauflächen durch Wald- und Grünflächen zu ersetzen. Damit soll die Funktion des regionalen Grünzugs gestärkt und eine kleinteilige Inselbildung von Wohnbauflächen vermieden werden. Zudem soll eine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion des Waldgebiets „In der Recke“ verhindert werden, indem Flächen westlich des Erlenwegs nicht als Bauland ausgewiesen werden.
Die Planung hat keine Auswirkungen auf die bestehende Nutzungsstruktur oder die Zulässigkeit vorhandener Bebauung, da sich die baurechtliche Bewertung nach den §§ 34 und 35 BauGB nicht ändert. Der Umweltbericht kommt zu dem Ergebnis, dass keine negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter oder das Klima zu erwarten sind. Die Änderung dient der langfristigen Sicherung von Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebieten. Die Kosten für das Verfahren werden durch die Stadt Castrop-Rauxel getragen.
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Hauptdokument|20240314102059-0|20240314102059-1|20240314102100-2|20240313112426-0|20240229074508-1|20240229074513-2
- 7Sofortprogramm Innenstadt - Städtebauliche Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt Hier: Beschluss des EndberichtsZur Vorlage · 2024/060 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Endbericht sowie den Rahmenplan zur städtebaulichen Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt entscheiden. Die Vorlage basiert auf einem durch das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ geförderten Prozess, für den die Verwaltung ein Planungsbüro beauftragt hat. Ziel der Neugestaltung ist die Stärkung der Innenstadt als multifunktionaler Ort für Handel, Wohnen, Kultur und Freizeit sowie die Schaffung von Investitionssicherheit für Eigentümer und Investoren.
Der vorliegende Rahmenplan resultiert aus der Ausarbeitung einer Vorzugsvariante, die auf Bestandsanalysen, einer Parkraumerhebung und einer verkehrsräumlichen Betrachtung basiert. Ein wesentlicher Bestandteil ist die geplante Nutzung des Hochbunkers: Da ein Abriss wirtschaftlich nicht darstellbar ist, sieht das Konzept eine Aufstockung für Wohnnutzung sowie eine Öffnung für gastronomische und kulturelle Zwecke vor. Weitere bauliche Maßnahmen umfassen eine neue Blockrandbebauung auf dem Postareal sowie die Möglichkeit zur punktuellen Aufstockung des Küchenstudios.
Im Bereich Mobilität ist die Errichtung eines Mobilitätshubs an der Herner Straße vorgesehen, der Parkflächen bündelt und durch Angebote wie Radstationen und Car-Sharing ergänzt wird. Der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) soll modernisiert und auf zehn Bussteige angepasst werden. Die Parkfläche „Im Ohr“ soll in eine Grünfläche umgewandelt werden. Der Rahmenplan dient als langfristige Grundlage für die Bauleitplanung und künftige Investorenanfragen.
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Hauptdokument|20240229120327-0|20240229120333-0|20240229120339-0|20240229120344-0
- 8Zweiter Sachstandsbericht zum Handlungskonzept WohnenZur Vorlage · 2024/003 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Neuausrichtung des Handlungskonzepts Wohnen einen zweiten Sachstandsbericht vorgelegt. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung (InWIS) und umfasst die Analyse von Wohnraumbedarfen sowie die zukünftige Steuerung des Wohnungsmarktes. In den Prozess wurden Fachakteure der Wohnungswirtschaft, die Kommunalpolitik sowie verschiedene Bereiche der Verwaltung durch unterschiedliche Beteiligungsformate eingebunden.
Die aktuelle Analyse zeigt einen Nachfragedruck auf dem Mietwohnungsmarkt, wobei ein Angebotsdefizit insbesondere bei großen Wohnungen ab vier Zimmern, altersgerechtem Wohnraum und preisgünstigen Wohnungen für Alleinstehende besteht. Der Leerstand im Stadtgebiet liegt bei etwa 1,9 % und ist primär auf Modernisierungsbedarf und bauliche Mängel zurückzuführen.
Für die Wohnungsbedarfsprognose bis zum Jahr 2040 wurden zwei Szenarien auf Basis unterschiedlicher Datenquellen berechnet. Während die städtische Prognose einen Anstieg der Haushalte bis 2035 und einen Bedarf von rund 2.910 neuen Wohneinheiten ausweist, geht die Prognose des Landes NRW (IT.NRW) von einem geringeren Bedarf von 2.030 Wohnungen aus. In beiden Szenarien ist ein Trend zur Singularisierung der Haushalte sowie eine Zunahme von Seniorenhaushalten erkennbar. Der Bedarf an Mehrfamilienhäusern übersteigt dabei den Bedarf an Ein- und Zweifamilienhäusern.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherstellung der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum, da im Jahr 2022 etwa 22,4 % der Haushalte als einkommensschwach eingestuft wurden. Der Bestand an preisgebundenen Wohnungen ist seit 2015 rückläufig. Die vorliegende Vorlage dient den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme der bisherigen Ausarbeitungen.
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- 9Ergebnisse der Fußverkehrs-Checks NRW in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/029 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen des Programms „Fußverkehrs-Checks NRW“ Untersuchungen in den Stadtteilen Henrichenburg und Schwerin durchgeführt. Ziel der Initiative, die durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und das Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt wurde, ist die Stärkung des Umweltverbunds sowie die Verbesserung der Infrastruktur für den Fußverkehr. Die Untersuchung dient der Erweiterung des bereits bestehenden Nahmobilitätskonzepts, welches zuvor die Bereiche Innenstadt, Ickern und das Bahnhofsumfeld umfasste.
Der Prozess umfasste einen Auftakt-Workshop, Begehungen in den betroffenen Quartieren sowie einen Abschlussworkshop. Bei den Begehungen standen Themen wie die Barrierefreiheit der Nahversorgung, die Sicherheit von Schulwegen, die Gestaltung von Plätzen sowie der Umgang mit ruhendem Verkehr im Fokus. In Zusammenarbeit mit einem externen Fachbüro wurden die Ergebnisse ausgewertet und ein Maßnahmenkatalog entwickelt.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Ergebnisse der Checks zur Kenntnis nimmt und den Endbericht sowie das Maßnahmenkonzept mit entsprechenden Prioritäten beschließt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die identifizierten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, der Querungen und der Verkehrssicherheit gemäß dem festgelegten Zeithorizont in das bestehende Umsetzungskonzept zur Nahmobilität zu integrieren. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 10Planungsvarianten einer Fahrradstraße auf der SchillerstraßeZur Vorlage · 2024/040 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Planung einer Fahrradstraße auf der Schillerstraße verschiedene Variantenentwürfe vorgelegt. Die geplante Verkehrsachse soll den Bereich vom Altstadtring bis nach Obercastrop erschließen und eine wichtige Nord-Süd-Verbindung im Nebennetz zur B 2<0xC2>535 und L 739 schaffen. Die Planung orientiert sich an den Standards der Arbeitsgemeinschaft für fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Die vorliegenden Entwürfe umfassen unterschiedliche Streckenabschnitte. Im nördlichen Abschnitt der Schillerstraße sieht die bisherige Vorzugsvariante den Wegfall von sieben Parkplätzen auf der westlichen Seite vor, da die Straßenbreite eine gleichzeitige Beibehaltung aller Stellplätze bei gleichzeitiger Einrichtung der Fahrradstraße nicht zulässt. Für den Knotenpunkt Schillerstraße/Viktoriastraße wurden zwei Varianten erarbeitet, die entweder eine Bevorrechtigung der Schillerstraße oder eine Unterbrechung der Fahrradstraße vorsehen. Im Abschnitt zwischen Viktoriastraße und Glückaufstraße werden ebenfalls unterschiedliche Ansätze zur Erhaltung von Parkplätzen durch mögliche Einbahnstraßenregelungen untersucht.
Eine bereits abgeschlossene Parkraumuntersuchung ergab für den Untersuchungsraum einen geringen Parkdruck und stellte fest, dass durch den Wegfall einzelner Stellplätze keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssituation zu erwarten sind, da in angrenzenden Straßen Kapazitäten vorhanden sind.
Der Betriebsausschuss 3 und der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sollen die Varianten zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Entwürfe im Rahmen einer Bürgerbeteiligung vorzustellen, eine Vorzugsvariante zur Entscheidung vorzulegen und einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster einzureichen.
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Hauptdokument|20240325125259-0|20240322104924-0|20240322104926-0|20240322104928-0|20240322144102-0
- 11Sachstandsbericht CAS-Klimaneutral: Konzepterstellung für eine klimaneutrale Stadt Castrop-Rauxel deutlich vor 2040 möglichst bis 2035Zur Vorlage · 2024/056 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/056 informiert über den aktuellen Sachstand der Konzepterstellung „CAS-Klimaneutral“. Ziel des Projekts ist es, eine Strategie zu entwickeln, um Castrop-Rauxel deutlich vor 2040, idealerweise bis zum Jahr 2035, klimaneutral zu gestalten. Die Stadtverwaltung hat hierfür die GERTEC Ingenieurgesellschaft mit der Erarbeitung des Konzeptes und des Entwicklungsprozesses beauftragt.
Im Rahmen einer Ist-Analyse wurde eine Treibhausgasbilanz für das Jahr 2021 erstellt. Diese zeigt, dass die Emissionen pro Einwohner im Zeitraum von 1990 bis 2201 um etwa 22 Prozent gesunken sind. Der größte Anteil am Energieverbrauch entfällt auf private Haushalte (40 Prozent), während der Durchgangsverkehr auf den Autobahnen etwa ein Viertel des städtischen Endenergieverbrauchs ausmacht. Die Kommunalverwaltung trägt 2 Prozent zu den Gesamtemissionen bei.
Die methodische Grundlage der Planung bilden drei Szenarien: Ein Trendszenario als Referenzwert, ein Idealszenario zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 für den Konzern Stadt bzw. 2040 für die Gesamtstadt sowie ein Realszenario, welches die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen sowie die praktische Umsetzbarkeit berücksichtigt.
Zur Bürgerbeteiligung wurden bereits Fokusgruppenveranstaltungen sowie eine Onlinebeteiligung durchgeführt. Weitere Beteiligungsformate, darunter eine Onlinebefragung im zweiten oder dritten Quartal 2024 sowie ein interfraktioneller Arbeitskreis, sind geplant. Das Endergebnis der Arbeiten wird ein Maßnahmenkatalog mit Sofortmaßnahmen sowie ein Controllingkonzept zur Überprüfung der Emissionsreduktion sein. Der Betriebsausschuss 3 und der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sollen den Sachstand zur Kenntnis nehmen.
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- 12Stadtwerke Klimaschutzpreis 2024 Hier: AnkündigungZur Vorlage · 2024/010 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2024/010 kündigt die Auslobung des Stadtwerke Klimaschutzpreises 2024 für die Stadt Castrop-Rauxel an. Der Wettbewerb findet in diesem Jahr zum 23. Mal statt. Unterstützt wird der Preis durch die Stadtwerke Castrop-Rauxel mit einem Betrag von 5.000 Euro.
Ziel des Preises ist die Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen sowie Institutionen, die Projekte zur Klimaschützung und Umweltschonung vor Ort realisieren. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass die eingereichten Projekte entweder bereits umgesetzt wurden oder sich in der Umsetzung befinden.
Geplant ist die Benennung von drei Hauptpreisträgern. Die endgültige Festlegung der Preisstaffelung erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretungen der Ratsfraktionen, der Stadtbaurätin sowie einem Ansprechpartner der Stadtwerke Castrop-Rauxel zusammensetzt. Sollten weniger als drei Bewerbungen eingehen, kann das Preisgeld auf die vorhandenen Bewerber aufgeteilt werden. Die endgültigen Platzierungen werden dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zur Entscheidung vorgelegt.
Bewerbungen können bis zum 15. September 202<0xC2>4 beim EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel eingereicht werden. Die Verwaltung übernimmt die notwendigen Vorbereitungen sowie die Veröffentlichung der Bewerbungsvoraussetzungen und des Bewerbungsformulars auf den Internetseiten des EUV Stadtbetriebes und der Stadt Castrop-Rauxel. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 13Teilnahme am Projekt Klimafit Ruhr-Baustein EnergiesparhausZur Vorlage · 2024/076 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2024/076 befasst sich mit der Fortführung der Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel am Projekt Klimafit des Regionalverbandes Ruhr. Nachdem bereits im Jahr 2021 die Teilnahme an der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr beschlossen wurde, umfasst die aktuelle Planung den Baustein Energiesparhaus für die Jahre 2024 und 2025.
Im Rahmen dieses Projekts sollen verschiedene Maßnahmen und Förderungen in der Stadt durchgeführt werden. Dazu gehören die Förderung des Austauschs alter Kühlgeräte mit einem Betrag von 100 Euro pro Antrag für insgesamt zehn Förderungen sowie die Durchführung von Thermografie-Spaziergängen. Weitere mögliche Bestandteile des Programms sind die Eisblockwette, die Förderung von Heizungsoptimierungen sowie die Bereitstellung von Gutscheinen für Energieberatungen.
Parallel dazu wird der Baustein zum Thema Solar weiterhin als Begleitmaßnahme fortgeführt, unter anderem durch den Online-Solarstammtisch der Emscher-Lippe Kommunen. Die teilnehmenden Kommunen verpflichten sich zudem, eine eigenfinanzierte Förderung für Stecksolargeräte in Zwei- und Mehrfamilienhäusern anzubieten, die ab dem Frühjahr 2024 zehn weitere Förderungen umfasst. Die Abwicklung und Mittelbereitstellung der beiden Bausteine erfolgt über den EUV Stadtbetrieb. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie der Rat der Stadt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 14Bericht zu den städtischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
- 15Anfragen der Ausschussmitglieder
- 16Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich