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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2025/2026 nebst AnlagenZur Vorlage · 2025/001 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2025/001 des Haupt- und Finanzausschusses dient der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel für die Jahre 2025 und 2026. Zudem stehen die Investitions-Dringlichkeitsliste sowie der Stellenplan zur Entscheidung an.
Für das Haushaltsjahr 2025 sieht der Plan nach Anpassungen durch einen Veränderungsdienst ordentliche Erträge in Höhe von 251.638.348 € und ordentliche Aufwendungen von 289.636.164 € vor. Das prognostizierte Jahresergebnis beläuft sich auf -43.581.438 €. Für das Jahr 2026 werden ordentliche Erträge von 262.407.542 € und Aufwendungen von 299.529.366 € veranschlagt, was zu einem Jahresergebnis von -45.089.433 € führt.
Im Bereich der Investitionen ergeben sich durch noch ausstehende Rechnungen aus dem Vorjahr Erhöhungen für die IT-Ausstattung sowie die Feuerwehrbekleidung und den Atemschutz. Neue Maßnahmen umfassen die temporäre Rettungswache Nord sowie die Wegesanierung Kainhorststraße/Hagenstraße. Gleichzeitig steigen die Eigenanteile beim Neubau des Ernst-Barlach-Gymnasiums. Aufgrund sinkender Erwartungen bei den investiven Einzahlungen für das ISEK Stadtmittelpunkt ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.563.000 € für 2025 und 4.004.935 € für 2026 vorgesehen.
Der Kreditbedarf für 2025 steigt auf 29.696.659 €. Aufgrund der bestehenden Überschuldung ist eine Fortführung des Haushaltssicherungskonzepts erforderlich. Eine Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird für die fünfte Kalenderwoche 2025 erwartet.
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Hauptdokument|20250121160531-0|20250122125421-0|20250122125433-0|20250122125440-0
- 2.1Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2025/2026 nebst AnlagenZur Vorlage · 2025/001.1 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2025 und 2026. Die Vorlage umfasst zudem den Beschluss der Investitions-Dringlichkeitsliste für diesen Zeitraum sowie die Einbindung des bereits beschlossenen Stellenplans als Bestandteil des Haushaltsplans.
Die vorliegende Ergänzungsvorlage sieht eine Änderung des Paragrafen 5 der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 vor. Dieser Paragraph regelt den Höchstbetrag der Kredite, die zur Sicherung der Liquidität genutzt werden dürfen. Während dieser Betrag für die Jahre 2025 und 2026 aktuell auf 210 Millionen Euro festgesetzt ist, sieht die Anpassung eine Erhöhung auf 230 Millionen Euro für das Jahr 2026 vor. Hintergrund ist eine aktualisierte Finanzplanung, nach der der Bestand der Liquiditätskredite Ende 2026 voraussichtlich bei rund 222,6 Millionen Euro liegen wird. Die Erhöhung des Rahmens soll dazu dienen, Finanzierungsbedarfsspitzen im Jahr 2026 abzufangen.
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Hauptdokument|20250204063539-0|20250204134136-0|20250204134212-0|20250204134318-0
- 2.2Antrag CDU Fraktion vom 22.01.2025_TrucksperrenZur Vorlage · 2025/009 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat am 22. Januar 2025 einen Antrag zum Thema Trucksperren eingereicht. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2025/009 ist für die anstehenden Beratungen in den kommunalen Gremien vorgesehen. Konkret ist das Dokument sowohl für den Haupt- und Finanzausschuss als auch für den Rat der Stadt für die Sitzungstermine am 6. Februar 2025 bestimmt.
Aus der Vorlage geht hervor, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung der CDU-Ratsfraktion vorgelegt und dient als Grundlage für die politische Beratung in den zuständigen Gremien. Die Federführung für die parlamentarische Behandlung liegt beim Haupt- und Finanzausschuss. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist der Vorlage beigefügt, dessen Inhalt im Rahmen der Sitzungen am 6. Februar 2025 erörtert werden soll.
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- 3Stellenplan 2025/2026Zur Vorlage · 2025/005 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Veränderungen zum Stellenplan für die Jahre 2025 und 2026. Im Rahmen dieses Plans sollen zum 1. Januar 2025 rund 41 neue Stellen eingerichtet werden. Diese umfassen unter anderem elf Positionen in den Offenen Ganztagsschulen sowie 16 Stellen für den Bundesfreiwilligendienst, die über externe Mittel refinanziert sind. Die Einrichtung dieser Stellen dient der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder basiert auf dauerhafter Refinanzierung.
Für das Jahr 2026 ist die Schaffung weiterer Stellen vorgesehen, die zur Sicherstellung notwendiger Aufgaben erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere 23 neue Stellen in den Offenen Ganztagsschulen aufgrund gesetzlicher Betreuungsansprüche. Anträge auf Stellen, die primär der Entlastung des Personals oder der Umstrukturierung von Abläufen dienen, werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt.
Die finanziellen Auswirkungen der neuen Stellen belaufen sich für den Zeitraum 2025/2026 auf einen jährlichen Aufwand von 1.782.834 Euro, wobei im Jahr 2026 eine weitere Erhöhung der Kosten um 3.082.654 Euro prognostiziert wird. Neben den Neuschaffungen enthält der Plan auch Anpassungen durch tarifliche oder rechtliche Änderungen sowie Stellenabsenkungen. Die Verwaltung weist zudem auf Schwierigkeiten bei der Besetzung vakanter Stellen aufgrund des Fachkräftemangels hin.
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- 4Neubau der Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel, hier: Start der externen Umsetzung des VergabeverfahrensZur Vorlage · 2025/008 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll einen Sachstandsbericht zur Paketvergabe für den Neubau der Feuer- und Rettungswache zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage sieht vor, die Verwaltung mit der Ausschreibung der vierten Phase, welche die Planung, den Bau und den Betrieb umfasst, zu beauftragen. Das Verfahren soll als Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb unter Anwendung eines Lebenszyklusansatzes durchgeführt werden.
Der Flächenbedarf für das Bauvorhaben hat sich von ursprünglich 12.335 Quadratmetern auf etwa 15.700 Quadratmeter Bruttogrundfläche erhöht. Der Kostenrahmen für die Baukosten wird auf circa 85 Millionen Euro beziffert, wobei die Fälligkeit für das Jahr 2029 vorgesehen ist. Ein Abschluss des Vergabeverfahrens sowie die Entscheidung über den Vertragsschluss mit dem wirtschaftlichsten Bieter sind für das zweite Quartal 2026 geplant. Der Neubau soll den Effizienzstandard 40 sowie das QNG-Plus-Siegel erfüllen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht ausgewiesen, die erforderlichen Mittel sind jedoch im Doppelhaushalt 2025/2026 enthalten.
Im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung wurden die Auswirkungen auf die Positionen der Personal-, Sach- und Zinsaufwendungen sowie die Abschreibungen betrachtet. Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Maßnahme unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 82 GO NRW als notwendig und unabweisbar einzustufen ist. Die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die betreffende Produktgruppe gilt als gesichert.
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- 5Umsetzung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des LandesZur Vorlage · 2025/007 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die abschließende Maßnahmenliste für das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ beschließen. Damit wird der Abschluss dieses Förderprogramms nach Einreichung des letzten Verwendungsnachweises im Dezember 2024 formalisiert. Insgesamt wurden in den Jahren 2017 bis 2024 Fördermittel in Höhe von rund 9,7 Millionen Euro vollständig verausgabt.
Um eine Rückforderung von Mitteln durch die NRW.BANK zu vermeiden, hat die Verwaltung für den Verwendungsnachweis eine alternative investive Maßnahme herangezogen. Dabei wurde die Finanzierung eines Fachraums für Chemie an der Gesamtschule Ickern genutzt, um den Nachweis über die Verwendung der Mittel in voller Höhe erbringen zu können.
Im Bereich der Kommunalinvestitionsförderung (KInvFöG II) befindet sich aktuell nur noch ein Projekt in der Umsetzung: der Neubau eines Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule sowie der Abriss des Altgebäudes. Hierfür stehen Restmittel in Höhe von 135.000 Euro bis zum Jahresende 2025 zur Verfügung. Die Kosten für den anstehenden Abriss werden künftig aus dem städtischen Haushalt finanziert, wobei entsprechende Rückstellungen im Jahresabschluss 2024 sowie Veranschlagungen in der Haushaltsplanung 2025 vorgesehen sind.
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- 6Anfragen der Ratsmitglieder
- 7Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich