Sitzung des Betriebsausschusses 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
Gremium: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
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Tagesordnung
- 1Niederschriften über die Beschlüsse des Betriebsausschusses 1; Bestellung einer SchriftführerinZur Vorlage · 2026/115 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/115 für den Betriebsausschuss 1 befasst sich mit der Niederschrift über die Beschlüsse des Ausschusses sowie der Bestellung einer Schriftführerin. Für die Sitzung am 13. Mai 2026 liegt ein entsprechender Beschlussvorschlag vor.
Die rechtliche Grundlage für die Erstellung der Protokolle bildet § 58 Absatz 7 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist. Die Bestimmung der Schriftführung erfolgt dabei analog zu den Regelungen in § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung. Auf dieser Basis schlägt die Verwaltung vor, für die Sitzung am 13. Mai 2026 eine Person zur Schriftführerin zu bestellen.
Der Vorschlag wurde durch den zuständigen Beigeordneten und Stadtkämmerer vorgelegt. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Betriebsausschuss 1 ist als federführendes Gremium für die Beratung dieses Vorgangs zuständig.
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- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 4Vorstellung des Bereiches 41 Kultur, Weiterbildung, Qualifizierung durch den Bereichsleiter Herrn Dr. Adrian Tavaszi
- 5Neufassung der Benutzungssatzung der StadtbibliothekZur Vorlage · 2026/108 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die zuständige Fachabteilung der Stadt Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt eine Neufassung der Benutzungssatzung der Stadtbibliothek vor. Die Überarbeitung der Satzung erfolgt aufgrund von Veränderungen im Medienangebot sowie einer Aktualisierung der Leihbedingungen und der Anpassung der Leihfristen. Ein weiterer Bestandteil der Neufassung ist die Umsetzung einer gendergerechten Sprache in den Texten.
Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der neuen Fassung durch den Rat der Stadt vor. Die Vorlage wird im Rahmen der Sitzungsfolge zunächst im Betriebsausschuss 1 am 13. Mai 2026 beraten. Danach ist eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt am 21. Mai 2026 vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Neufassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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Hauptdokument|20260429150628-0|20260429150632-0|20260430071710-0
- 6Neufassung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/109 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel eine Neufassung der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek vor. Die vorgeschlagene Anpassung erfolgt im Rahmen des vom Rat beschlossenen Haushaltssanierungskonzepts. Da die Gebühren zuletzt im Jahr 2012 angepasst wurden, sieht die Vorlage eine Erhöhung der Tarife vor.
Konkret soll der Medienausweis für Erwachsene von 17,00 Euro auf 20,00 Euro steigen, während der Bücherausweis für Erwachsene von 12,00 Euro auf 15,00 Euro angehoben werden soll. Für Schüler, Studenten und Auszubildende wird die Gebühr für den Medienausweis von 7,50 Euro auf 10,00 Euro und für den Bücherausweis von 5,00 Euro auf 7,50 Euro erhöht. Zudem wird eine neue Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro für den Ersatz von Medien in die Gebührenordnung aufgenommen.
Auf Basis der Daten aus dem Jahr 2025 werden durch diese Änderungen Mehreinnahmen erwartet. Diese belaufen sich auf etwa 2.100,00 Euro bei den Bestandsnutzerinnen und Bestandsnutzern sowie rund 2.400,00 Euro bei Neuanmeldungen. Die Vorlage wird im Betriebsausschuss 1, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt.
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Hauptdokument|20260429150842-0|20260429150932-0|20260429151008-0
- 7Einbürgerung in Castrop-Rauxel (Bericht durch Frau Köhler)
- 8Bestellung eines neuen stellvertretenden Leiters (stellvertretender Wehrführer) der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2026/114 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Bestellung eines neuen stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr. Hintergrund ist das Ausscheiden des bisherigen stellvertretenden Wehrführers aus dem aktiven Dienst zum 30. Juni 2026 nach Erreichen der Altersgrenze.
Nach einer Anhörung der Feuerwehr am 16. April 2026 hat der Kreisbrandmeister die Bestellung eines Nachfolgers vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person gemäß § 11 BHKG für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr zu bestellen. Die vorgeschlagene Person ist seit dem 1. März 2026 als stellvertretende Bereichsleitung eingesetzt und verfügt laut der Verwaltung über die persönliche sowie fachliche Eignung.
Die Ernennung soll zum 1. Juli 2026 erfolgen, womit die sechsjährige Dienstzeit unmittelbar nach dem Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers beginnt. Die Neubesetzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 9Parken in der Karolinenstraße; SachstandsberichtZur Vorlage · 2026/116 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Betriebsausschuss 1 einen Sachstandsbericht zur Parkplatzsituation in der Karolinenstraße vorgelegt. Anlass für die Vorlage war eine Anfrage aus einer vorangegangenen Sitzung, in der eine Bürgerin den Wegfall von Parkraum sowie die eingeschränkte Mobilität für Menschen mit Behinderungen kritisierte und eine zeitweise Nutzung des Gehwegs als Erprobungsphase vorschlug.
Nach einer Ortsbegehung im April 2025 wurden im September 2025 neue Parkflächen zwischen der Kirchstraße und der Friedrichstraße sowie zwischen der Heinestraße und der Vinckestraße markiert. Ziel dieser Maßnahme war es, die Verkehrssicherheit für den Fußverkehr, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, durch eine Mindestbreite von 2,50 Metern auf den Gehwegen zu gewährleisten.
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft wurde der Abschnitt zwischen Heinestraße und Vinckestraße im Dezember 2025 erneut überprüft. In diesem Bereich wurde ein beidseitiges halbseitiges Parken ermöglicht, wobei eine Gehwegbreite von mindestens 2,00 Metern erhalten bleibt. Um die verringerte Fahrbahnbreite auszugleichen, wurde eine Einbahnstraßenregelung sowie ein Haltverbot im Bereich einer Kindertagesstätte eingerichtet. Für den Abschnitt zwischen Kirchstraße und Friedrichstraße hält die Verwaltung jedoch an der bisherigen Regelung fest, da die Gehwegbreiten dort für ein Parken auf dem Gehweg nicht ausreichen. Die aktuellen Regelungen sollen die Verkehrssicherheit und die Belange der Anwohnerschaft unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten vereinen.
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- 10Tempo 30 Bahnhofstraße K28Zur Vorlage · 2026/126 · Sitzungsvorlage
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In der Sitzungsvorlage 2026/126 wird die Zusammenführung und Erweiterung von Tempo-30-Abschnitten auf der Bahnhofstraße (K28) zwischen Pallasstraße und Schulstraße geprüft. Ziel der Untersuchung ist es, durch Lückenschlüsse die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Bahnhofstraße fungiert als wichtige Verkehrsachse für den Individualverkehr, den Schwerlastverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr und wird zudem intensiv von Fußgängern, insbesondere Schülern, genutzt.
Die rechtliche Grundlage bildet die Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung, die Geschwindigkeitsbeschränkungen vor schutzbedürftigen Einrichtungen und an Schulwegen ermöglicht. Während ein Spielplatz im Bereich des Hallenbades aufgrund eines fehlenden unmittelbaren Bezugs zur Straße nicht als Grund für eine Erweiterung eingestuft wurde, wird der Abschnitt zwischen den beiden Kreisverkehren bis zum Europaplatz als stark frequentierter Schulweg bewertet. Ein Lückenschluss zum bestehenden Tempo-30-Bereich im Bereich der Martin-Luther-King-Schule ist rechtlich möglich, da die Distanz unter 500 Metern liegt. Die geplante Regelung soll einheitlich montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr gelten.
Eine nennenswerte Verkehrsverlagerung auf angrenzende Wohnstraßen wird nicht erwartet. Die Stellungnahmen der Polizei, der Feuerwehr und des Kreises Recklinghausen liegen ohne Bedenken vor. Der Busbetrieb der DSW21 sieht keine negativen Auswirkungen auf die Linien, und die Vestische Straßenbahnen GmbH stuft die konkreten Folgen für den Betrieb als geringfügig ein. Dem Betriebsausschuss 1 sowie dem Rat der Stadt wird vorgeschlagen, das Prüfergebnis zur Einführung der Maßnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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- 11Tempo 30 Recklinghauser Straße L658Zur Vorlage · 2026/125 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung hat die verkehrsrechtliche Prüfung zur Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Recklinghauser Straße L658 abgeschlossen. Grundlage für die Untersuchung war ein Beschluss des Betriebsausschusses 1, der eine Prüfung der Möglichkeiten zur Senkung der Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h veranlasste. Dabei wurden die neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung herangezogen, welche Regelungen für den Bereich vor schutzbedürftigen Einrichtungen an Landesstraßen ermöglichen.
Die Untersuchung beschränkte sich auf den Abschnitt zwischen der B 235 und dem Ickernen Knoten. In diesem Bereich wurden zwei Spielplätze identifiziert, die jedoch keinen direkten Zugang zur Recklinghauser Straße besitzen; die Erschließung erfolgt über vorgelagerte Wege oder Parkflächen. Zudem konnte kein nennenswerter Ziel- oder Quellverkehr im unmittelbaren Straßenbereich festgestellt werden, wie etwa häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger oder erhöhter Bring- und Abholverkehr. Ein Kindergarten in diesem Abschnitt ist bereits durch eine temporäre Tempo-30-Regelung erfasst.
Da die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine weitergehende Anordnung nicht erfüllt sind, wird dem Betriebsausschuss 1 und dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Prüfung zur Kenntnis zu nehmen. Die Ergebnisse der verkehrsrechtlichen Untersuchung wurden durch die Polizei sowie den Landesstraßenbaubetrieb NRW bestätigt.
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- 13Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen Ratsfraktion - Prüfung einer Einbahnstraßenregelung in Deininghausen zur Entlastung der ParkplatzsituationZur Vorlage · 2026/120 · Sitzungsvorlage
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Prüfung einer Einbahnstraßenregelung im Ortsteil Deininghausen eingebracht. Ziel der Untersuchung ist es, die Parkplatzsituation in diesem Bereich zu entlasten. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/120 liegt den zuständigen Gremien zur Beratung vor.
Der festgelegte Beratungsablauf sieht vor, dass das Anliegen zunächst im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität in der Sitzung am 6. Mai 2026 behandelt wird. Im Anschluss daran findet die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 13. Mai 2026 statt. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für die Sitzung am 21. Mai 2026 vorgesehen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass die Prüfung der Verkehrsregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der detaillierte Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 12Antrag der CDU-Fraktion vom 19. April 2026; Tätigkeitsbericht zur SiKo RuhrZur Vorlage · 2026/133 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/133 befasst sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 19. April 2026 sowie einem Tätigkeitsbericht zur SiKo Ruhr. Die Vorlage ist für die Beratung im Betriebsausschuss 1, zuständig für Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr, am 13. Mai 2026 vorgesehen. Eine anschließende Beratung im Rat der Stadt ist für den 21. Mai 2026 terminiert.
Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung eingebracht. In der vorliegenden Sitzungsvorlage wird festgehalten, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag verweist zur inhaltlichen Grundlage auf den Text des Antrags. Die Details zum Sachverhalt sind im entsprechenden Antragstext der Fraktion enthalten.
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- 14Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen Ratsfraktion vom 02.03.2026 - Einladung des Tierheims Castrop-Rauxel in den AKUMZur Vorlage · 2026/091 · Sitzungsvorlage
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Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat für die Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität einen Antrag eingereicht. In der vorliegenden Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/091 wird die Einladung des Tierheims Castrop-Rauxel in das betreffende Gremium behandelt. Der entsprechende Antrag der Fraktion wurde am 2. März 2026 formuliert.
Die Beratung dieses Anliegens ist für die Sitzung des Ausschusses am 17. März 2026 vorgesehen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch diesen Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage dient als Grundlage für die anstehende Beratungsfolge im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität und bezieht sich auf die entsprechende Tagesordnungsposition der Sitzung. Die Unterlagen sind als öffentliche Sitzungsvorlage gekennzeichnet.
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- 15Anfragen der Ausschussmitglieder
- 16Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich