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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Änderungen zum Nachtrag für den Stellenplan 2026Zur Vorlage · 2026/090 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt berät über Änderungen zum Nachtrag des Stellenplans 2026. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung von Veränderungen gemäß den Anlagen I bis IV vor. Durch den Nachtrag erhöht sich die Anzahl der vollzeitverrechneten Planstellen von ursprünglich 1.223,40 auf insgesamt 1.233,54 Stellen. Dies resultiert aus dem Wegfall von etwa 13 Stellen und der Einrichtung von rund 23 neuen Stellen.
Die jährlichen Auswirkungen des Nachtrags belaufen sich auf 718.467,40 Euro. Die fiktiven jährlichen Personalmehraufwendungen für die neu geschaffenen Stellen betragen 1.276.112,96 Euro, wobei ein Betrag von 208.062,47 Euro refinanziert ist. Zudem werden vier befristete Stellen dauerhaft verstetigt, ohne die Gesamtzahl der Planstellen zu erhöhen.
Der Stellenplan enthält weitere Anpassungen aufgrund tarifrechtlicher Ansprüche sowie Änderungen beim Beschäftigtenstatus. Ein Teil der Stellen, insbesondere solche nach §16i SGB II, entfällt durch das Ende der entsprechenden Förderung. Die jährlichen Minderaufwendungen aus diesen Veränderungen belaufen sich auf 349.583,09 Euro. Die Verwaltung gibt an, die personelle Ausweitung angesichts der Haushaltslage auf ein Minimum beschränkt zu haben. Der Personalrat wurde im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens einbezogen.
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Hauptdokument|20260306114612-0|20260306114642-0|20260316084253-0|20260306114850-0|20260306114901-0
- 2.1Antrag CDU Ratsfraktion vom 17.03.2026_Stellenplan Nachtragshaushalt 2025/2026Zur Vorlage · 2026/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU Ratsfraktion hat am 17. März 2026 einen Antrag zum Stellenplan des Nachtragshaushalts 2025/2026 vorgelegt. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/098 ist für die anstehenden Beratungen in den zuständigen Gremien vorgesehen. Konkret ist die Behandlung des Antrags sowohl im Haupt- und Finanzausschuss als auch im Rat der Stadt am 26. März 2026 geplant.
Gegenstand der Vorlage ist die Regelung des Stellenplans innerhalb des Nachtragshaushalts für den Zeitraum 2025/2026. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Unterlage vermerkt, dass keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung gekennzeichnet ist, wobei auf die weiteren Details im Sachverhalt verwiesen wird. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung der CDU Ratsfraktion eingereicht.
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- 2.2Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 23.03.2026_Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Betrieb 2Zur Vorlage · 2026/099 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 26. März 2026 liegt die Tischvorlage mit der Nummer 2026/099 vor. Der darin enthaltene Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 23. März 2026 befasst sich mit der Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Betrieb 2.
Den Angaben in der Vorlage zufolge sind durch die beantragte Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Die parlamentarische Beratung des Antrags ist für den genannten Termin in beiden Gremien vorgesehen. Der Antrag wurde als Tischvorlage zur Erörterung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt eingereicht, um die Schaffung der entsprechenden Stelle im Bereich Betrieb 2 zu prüfen.
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- 3Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2026 sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2026 nebst AnlagenZur Vorlage · 2026/077 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss befasst sich mit der Vorlage 2026/077 zur Nachtragssatzung und zum Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2026 sowie dem Haushaltssicherungskonzept. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Nachtragssatzung und den Nachtragshaushaltsplan auf Grundlage des Entwurfs vom Februar 2026 unter Berücksichtigung der Anlagen zu verabschieden. Damit einhergehend sollen auch die Investitions-Dringlichkeitsliste für 2026 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts beschlossen werden. Der Nachtragsstellenplan ist ebenfalls Bestandteil dieser Vorlage.
In den Haushaltsplänen ergeben sich durch den Veränderungsdienst Anpassungen. Im Ergebnisplan steigen die ordentlichen Erträge um etwa 209.000 Euro, während die ordentlichen Aufwendungen um rund 254.000 Euro zunehmen, was zu einer Senkung des Jahresergebnisses führt. Bei den Personalaufwendungen zeigt sich eine Verbesserung von circa 315.000 Euro durch Anpassungen bei den geförderten Personalaufwendungen. Im Finanzplan verzeichnet die Verwaltung einen Anstieg der Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten um etwa 1,3 Millionen Euro. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Haushaltssicherungskonzept voraussichtlich nicht genehmigungsfähig sein wird, weshalb die Stadt Castrop-Rauxel weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung und im Nothaushaltsrecht verbleiben könnte.
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Hauptdokument|20260316140338-0|20260316140341-0|20260316140346-0|20260316140351-0
- 4Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 2026/086 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss prüft die Vorlage 2026/086 zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2026. Der Rat der Stadt soll beschließen, investive Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro sowie Ermächtigungen für die zweckentsprechende Verwendung von Zuweisungen in Höhe von etwa 3,38 Millionen Euro zu übertragen.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Übertragung von 137.109,26 Euro für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen aus dem Vorjahr sowie aus dem Jahr 2025. Ein weiterer Punkt betrifft die Übertragung von Rückstellungen in Höhe von rund 1,79 Millionen Euro aus dem Haushaltsjahr 2025. Diese Mittel sind für die Instandhaltung der Stadt- und Europahalle sowie für Abrisskosten auf dem ehemaligen Fuhrparkgelände vorgesehen, um die vertragliche Rechnungsbegleichung zu Beginn des Jahres 2026 zu ermöglichen.
Die Verwaltung erläutert, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung und der Vorgaben des Haushaltssicherungskonzepts strenge Maßstäbe an die Übertragungen angelegt werden. Während neue Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2025 grundsätzlich nicht übertragbar sind, können Ausnahmen für zweckgebundene Einzahlungen, wie etwa für das Projekt ISEK Merklinde oder die Unterbringung von Geflüchteten, gemacht werden. Die Übertragung der Rückstellungen wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.
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Hauptdokument|20260316103355-0|20260316103355-1|20260316103355-2
- 5Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept (Berichtsstichtag 31.12.2025)Zur Vorlage · 2026/089 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel setzt sich in seiner Sitzung am 26. März 2026 mit dem Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2025/2026 auseinander. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember 2025. Aufgrund der bestehenden bilanziellen Überschuldung besteht gemäß § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung, ein solches Konzept zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.
Die finanzielle Situation wird durch den Jahresabschluss 2024 verdeutlicht, der einen Fehlbetrag von über 34 Millionen Euro im Ergebnisplan ausweist. Dies führt zu einer Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in der Bilanz. Da die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2025/2026 mit einer Verfügung vom 16. Juli 2025 nicht genehmigt hat, wurden verschiedene Nebenbestimmungen erlassen. Eine dieser Bestimmungen sieht die Vorlage eines Berichts über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen zum Stichtag 31. Dezember 2025 vor. Der nun vorgelegte Bericht dient der Information des Rates über den aktuellen Stand der Maßnahmen.
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Hauptdokument|20260312090755-0|20260312090807-0|20260312090816-0|20260312090827-0
- 6Interessenbekundung im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten" (Projektaufruf 2025/2026) - Ganzheitliche Sanierung der Turnhalle der Erich-Kästner-Schule an der LessingstraßeZur Vorlage · 2026/081 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird um eine Entscheidung gebeten, am Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ teilzunehmen. Gegenstand ist die Interessensbekundung für eine ganzheitliche Sanierung der Turnhalle der Erich-Kästner-Schule an der Lessingstraße. Die Sporthalle dient sowohl dem Schul- als auch dem Vereinssport und weist nach aktuellem Stand baulichen, technischen sowie energetischen Sanierungsbedarf auf, insbesondere in den Bereichen Gebäudehülle, technische Ausrüstung und Sanitäranlagen.
Das Bundesprogramm zielt darauf ab, den Sanierungsstau bei Sportstätten zu verringern und klimafreundliche sowie barrierefreie Infrastrukturen zu fördern. Im Rahmen des Programms ist eine Förderquote von 75 % für die Kommune vorgesehen. Die geplanten Maßnahmen für den Zeitraum von 2028 bis 2030 umfassen unter anderem die Dachsanierung, die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher sowie einer Wärmepumpen-Heizung und einer Lüftungsanlage. Zudem sind der Austausch von Fenstern, die Erneuerung des Sportbodens sowie die Modernisierung der Elektro- und Sicherheitstechnik vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 1.538.000 Euro geschätzt. Davon entfallen voraussichtlich 1.153.500 Euro auf die Bundesförderung und 384.500 Euro auf den Eigenanteil der Stadt. Mit der Einreichung der Projektskizze entstehen noch keine finanziellen Verpflichtungen oder eine Förderzusage, da die endgültige Auswahl der Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgt.
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- 7Sachstandsbericht "Hebesatzdifferenzierung bei der Grundsteuer B"Zur Vorlage · 2026/100 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Hebesatzdifferenzierung bei der Grundsteuer B informiert über die aktuelle Rechtslage nach jüngsten Urteilen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Dezember 2025, dass differenzierte Hebesätze für Nichtwohngrundstücke rechtswidrig sind. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte im März 2026 die Unvereinbarkeit einer solchen Differenzierung mit dem Gleichheitsgrundsatz. Beide Gerichte führen einen landesgesetzlichen Konstruktionsfehler als Ursache an, weshalb derzeit kein rechtssicherer Weg für eine Hebesatzdifferenzierung in Nordrhein-Westfalen existiert.
Der Städtetag NRW empfiehlt aufgrund des Risikos von Steuerausfällen, die Anwendung differenzierter Hebesätze bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auszusetzen. Da die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel bereits aus rechtlichen Bedenken auf eine Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken verzichtet hat, ergibt sich aktuell kein Handlungsbedarf für die Kommune. Der Städtetag NRW steht hierzu im Austausch mit dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, welches derzeit keine gesetzlichen Korrekturen plant, sondern die Entscheidungen der höheren Instanzen abwartet. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Hauptdokument|20260317180446-0|20260317180550-0|20260317180550-1
- 8Anfragen der Ratsmitglieder
- 9Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich