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Sitzungsvorlage

Teilweise Befreiung von der Gebührenpflicht der Habinghorster Werbegemeinschaft 'inwerb' für eine Sondernutzung der Lange Straße beim diesjährigen Sommerfest

2010/321 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2010/321 befasst sich mit einem Antrag der Habinghorster Werbegemeinschaft „inwerb“ auf eine teilweise Befreiung von der Gebührenpflicht für eine Sondernutzung der Lange Straße. Im Rahmen der Genehmigung für die diesjährigen Jahrmarktveranstaltungen in der Lange Straße, zu denen unter anderem das Frühlingsfest, das Sommerfest, das Erntedankfest sowie verschiedene Trödelmärkte gehören, wurde gemäß dem Gebührentarif eine Gebühr von 1.000 Euro pro Veranstaltung festgesetzt.

Die Werbegemeinschaft stellte einen Antrag auf Erlass der halben Gebühr für das am 18. Juli 2010 stattgefundene Sommerfest. Als Begründung wurde angeführt, dass ein erheblicher Teil der Veranstaltungsflächen für Sonderaktionen des Programms „Ab in die Mitte“ genutzt wurde, wodurch die Fläche für standgeldpflichtige professionelle Markthändler reduziert wurde.

Gemäß § 12 der Sondernutzungssatzung kann der zuständige Betriebsausschuss von der Gebührenerhebung absehen, wenn Sondernutzungen im öffentlichen Interesse liegen oder der Wirtschaftsförderung dienen. Da die Aktionen des Programms „Ab in die Mitte“ sowohl Stadtentwicklungs- als auch wirtschaftsfördernde Ziele verfolgen, wird der Antrag auf Gebührenhalbierung von den zuständigen Fachbereichen unterstützt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Sondernutzungsgebühr für das Sommerfest auf 500 Euro zu halbieren.

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