5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Castrop- Rauxel hier: §12 Integrationsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2014/232 sieht eine Änderung des Paragrafen 12 der Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Gegenstand der Änderung ist die Besetzung des Integrationsrates durch Mitglieder des Stadtrates.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird zur Mitwirkung von Menschen mit Migrationshintergrund am kommunalen Willensbildungsprozess ein Integrationsrat gebildet. Dieser setzt sich neben den direkt gewählten Vertretungen aus insgesamt weiteren Ratsmitgliedern zusammen, die vom Rat der Stadt aus dessen Mitte benannt werden. Die Anzahl dieser entsandten Mitglieder darf dabei die Anzahl der direkt gewählten Vertreter nicht überschreiten.
Derzeit ist die Anzahl der zu benennenden Ratsmitglieder in der Hauptsatzung auf fünf festgelegt. Auf Grundlage eines Beschlusses des Rates vom 26. Juni 2014 soll diese Zahl nun auf sechs Mitglieder erhöht werden. Die vorliegende Vorlage dient der formalen Umsetzung dieser Entscheidung durch eine entsprechende Anpassung der Satzung. Die Änderung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat der Stadt
- Beschluss über den Einspruch vom 27.06.2014 gegen die Gültigkeit der Wahl zur Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel am 25.05.2014 sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen gemäß § 40 Abs. 1 lit. d) KWahlG 12.08.2014
- Antrag FWI-Fraktion vom 11.08.2014 Ausschussumbesetzung Kommunalwahlausschuss 13.08.2014
- Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Integrationsrat vom 25.05.2014 von Amts wegen gem. § 40 Abs. 1 lit. d) KWahlG 18.08.2014
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