Satzung der Stadt Castrop-Rauxel zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 c BauGB hier: Sachbericht über die Verwendung der Kostenerstattungsbeträge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/013 des Grünflächenamtes dient als Sachbericht über die Verwendung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 c BauGB. Hintergrund der Vorlage ist die Neudefinition des Verhältnisses zwischen Naturschutzrecht und Baurecht durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz. Diese Harmonisierung regelt bundeseinheitlich die Zulässigkeit von Vorhaben mit Eingriffen in Natur und Landschaft und legt fest, dass Bauleitpläne Entscheidungen über Ausgleichs-, Ersatz- oder Minderungsmaßnahmen enthalten müssen.
Die Stadt Castrop-Rauxel hat bereits im März 1997 eine Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für landschaftspflegerische Maßnahmen beschlossen. Der vorliegende Bericht des zuständigen Fachamtes gibt Auskunft über die im Jahr 2001 erhobenen Beträge und die daraus resultierenden Maßnahmen.
Im Bereich der Flächennutzungsplanänderungen (Nr. 55, 51, 43) ergaben sich keine Auswirkungen. Bei den Bebauungsplänen wurde für die Nummer 112 eine Kompensation als erforderlich eingestuft, da ein naturschutzrechtlicher Ausgleich innerhalb des Planbereichs stattfindet. Bei den Bebauungsplanänderungen (Nr. 117a Teil 2 und Nr. H 7) sowie den Bebauungsplan-Aufhebungen (Nr. 32 und Nr. H 6) war keine Kompensation notwendig. Für den Vorhabenbeplan (VB-Plan Nr. 13) ist ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 12.74tes 49,84 Euro einzusetzen. Dieser Betrag ist für die Renaturierung des Fließgewässers 4.8.3 sowie die Neugestaltung der Ufer vorgesehen, wobei die Umsetzung nach Planfeststellungsbeschluss für das Jahr 2002 vorgesehen ist. Der Betriebsausschuss 3 soll die Kenntnisnahme der Vorlage beschließen.
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Dokumente
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Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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