BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 73a T.2 Planbereich: Zeche Victor 3/4 hier: Außerkraftsetzen einer Veränderungssperre nach § 17 Abs. 4 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2002/052 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der geplanten Außerkraftsetzung einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 73a T.2 „Zeche Victor 3/4“ im Ortsteil Ickern. Die Veränderungssperre wurde am 14. Dezember 2000 erlassen, um die gewerbliche Entwicklung der Fläche der stillgelegten Zeche zu sichern und eine Beeinträchtigung der künftigen Flächennutzbarkeit durch Wohnbebauung zu verhindern.
Nach den Ausführungen der Verwaltung sind die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Sperre entfallen. Die Stadt Castrop-Rauxel und die Landesentwicklungsgesellschaft NW (LEG) verfolgten das Ziel, das Gelände als gewerblichen Standort zu entwickeln. Im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens wurden jedoch im westlichen Teil des Plangebiets erhebliche Bodenkontaminationen festgestellt. Eine flächendeckende Sanierung sowie die notwendige Kampfmittelräumung der Aufschüttungen würden einen wirtschaftlich nicht vertretbaren technischen Aufwand erfordern.
Infolgedessen haben die LEG und die beteiligten Behörden entschieden, vorerst von einer gewerblichen Entwicklung der Westfläche Abstand zu nehmen. Diese Fläche soll stattdessen in ihrem derzeitigen Zustand als Grün- und Waldfläche verbleiben. Der Rat der Stadt wird daher gebeten, die Satzung zur Außerkraftsetzung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 4 BauGB zu beschließen. Die Maßnahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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