BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11, Planbereich: Europaplatz hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch c) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/172 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 für den Planbereich Europaplatz in Castrop-Rauxel. Das etwa eine Hektar große Gebiet soll als Wohn- und Gesundheitspark genutzt werden, was die Errichtung von Einrichtungen für betreutes Wohnen, ein Gesundheitshotel, ein Dialysezentrum sowie Einzelhandel und Gastronomie umfasst. Geplant sind drei bis viergeschossige sowie zwei eingeschossige Gebäude sowie ein Anbau an die Bahnhofstraße. Der Geltungsbereich wurde gegenüber einer früheren Planung verkleinert, wodurch der Wetterschacht 5 der ehemaligen Zeche Victor nun außerhalb des Planungsgebiets liegt. Die Kosten der Maßnahme werden vom Vorhabenträger getragen.
Im Rahmen der Trägerbeteiligung wurden verschiedene Anregungen berücksichtigt. So wurden Schutzstreifen und Leitungsrechte der VEW Energie AG und der Pipeline Engineering GmbH sowie die Schutzstreifenfestsetzung der Gelsenwasser AG in die Planung aufgenommen. Die Übernahme einer Fernwärmeleitung durch die E.ON Kraftwerke GmbH wurde abgelehnt, da es sich um eine Hausanschlussleitung handelt. Zudem wurde die Begründung des Bebauungsplans um Informationen zur bestehenden ÖPNV-Anbindung ergänzt.
Bezüglich der Anregungen privater Beteiligter sieht der Beschlussvorschlag vor, die Fläche nördlich der Straße Europaplatz durch eine Änderung des Flächennutzungsplans von Wohnbaufläche in ein Sondergebiet für den Wohn- und Gesundheitspark umzuwandeln. Anregungen zur Unzulässigkeit gewerblicher Nutzung oder zu spezifischen Gebäudehöhen werden im Abwägungsvorschlag nicht berücksichtigt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2002172
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