BAULEITPLANUNG 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 a Planbereich: Frohlinde, Dortmunder Straße Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch hier: Beschluss zur Änderung und öffentlichen Auslegung des Bauleitplanes nach § 2 Absatz 1 und 4 in Verbindung mit § 13 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20a „Frohlinde, Dortmunder Straße“ beschlossen. Die vorliegende Vorlage sieht vor, den Plan im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch anzupassen.
Gegenstand der Änderung ist ein Teilbereich des Planungsgebiets in Frohlinde, der seit 1976 keine weiteren Anpassungen erfahren hat. Eine wesentliche Neuerung betrifft die baulichen Festsetzungen: Bisher ist im betroffenen Bereich die Errichtung von Dachaufbauten untersagt. Durch die geplante Änderung soll die Errichtung solcher Aufbauten nun ermöglicht werden, analog zu bereits erfolgten Anpassungen in anderen Teilbereichen des Bebauungsplanes. Zudem wird im Rahmen des Verfahrens geprüft, ob eine teilweise Umwandlung der öffentlichen Grünfläche an der Dortmunder Straße in eine Fläche für Garagen realisierbar ist.
Der Beschluss umfasst zudem die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs nebst Begründung für die Dauer von einem Monat. Im Zuge dieser Auslegung erhalten betroffene Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Laut der Verwaltung sind durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ist in der zum Beschluss gehörenden Karte definiert.
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