BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12, Planbereich: Mulvanystraße hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch c) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/156 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 im Planbereich „Mulvanystraße“ sieht die Errichtung von 18 Wohneinheiten in Form von Doppelhäusern oder Hausgruppen auf einem etwa 0,66 Hektar großen Flurstück vor. Die Erschließung des Gebiets soll über eine 5,0 Meter breite Straße erfolgen. Die Kosten für das Planungsverfahren sowie die Realisierung des Vorhabens werden vom Vorhabenträger getragen, sodass für die Stadt Castrop-Rauxel keine Kosten entstehen.
Der Rat der Stadt soll den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans nach § 10 BauGB inklusive der Begründung fassen sowie die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen im Geltungsbereich festlegen. Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen verschiedener Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. So wird die Anregung der Gelsenwasser AG umgesetzt, wonach die spezifische Angabe zum Hydrantenstandort in der Begründung zur Versorgung gestrichen wird, um technische Änderungen zu ermöglichen. Zudem wird der Hinweis des Kreisgesundheitsamtes zu Boden- und Bodenluftbelastungen berücksichtigt. Eine wohnbauliche Nutzung ist demnach erst nach einer Sanierung und durch entsprechende gutachterliche Nachweise im Baugenehmigungsverfahren möglich. Die Umsetzung der Sanierung erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern. Die Vorlage wird dem Betriebsausschuss III am 26. Juni 2002 und dem Rat der Stadt am 4. Juli 2002 zur Entscheidung vorgelegt.
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