BAULEITPLANUNG 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 Planbereich: Nördlich Hubertusstraße Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch hier: Beschluss zur Änderung und öffentlichen Auslegung des Bauleitplanes nach § 2 Absatz 1 und 4 in Verbindung mit § 13 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat die erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Nördlich Hubertusstraße“ beschlossen. Die Änderung erfolgt im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch.
Der ursprüngliche Bebauungsplan sah für den betreffenden Bereich drei Baufenster vor, die jeweils eine Reihenhausbebauung mit drei Einheiten vorsah. Aufgrund einer nachgewiesenen Nachfrage nach Einzel- und Doppelhäusern bei der Flächenvermarktung hat die Aachener Siedlungsgesellschaft mbH einen Antrag auf Änderung gestellt. Das Vorhaben sieht nun die Errichtung von insgesamt sieben Einzel- bzw. Doppelhäusern vor. Für diese geplante Nutzung ist eine Anpassung der Baugrenzen im mittleren Baufenster erforderlich.
Mit dem Beschluss wurde zudem festgelegt, den Entwurf der Änderung sowie die dazugehörige Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Im Rahmen dieser Offenlegung erhalten Träger öffentlicher Belange sowie betroffene Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben oder Anregungen einzureichen. Die Änderung berührt die Grundzüge der Planung nicht und weist keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf.
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