BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 7 Planbereich: In der Fühle hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/212 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 im Planbereich „In der Fühle“. Der Bebauungsplan, der seit dem 11. April 1964 rechtskräftig ist, soll gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) durch eine Satzung aufgehoben werden.
Der Anlass für dieses Vorhaben liegt darin, dass das städtebauliche Konzept weitgehend umgesetzt wurde und sich im Zuge der Realisierungsphase Abweichungen von den ursprünglichen Festsetzungen ergeben haben. Aufgrund der tatsächlichen baulichen Entwicklung im Geltungsbereich besitze der Bebauungsplan keine ordnende oder steuernde Wirkung mehr. Ziel der Aufhebung ist es, die bauliche Nutzung der bebauten und unbebauten Flurstücke an die vorhandene Nutzung sowie an das bestehende Erschließungssystem anzupassen.
Das Verfahren zur Aufhebung wurde bereits durchgeführt, wobei die frühzeitige Unterrichtung der Bürger sowie die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2001 stattfanden. Im Rahmen dieses Verfahrens gingen keine Anregungen von Bürgern oder Trägern öffentlicher Belange ein.
Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes erfolgt die Beurteilung baulicher Vorhaben auf Grundlage von § 34 BauGB. Damit müssen sich neue Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, die Erschließung muss gesichert sein und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie das Ortsbild müssen gewahrt bleiben. Der Rat der Stadt soll die Satzung über die Aufhebung sowie die dazugehörige Begründung beschließen.
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Dokumente
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