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Sitzungsvorlage

Ablösung der Stellplatzverpflichtung gemäß § 51 (6) Landesbauordnung NRW - BauO NRW - für das Bauvorhaben ''Ärztehaus'', Münsterplatz 7 in Castrop-Rauxel

2002/206 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird die Ablösung von 21 Kfz-Stellplätzen für das Bauvorhaben eines Ärztehauses am Münsterplatz 7 in Castrop-Rauxel behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellplatzverpflichtung gemäß § 51 Abs. 6 der Landesbauordnung NRW durch eine Zahlung in Höhe von insgesamt 102.900 Euro abzulösen. Dies entspricht einem Betrag von 4.900 Euro pro Stellplatz, wie es die städtische Satzung für die Gebietszone 1 vorsieht.

Ursprünglich war vorgesehen, die erforderlichen Stellplätze über eine Baulast auf einem nahegelegenen Grundstück in der Kleinen Lönsstraße nachzuweisen. Da die Eintragung dieser Baulast aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen nicht zustande kam, wurde die Ablösung beantragt. Die Antragsteller pachten derzeit eine angrenzende städtische Fläche und beabsichtigen deren späteren Erwerb, was den Nachweis der Stellplätze über eine Baulast erst nach dem Kauf ermöglichen würde.

Um den bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen, soll zudem eine öffentliche Vereinbarung mit dem Bauherrn geschlossen werden. Diese regelt, dass die Zahlung des Ablösebetrages für die Dauer des Pachtverhältnisses ausgesetzt bleibt und erst fällig wird, falls der Pachtvertrag endet, ohne dass ein Kauf des Grundstücks erfolgt ist. Der Gesamtbetrag ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben zweckgebunden einzusetzen.

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