Ablösung der Stellplatzverpflichtung gemäß § 51 (6) Landesbauordnung NRW - BauO NRW - für das Bauvorhaben ''Ärztehaus'', Münsterplatz 7 in Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird die Ablösung von 21 Kfz-Stellplätzen für das Bauvorhaben eines Ärztehauses am Münsterplatz 7 in Castrop-Rauxel behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellplatzverpflichtung gemäß § 51 Abs. 6 der Landesbauordnung NRW durch eine Zahlung in Höhe von insgesamt 102.900 Euro abzulösen. Dies entspricht einem Betrag von 4.900 Euro pro Stellplatz, wie es die städtische Satzung für die Gebietszone 1 vorsieht.
Ursprünglich war vorgesehen, die erforderlichen Stellplätze über eine Baulast auf einem nahegelegenen Grundstück in der Kleinen Lönsstraße nachzuweisen. Da die Eintragung dieser Baulast aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen nicht zustande kam, wurde die Ablösung beantragt. Die Antragsteller pachten derzeit eine angrenzende städtische Fläche und beabsichtigen deren späteren Erwerb, was den Nachweis der Stellplätze über eine Baulast erst nach dem Kauf ermöglichen würde.
Um den bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen, soll zudem eine öffentliche Vereinbarung mit dem Bauherrn geschlossen werden. Diese regelt, dass die Zahlung des Ablösebetrages für die Dauer des Pachtverhältnisses ausgesetzt bleibt und erst fällig wird, falls der Pachtvertrag endet, ohne dass ein Kauf des Grundstücks erfolgt ist. Der Gesamtbetrag ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben zweckgebunden einzusetzen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2002206
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 7 Planbereich: In der Fühle hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 10 BauGB 10.07.2002
- Ökologieprogramm Emscher-Lippe 13.08.2002
- Ergebnis der Angebotsabfrage für das städtische Sportplatzgrundstück an der Schillerstraße zur Errichtung eines Altenpflegeheimes; hier: Vergabe an einen Investor und einen Betreiber 11.06.2002
- BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11, Planbereich: Europaplatz hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch c) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 BauGB 10.06.2002
- BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 Planbereich: Senioreneinrichtungen an der Schillerstraße hier: Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens 22.08.2002
- BAULEITPLANUNG 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel Planbereich: Schillerstraße hier: Beschluss zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 BauGB 22.08.2002