BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 Planbereich: Senioreneinrichtungen an der Schillerstraße hier: Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) steht der Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 an der Schillerstraße zur Beratung vor. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von Senioreneinrichtungen in diesem Planbereich.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte bereits im Juni 2001 beschlossen, den Standort Schillersportplatz für die Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes zu nutzen, wobei die Bebauung an die Bereitstellung eines Ersatzstandortes für den Sportplatz gebunden ist. Ein entsprechender Beschluss des Betriebsausschusses I sieht vor, die Aufgabe des Sportplatzes an der Schillerstraße sowie die Umsetzung der Ertüchtigung der Erin-Kampfbahn bis Ende des Jahres 2002 durchzuführen.
Das vorhandene Flächenpotenzial an der Schillerstraße soll die Realisierung eines Alten- und Pflegeheims sowie die Schaffung von altersgerechten Wohnungen ermöglichen. Der Bauträger für die Sportplatzfläche wurde im Rahmen einer Angebotsabfrage ermittelt. Zur Umsetzung des Projekts ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach den Vorgaben des Baugesetzbuches erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zum Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Verfahrens sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 vor. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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