Bebauungsplan Nr. 163 Planbereich: Westring hier: Beschluss der Verlängerung der Veränderungssperre nach §§ 16 und 17 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2002/249 den Beschluss vorgeschlagen, die bestehende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 163 „Westring“ um ein Jahr zu verlängern. Die entsprechende Satzung zur Verlängerung der nach den §§ 16 und 17 BauGB angeordneten Sperre wurde zur Beratung an den Betriebsausschuss 3 sowie an den Rat der Stadt vorgelegt.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Planungsabsichten für das Gebiet beiderseits des Westrings. Der Bebauungsplan soll den Bereich als Ergänzungsstandort für das Hauptzentrum der Stadt entwickeln. Dabei soll durch die Festsetzungen sichergestellt werden, dass künftige Ansiedlungen von Gewerbe- oder Einzelhandelsbetrieben die Versorgungsfunktion der Altstadt nicht beeinträchtigen.
Da im Geltungsbereich eine Bestandsüberplanung vorgesehen ist, ist die Ermittlung der tatsächlichen Nutzungen und des Nutzungsspektrums für die Erstellung der planungsrechtlichen Festsetzungen erforderlich. Die Verwaltung gibt an, dass die Grundlagenermittlung sowie die vermessungstechnische Grundlage vorliegen, sodass die Erarbeitung des Vorentwurfs begonnen werden kann. Es wird angestrebt, das Aufstellungsverfahren bis zum Jahr 2003 in den Stand der materiellen Planreife zu führen. Der räumliche Geltungsbereich der Verlängerungssatzung entspricht dabei dem Bereich der ursprünglichen Veränderungssperre. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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