Straßenrechtliche Widmung der ''Brucknerstraße'' sowie der Stichstraße ''Am Stadtgarten'' gemäß § 6 StrWG NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/251 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der straßenrechtlichen Widmung der Brucknerstraße sowie der Stichstraße Am Stadtgarten gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die genannten Flächen als Gemeindestraßen zu widmen.
Die Brucknerstraße umfasst in der Gemarkung Castrop, Flur 5, die Flurstücke 659, 693, 621 und 468. Die Stichstraße Am Stadtgarten umfasst in der Gemarkung Castrop, Flur 5, das Flurstück 610.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Voraussetzungen für die Widmung zur öffentlichen Straße erfüllt, da die Straßen bereits hergestellt und ihrer Zweckbestimmung zugeführt sind. Die Stadt Castrop-Rauxel fungiert dabei als Straßenbaubehörde, Trägerin der Straßenbaulast sowie als Eigentümerin der betreffenden Straßenflächen. Die Maßnahme hat laut Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der technische Beigeordnete hat den Beschlussvorschlag zur Beratung im Betriebsausschuss 3 vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2002251
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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- Erlass einer Abweichungssatzung gemäß § 13 Absatz 3 städtischer Erschließungsbeitragssatzung für die Brucknerstraße 26.08.2002