Straßenrechtliche Widmung der Straße ''Göttchenskamp'' gemäß § 6 StrWG NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/253 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der straßenrechtlichen Widmung der Straße „Göttchenskamp“ in der Gemarkung Ickern, Flur 18, Flurstück 781. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße zu widmen.
Nach den vorliegenden Informationen wurde die Straße „Göttchenskamp“ im Rahmen eines Erschließungsvertrages durch Dritte ausgebaut. Die Straße wurde ihrer Zweckbestimmung zugeführt und die entsprechende Abnahme ist erfolgt. Durch einen Grundstücksübertragungsvertrag sind das Eigentum sowie die Straßenbaulast für diese Fläche auf die Stadt Castrop-Rauxel übertragen worden.
Da für die öffentliche Nutzung einer Straße die Widmung durch die Straßenbaubehörde erforderlich ist, wird die Einstufung als Gemeindestraße beantragt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der technische Beigeordnete hat den Beschlussvorschlag zur Beratung im Betriebsausschuss 3 für die Sitzung am 2. Oktober 2002 vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2002253
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- Bebauungsplan Nr. 163 Planbereich: Westring hier: Beschluss der Verlängerung der Veränderungssperre nach §§ 16 und 17 BauGB 05.09.2002
- Budgetentwicklung 2002 hier: Betriebsbericht zum 01.09.2002 27.08.2002
- Erlass einer Abweichungssatzung gemäß § 13 Absatz 3 städtischer Erschließungsbeitragssatzung für die Brucknerstraße 26.08.2002