Straßenrechtliche Widmung der Straße ''Am Graben'' gemäß § 6 StrWG NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird im Rahmen der Sitzung am 2. Oktober 2002 über die straßenrechtliche Widmung der Straße „Am Graben“ beraten. Die Vorlage mit der Nummer 2002/252 sieht vor, die betreffende Fläche in der Gemarkung Rauxel, Flur 7, Flurstück 810, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen als Gemeindestraße zu widmen.
Der Sachverhalt stellt dar, dass die erforderlichen Erschließungsanlagen im Rahmen eines Erschließungsvertrages durch einen Dritten hergestellt wurden. Die Straße ist nach Abschluss der Arbeiten fertiggestellt und ihrer Zweckbestimmung zugeführt worden. Nach einer mängelfreien Abnahme erfolgte die Übertragung der Fläche in das Eigentum sowie in die Straßenbaulast der Stadt Castrop-Rauxel. Da für die öffentliche Nutzung einer Straße die Widmung durch die Straßenbaubehörde erforderlich ist, wird der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Widmung vorgelegt. Die Maßnahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2002252
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Straßenrechtliche Widmung der ''Brucknerstraße'' sowie der Stichstraße ''Am Stadtgarten'' gemäß § 6 StrWG NRW 09.09.2002
- Straßenrechtliche Widmung der Straße ''Göttchenskamp'' gemäß § 6 StrWG NRW 09.09.2002
- Bauleitplanung Planaufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 159 Planbereich: Realschule Kleine Lönsstraße hier: Beschluss zur Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplanes 09.09.2002
- Bebauungsplan Nr. 163 Planbereich: Westring hier: Beschluss der Verlängerung der Veränderungssperre nach §§ 16 und 17 BauGB 05.09.2002
- Budgetentwicklung 2002 hier: Betriebsbericht zum 01.09.2002 27.08.2002
- Erlass einer Abweichungssatzung gemäß § 13 Absatz 3 städtischer Erschließungsbeitragssatzung für die Brucknerstraße 26.08.2002