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Sitzungsvorlage

Straßenrechtliche Widmung der Straße ''Am Graben'' gemäß § 6 StrWG NRW

2002/252 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird im Rahmen der Sitzung am 2. Oktober 2002 über die straßenrechtliche Widmung der Straße „Am Graben“ beraten. Die Vorlage mit der Nummer 2002/252 sieht vor, die betreffende Fläche in der Gemarkung Rauxel, Flur 7, Flurstück 810, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen als Gemeindestraße zu widmen.

Der Sachverhalt stellt dar, dass die erforderlichen Erschließungsanlagen im Rahmen eines Erschließungsvertrages durch einen Dritten hergestellt wurden. Die Straße ist nach Abschluss der Arbeiten fertiggestellt und ihrer Zweckbestimmung zugeführt worden. Nach einer mängelfreien Abnahme erfolgte die Übertragung der Fläche in das Eigentum sowie in die Straßenbaulast der Stadt Castrop-Rauxel. Da für die öffentliche Nutzung einer Straße die Widmung durch die Straßenbaubehörde erforderlich ist, wird der Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Widmung vorgelegt. Die Maßnahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

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