BAULEITPLANUNG 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel Planbereich: Schillerstraße hier: Beschluss zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/223 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel für den Bereich Schillerstraße. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Flächennutzungsplan gemäß § 2 BauGB für das betroffene Gebiet zu ändern und die Änderung nebst Erläuterungsbericht gemäß § 3 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Grundlage für die Planung bildet ein Beschluss des Rates vom Juni 2001, der die Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes auf dem Standort Schillersportplatz vorsieht. Voraussetzung für den Baubeginn ist die Bereitstellung eines Ersatzstandortes für den Sportplatz. Die Verwaltung führt aus, dass das Flächenpotenzial an der Schillerstraße die Realisierung eines Pflegeheims sowie die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum ermöglicht. Ein Bauträger für die Sportplatzfläche wurde bereits durch eine Angebotsabfrage ermittelt.
Im Rahmen der Änderung sollen die städtebaulichen Zielvorstellungen angepasst werden. Dies umfasst die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 für Senioreneinrichtungen an der Schillerstraße. Zudem sind Anpassungen südlich des Sportplatzes vorgesehen. Die bestehende Bebauung „Stadtvillen an der Schillerstraße“ soll im Flächennutzungsplan von einer Grünfläche in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Darüber hinaus sollen weitere Flächen für eine zukünftige Wohnbebauung ausgewiesen werden. Die Maßnahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2002223
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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