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Sitzungsvorlage

Erste Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel

2002/221 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2002/221 des Haupt- und Finanzausschusses behandelt die Erste Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Gebührenregelung für Teilungsgenehmigungen und Zeugnisse nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Die Verwaltung beabsichtigt, die Berechnungsgrundlage für die Gebühren zu vereinheitlichen, um eine Gleichbehandlung aller Antragsteller zu gewährleisten. Anstatt einer Pauschalgebühr pro Antrag soll die Gebühr für jedes zu bildende Grundstück erhoben werden. Während die Regelung für Teilungsgenehmigungen nach § 19 BauGB bereits in dieser Form existiert, soll die Formulierung für die Erteilung von Zeugnissen nach § 20 Absatz 2 BauGB analog angepasst werden. Die Tarifstelle 3.6.3 soll hierfür den Zusatz „pro zu bildendes Grundstück“ erhalten.

Die vorgeschlagenen Änderungen werden als rein redaktioneller Natur beschrieben, da die Höhe der Gebühren unverändert bleibt. Die Neuregelung umfasst die Tarifstellen 3.6.1 bis 3.6.3, welche die Entscheidung über Teilungsgenehmigungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie die Erteilung von Zeugnissen regeln. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die beigefügte Änderungssatzung verabschiedet. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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