Bauleitplanung Bebauungsplan der Stadt Castrop-Rauxel Nr. 117a Planbereich: Nördlich der Hagenstraße hier: Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes und zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 117a für den Planbereich „Nördlich der Hagenstraße“ beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches für die Dauer eines Monats eingeleitet. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von etwa 4,15 Hektar.
Der Bebauungsplan Nr. 117a ist seit November 1998 rechtsverbindlich, wobei bereits in den Jahren 2000 und 2001 Teilbereiche angepasst wurden. Die vorliegende dritte Änderung dient der Modifikation bestehender planungsrechtlicher Festsetzungen. Hintergrund sind Bauanfragen bei einer privaten Treuhand- und Immobiliengesellschaft, die im Eigentümer der betroffenen Flächen teilweise den geltenden Planungsrecht widersprechen. Konkret geht es um Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs, die Flächengrößen und -tiefen der Grundstücksteile sowie Vorgaben zur Baugestaltung und Gebäudeausrichtung.
Ziel der Änderung ist es, die Festsetzungen in Abstimmung mit der Grundstückseigentümerin so anzupassen, dass eine Bebauung ohne Ausnahmegenehmigungen möglich wird und ein zusammenhängendes Siedlungsgefüge entsteht. Die Kosten und Aufwendungen für das Planverfahren werden durch die Eigentümerin im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB übernommen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt Castrop-Rauxel wird nicht festgestellt.
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Dokumente
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