Änderung der Satzung für die Sparkasse Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/310 sieht eine Neufassung der Satzung für die Sparkasse Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt basiert auf der ab dem 1. August 2002 geltenden Fassung des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Der Hintergrund der Anpassung ist ein Beschluss des Verwaltungsrates der Sparkasse Castrop-Rauxel vom 19. September 2002. Die Änderungen sind als redaktionelle Anpassung notwendig, die aus einer Verständigung mit der EU-Kommission über die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung resultiert.
Die vorliegende Neufassung der Satzung umfasst spezifische inhaltliche Änderungen gegenüber dem Satzungsmuster aus dem Jahr 1995. Dazu gehört die Ersetzung des Begriffs „Gewährträger“ durch „Träger“ in den Paragrafen 2 und 8 sowie die ersatzlose Streichung von Paragraph 2 Absatz 2. Zudem wird Paragraph 4 Absatz 2 um den Begriff der sonstigen haftenden Eigenmittel ergänzt.
Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Dem Beschlussvorschlag sind die Neufassung der Satzung sowie der entsprechende Beschluss des Verwaltungsrates als Anlage beigefügt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2002310
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Weitere Vorlagen: Haupt- und Finanzausschuss
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