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Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer

2002/367 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2002/367 befasst sich mit der Verabschiedung einer neuen Vergnügungssteuersatzung für die Stadt Castrop-Rauxel. Hintergrund der Neuregelung ist die Aufhebung des Vergnügungssteuergesetzes in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2003, wodurch die Festlegung der Steuersätze nun als Satzungsautonomie auf kommunaler Ebene erfolgt.

Die Verwaltung schlägt vor, die Steuersätze für Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte anzupassen. Ziel ist es, der Entwicklung entgegenzuwirken, wonach die Anzahl der Geräte von 339 im Jahr 1998 auf 373 im Jahr 2001 gestiegen ist. Bei einem gleichbleibenden Bestand wird eine Mehreinnahme von etwa 150.000 Euro erwartet. Für das Jahr 2002 werden Einnahmen von rund 460.000 Euro aus Geräten sowie etwa 20.000 Euro aus Tanzveranstaltungen prognostiziert.

Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass für Geldspielgeräte in Spielhallen der monatliche Satz von 138,00 Euro auf 180,00 Euro und für Unterhaltungsgeräte von 30,00 Euro auf 50,00 Euro steigt. Für sonstige Orte erhöhen sich die Sätze für Geldspielgeräte auf 50,00 Euro und für Unterhaltungsgeräte auf 30,00 Euro. Bei Tanzveranstaltungen soll die Pauschsteuer von 1,00 Euro auf 1,50 Euro pro 10 Quadratmeter Fläche angepasst werden.

Die Satzung regelt zudem die Steuerfestsetzung für Spielklubs und Kasinos mit 4 Prozent des Spielumsatzes sowie die Anmeldefristen für Veranstaltungen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 10. Dezember 2002 sowie für den Rat der Stadt am 12. Dezember 2002 vorgesehen.

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