Antrag der SPD-Fraktion vom 28. November 2002; Unterschutzstellung der Rennbahn als Landschaftsdenkmal
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat für die Ratssitzung am 12. Dezember 2002 einen Antrag zur Unterschutzstellung des Rennbahngeländes als Landschaftsdenkmal eingereicht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die entsprechende Unterschutzstellung gemäß dem Denkmalschutzgesetz zu betreiben.
Die Begründung des Antrags führt verschiedene Funktionen des Geländes an. Das Areal dient als Erholungsraum für die Bevölkerung und bietet Rückzugsräume für Flora und Fauna. Zudem wird die Bedeutung des Geländes als Frischluftschneise für die Altstadt hervorgehoben, da die Fallwinde vom Schweriner Berg einen nächtlichen Luftaustausch ermöglichen.
Hinsichtlich der historischen Relevanz verweist die Fraktion auf die Nutzung des Geländes für Pferderennen im Zeitraum von 1875 bis in die 1970er Jahre. Als Beispiel für diese Tradition wird der Reiterbrunnen auf dem Marktplatz angeführt. Im Rahmen der ÖPEL-Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen soll das Gelände landschaftlich wieder an seine historischen Wurzeln herangeführt werden. Nach einer Bestandsaufnahme sind die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen für das Folgejahr vorgesehen. Ziel des Antrags ist die nachhaltige Bewahrung des Geländes als Landschaftsdenkmal.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat der Stadt
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- Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit der Stadt Datteln gemäß § 9a Adoptionsvermittlungsgesetz 02.12.2002
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- Gebührenbedarfsberechnung und Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel (EUV) Hier: Erlass einer Änderungssatzung 20.11.2002
- Gebührenbedarfsberechnung zur Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung der Stadt Castrop-Rauxel (EUV) 20.11.2002