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Sitzungsvorlage

Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit der Stadt Datteln gemäß § 9a Adoptionsvermittlungsgesetz

2002/395 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit der Stadt Datteln entscheiden. Die Vorlage basiert auf der Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes vom Februar 2002, die Gemeinden dazu verpflichtet, Adoptionsvermittlungsstellen mit einer Personalausstattung von mindestens einer Vollzeitstelle pro 20 Adoptionsfällen zu unterhalten.

Nach dem vorliegenden Beschlussvorschlag übernimmt die Stadt Castrop-Rauxel die Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle für das Gebiet beider Städte und stellt das erforderliche Personal zur Verfügung. Die Stadt Datteln beteiligt sich mit einer jährlichen Entschädigung in Höhe von 16.000 Euro an den Personalkosten. Die Verwaltung führt aus, dass für die etwa 16 jährlichen Adoptionsfälle in Castrop-Rauxel ohnehin eine Fachkraft im Jugendamt bereitgestellt wird, welche die zusätzlichen Fälle aus Datteln mitbearbeiten kann. Eine personelle Erweiterung ist somit nicht erforderlich, während der Beitrag der Stadt Datteln eine zusätzliche Einnahme darstellt.

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Castrop-Rauxel hat dem Vorschlag bereits zugestimmt. Im Falle einer Ratsentscheidung ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den beiden Kommunitäten vorgesehen, die mit Wirkung zum 1. Januar 2003 in Kraft treten soll. Die Genehmigung dieser Vereinbarung durch die Bezirksregierung Münster ist Voraussetzung für die Umsetzung.

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