Gewährung von Leistungszulagen und Leistungsprämien an Beamte
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/281 des Haupt- und Finanzausschusses sieht die Ausweitung der Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen auf alle Laufbahngruppen der Beamtenschaft in Castrop-Rauxel vor. Während die bisherige Regelung auf den mittleren nichttechnischen Dienst beschränkt war, soll die Neuregelung die Honorierung besonderer Leistungen für bis zu 30 Beamtinnen und Beamte aller Laufbahnen ermöglichen.
Als Rechtsgrundlage dienen das Bundesbesoldungsgesetz sowie die entsprechende Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Leistungsprämien sind als Einmalzahlung für herausragende Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres vorgesehen, während Leistungszulagen monatlich für eine Dauer von mindestens drei Monaten gezahlt werden können.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit der Notwendigkeit, besondere Leistungen trotz begrenzter Beförderungsmöglichkeiten und zunehmender quantitativer sowie qualitativer Anforderungen infolge von Konsolidierungsmaßnahmen zu honorieren. Um die Haushaltslage zu berücksichtigen, wird die Anzahl der Begünstigten sowie die finanzielle Höhe begrenzt. Die Gesamtkosten der Maßnahme sollen auf maximal 30.000,00 Euro gedeckelt werden. Die Vergabe der Anreize erfolgt auf Basis einer Leistungseinschätzung durch die Bereichsleiter und nach einem Abgleich durch die Betriebsleiter innerhalb der Verwaltung. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Rahmen des Bereichsbudgets gesichert.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003281
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt- und Finanzausschuss
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- Überstunden bei der Stadtverwaltung 16.10.2003
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