Überstunden bei der Stadtverwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2003/286 befasst sich mit der Überstundensituation in der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel. Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Juli 2003 angeregt, ein Konzept zum Abbau von Überstunden zu entwickeln und die Gründe für nicht vermeidbare Mehrarbeit darzulegen.
Die Verwaltung führt aus, dass Überstunden bis zu einem Umfang von 38,5 Stunden im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit durch unmittelbaren Freizeitausgleich ausgeglichen werden, ohne dass eine Dokumentation erfolgt. Für tarifrechtlich geregelte Beschäftigte sieht der Bundesangestellten-Tarifvertrag sowie der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe vor, Überstunden auf dringende Fälle zu beschränken und primär durch Freizeit auszugleichen. Bei Unmöglichkeit eines Ausgleichs innerhalb von drei Monaten ist eine Bezahlung vorgesehen. Im Beamtenrecht gilt nach dem Landesbeamtengesetz für Nordrhein-Westfalen ebenfalls der Vorrang der Dienstbefreiung, wobei eine Entschädigung bei schriftlicher Anordnung und fehlendem Ausgleich innerhalb eines Jahres möglich ist.
Zur Reduzierung der zu bezahlenden Überstunden sind verschiedene Maßnahmen geplant. Dazu gehören der Einsatz von ausgebildeten Auszubildenden, eine veränderte Vertretungsregelung bei den Hausdiensten sowie ein neues Dienstplanmodell für die Feuerwehr. In Kindertageseinrichtungen entstehen Überstunden primär durch krankheitsbedingte Ausfälle; hier arbeitet die Verwaltung an Grundsätzen für den Personaleinsatz in Vertretungssituationen. Als Gründe für notwendige Mehrarbeit werden Personalengpässe, termingebundene Aufgaben wie Wahlen oder der Winterdienst sowie arbeitsbedingte Spitzen genannt. Die Verwaltung beabsichtigt, die rückläufige Tendenz der Überstundenentwicklung fortzusetzen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2003286
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt- und Finanzausschuss
- Gewährung von Leistungszulagen und Leistungsprämien an Beamte 16.10.2003
- Jahresabschluss der Sparkasse Castrop-Rauxel für das Jahr 2002; hier: Entlastung der Sparkassenorgane gem. § 7 Abs 2 f SpkG NW in Verbindung mit § 27 Abs. 3 SpkG NW 16.10.2003
- Personalentwicklung 13.10.2003
- Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 1.06000.672000 ''Erstattungen an den Gemeindeverband'' 21.10.2003
- Bericht über Entwicklung der Wiederbesetzung von Stellen (Einstellungen), Personalkosten und Personalbestand 21.10.2003
- Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept 27.10.2003