Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 hier: Beitrittsbeschluss gemäß kommunalaufsichtlicher Maßgabe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2004/146 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit einer notwendigen Änderung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004. Hintergrund ist die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 1997–2012 durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Recklinghausen. Die Aufsichtsbehörde hat die Genehmigung des Konzepts mit der Maßgabe erteilt, die in § 2 der Haushaltssatzung festgelegte Kreditaufnahme zu begrenzen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Gesamtbetrag der im Haushaltsjahr 2004 aufnehmbaren Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt von bisher 2.060.000 € auf 1.500.000 € festzusetzen. Dieser Betrag entspricht der Höhe der Tilgungsleistungen für bestehende Kredite im Jahr 2004. Um die Finanzierung der Investitionen trotz der reduzierten Kreditaufnahmeermächtigung sicherzustellen, soll die Differenz von 560.000 € durch eine Erhöhung der Entnahme aus Rücklagen ausgeglichen werden.
Konkret ändert sich die Haushaltsstelle der Einnahmen aus Krediten um minus 560.000 €, während die Haushaltsstelle für die Entnahme aus Rücklagen um plus 560.000 € angepasst wird. Durch diese Umverteilung bleibt die Gesamtsumme der Einnahmen unverändert. Die Verwaltung empfiehlt, der von der Kommunalaufsicht geforderten Änderung beizutreten, damit die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes wirksam wird. Der Beschluss ist zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2004146
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt- und Finanzausschuss
- Bestellung einer Schriftführerin für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Mai 2004 04.05.2004
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- Fünfte Änderung der Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel 09.06.2004