Übernahme der Trägeranteile für die neue Kindertageseinrichtung „Castroper Holz“
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beschließen, die Trägeranteile für die neue Kindertagesstätte „Rasselbande Castroper Holz“ zu übernehmen. Die Einrichtung in der Holzstraße 171 wird voraussichtlich im Mai 2020 den Betrieb aufnehmen und bietet 75 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Schulpflicht an. Die geplante Übernahme umfasst 7 % der Betriebskosten ab dem Kindergartenjahr 2019/2020.
Die Rasselbande gGmbH, die als sonstiger Träger nach den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes eine Förderung von derzeit 91 % der Betriebskosten erhält, hat einen Zuschuss beantragt. Da der gesetzlich vorgesehene Trägeranteil gemäß Kinderbildungsgesetz 9 % beträgt, ist der Träger selbst in der Lage, die verbleibenden 2 % zu finanzieren.
Die finanzielle Belastung für die Stadt beläuft sich auf 47.478,34 € pro Kindergartenjahr, wobei die Kosten für das Jahr 2020 aufgrund des späteren Betriebsbeginn im Mai anteilig 28.964,70 € betragen. Die Kostenentwicklung für die Folgejahre wird auf 48.839,26 € für das Jahr 2021 geschätzt. Die zusätzlichen Trägeranteile wurden bereits in der Haushaltsplanung für die Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt. Als Vergleich wird angeführt, dass die Stadt bereits für eine weitere Einrichtung des gleichen Trägers 7 % der Betriebskosten übernimmt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 253010100266
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191030091816
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt- und Finanzausschuss
- Antrag SPD vom 24.09.2019_800_Jahre_Ickern 31.10.2019
- Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2020 des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 25. und 26. Mai 2020 in Essen 29.10.2019
- Neunte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel 28.10.2019
- Antrag FWI und CDU vom 03.11.2019_Bürgerbudget 04.11.2019
- Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel 04.11.2019
- Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 353.635,56 € bei der Buchungsstelle 61.01/0233.791400 (Tilgung von Krediten vom sonstigen öffentlichen Bereich) 05.11.2019