Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, ein weiteres Kontingent in Höhe von 20.000 Euro an den bestehenden Familienzentrumsverbund „Castrop“ zu vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Mittel, die der Stadt Castrop-Rauxel durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zugewiesen wurden, entsprechend für den Ausbau eines weiteren Familienzentrums zu verwenden. Der Beschluss ist dem Land mitzuteilen.
Die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren zielt darauf ab, neben der Erziehung und Betreuung auch Beratung und Hilfe in verschiedenen Lebensphasen anzubieten. Die Familienzentren sollen als Knotenpunkte im Sozialraum fungieren, um Angebote zu bündeln. Bei der Auswahl der Einrichtungen sollen vorrangig Gebiete mit besonderem Bildungs- und Armutsrisiko berücksichtigt werden.
Die Landesförderung pro Familienzentrum wurde von 13.000 Euro auf 20.000 Euro pro Jahr erhöht. Im Jugendamtsbezirk Castrop-Rauxel sind bereits 36 Familienzentren zertifiziert. Die Entscheidung, das aktuelle Kontingent dem Verbund „Castrop“ zuzusprechen, erfolgte aufgrund der Größe des Verbunds und des damit verbundenen Organisationsaufwands. Da sich die Kita-Landschaft in den kommenden Jahren durch weitere Ausbaumaßnahmen verändern wird, ist vorgesehen, das Kontingent im nächsten Kindergartenjahr nach einer Überprüfung der Sachlage einem anderen Verbund zukommen zu lassen. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt sind durch die entsprechenden Zuweisungen aus Landesmitteln gedeckt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 272107100182
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200721171139-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200721171143-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20200721171144-2
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Verteilung der Zuschussmittel nach § 48 Kinderbildungsgesetz (KiBiz - in der ab 01.08.2020 gültigen Fassung) zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kitas 21.07.2020
- Vereinbarung zu den §§ 8a und 72a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe mit den freien Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 21.07.2020
- Weiterführung und Umsetzung der im „Bericht/Bedarfsplan 2019/20 bis 2022/23 Tageseinrichtungen für Kinder in Castrop-Rauxel“ bereits beschlossenen sowie weitere erforderliche Aus- und Neubaumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen 21.07.2020
- Ergänzungen und Korrekturen zur Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen (KiTa‘s) und Kindertagespflegeplätze für das Kindergartenjahr 2020/2021 21.07.2020
- Vergabe der Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung an der ehemaligen Harkortschule 28.07.2020
- Ernennung einer Schriftführerin sowie eines stellvertretenden Schriftführers 15.12.2020