Ernennung einer Schriftführerin sowie eines stellvertretenden Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Castrop-Rauxel steht die Ernennung der Schriftführung für die kommende Sitzungsperiode an. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seiner Ausschüsse sowie auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist für die in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse die Erstellung einer Niederschrift vorgeschrieben. Diese Niederschrift muss vom Ausschussvorsitzenden sowie von der Schriftführerin oder dem Schriftführer unterzeichnet und den Ausschussmitgliedern unverzüglich zugestellt werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person als Schriftführerin für den Jugendhilfeausschuss zu benennen sowie eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin zu bestimmen. Die Entscheidung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die entsprechende Vorlage wurde von der Beigeordneten für Soziales zur Beratung im Ausschuss vorgelegt.
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