Beteiligungsbericht 2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zum Thema Beteiligungsbericht 2019 sieht den Beschluss des Rats der Stadt Castrop-Rauxel vor, den entsprechenden Bericht für das Haushaltsjahr 2019 förmlich zu verabschieden. Die Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund der Vorlage ist die Änderung der kommunalhaushaltsrechtlichen Bestimmungen zum 1. Januar 2019. Seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Jahr 2009 waren Kommunen verpflichtet, neben dem Kernhaushalt auch einen kommunalen Gesamtabschluss zu erstellen. Da die Aufstellung dieses Gesamtabschlusses mit personellen und externen Prüfaufwendungen verbunden ist und der Nutzen als gering eingestuft wurde, wurde die Möglichkeit geschaffen, von dieser Verpflichtung abzusehen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte bereits im Juni 2020 beschlossen, die größenabhängige Befreiung von der Pflicht zum Gesamtabschluss für das Jahr 2019 in Anspruch zu nehmen. Mit dieser Entscheidung trat jedoch die Verpflichtung ein, einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Dieser Bericht dient der Transparenz, indem er Informationen über Beteiligungsverhältnisse, Jahresergebnisse, die Entwicklung von Eigenkapital und Verbindlichkeiten sowie die Finanzbeziehungen der verselbständigten Aufgabenbereiche untereinander und zur Stadt umfasst. Der vorliegende Bericht für 2019 wurde auf Basis eines verbindlichen Musters des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 311407100212
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220817090618-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt- und Finanzausschuss
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