Bebauungsplan Nr. 263 "Behringhauser Gärten" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2025/200 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 263 „Behringhauser Gärten“, der die Umwandlung einer ehemaligen Betriebsfläche der Hermecke GmbH & Co KG in ein Wohngebiet im Ortsteil Behringhausen vorsieht. Das Planungsgebiet umfasst etwa 2,8 Hektar und soll zur flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zur Stabilisierung der Bevölkerungszahl beitrenschaften. Der Rat der Stadt soll am 11. Dezember 2025 über die Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung in geänderter Fassung entscheiden, wobei die Berücksichtigung der abgewogenen Stellungnahmen sowie die Übernahme redaktioneller Änderungen sowie des Umweltberichts Gegenstand der Beschlussfassung sind.
Die Planung sieht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets vor, das etwa 57 Wohneinheiten in Form von Doppel- und Reihenhäusern sowie ein viergeschossiges Gebäude mit 30 beziehungsweise optional 22 Wohneinheiten und einer integrierten Kita umfasst. Die Erschließung erfolgt über eine Stichstraße und eine Privatstraße. Zur Infrastruktur gehören unter anderem eine Paketstation, eine Trafostation, Flächen zur Energieerzeugung, eine Tiefgarage sowie öffentliche Parkplätze mit Ladestationen für Elektromobilität. Zudem sind ein öffentlicher Spielplatz und eine neue Fußwegeverbindung zur Sägewerkstraße vorgesehen.
Die Kosten für die Erschließung sowie für Fachgutachten werden vom privaten Wohnbauentwickler getragen, wobei die Erschließungskosten über einen Vertrag mit dem EUV Stadtbetrieb abgewickelt werden sollen. Klimatische Anpassungsmaßnahmen wie Dachbegrünungen, Solarnutzung und Wärmepumpen sind Teil der Planung. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter werden als nicht erheblich eingestuft. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte im Juni 2021; die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Prüfung von Behördenstellungen sind im Verfahren bereits erfolgt.
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