Handlungsanweisung zur Bewirtschaftung von Schulgirokonten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss legt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel eine Vorlage zur Kenntnisnahme vor, welche die Handlungsanweisung zur Bewirtschaftung von Schulgirokonten betrifft. Diese Anweisung wurde vom Bürgermeister am 29. Juli 2024 unterzeichnet und trat zum 1. August 2024 in Kraft.
Die Regelungen beziehen sich auf die Einrichtung, die Verfügungsberechtigung, die Bewirtschaftung sowie die Prüfung von Schulgirokonten für alle öffentlichen Schulen unter der Trägerschaft der Stadt Castrop-Rauxel. Die rechtliche Grundlage bildet dabei insbesondere die Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen, welche die Erlassung von Vorschriften zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung und zur internen Aufsicht vorsieht.
In die Erstellung der Handlungsanweisung wurde der Bereich Rechnungsprüfung einbezogen. Die entsprechenden Vorgaben liegen den Schulen bereits vor. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine allgemeine Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Castrop-Rauxel derzeit durch den Bereich Finanzen finalisiert wird. Diese soll dem Rat nach der internen Abstimmung und Unterzeichnung durch den Bürgermeister zeitnah zur Kenntnis gegeben werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 382002100035
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250224171226-0
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