Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen Bestellung des Mitgliedes/stellvertretenden Mitgliedes für die Verbandsversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/259 der Verwaltung befasst sich mit der Bestellung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen. Die Stadt Castrop-Rauxel ist Mitglied dieses Zweckverbandes.
Gemäß der Verbandssatzung setzt sich die Verbandsversammlung aus den Vertretern der Verbandsmitglieder zusammen, wobei jedem Mitglied eine Stimme zusteht. Die rechtliche Grundlage für die Besetzung der Vertretung bildet zudem das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit. Demnach sind die Vertreter der Gemeinden durch die jeweilige Vertretungskörperschaft für die Dauer der Wahlzeit aus deren Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes zu bestellen.
Nach der Wahl des Rates ist nun die Benennung eines Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds für die Verbandsversammlung vorzunehmen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die entsprechenden Personen gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes bestimmt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestellung werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat der Stadt
- Einrichtung Energiebeirat Sitzungsperiode 2004 bis 2009 15.10.2004
- Bestellung eines Vertreters und eines Stellvertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Mitgliederversammlung und den Vorstand des Vereins 'Werkstatt für Behinderte Herne/Castrop-Rauxel e. V.' 13.10.2004
- Umlegungsausschuss; Wahl von Mitgliedern und ihrer Stellvertreter 18.10.2004
- Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses 18.10.2004
- Vertretung der Ausschussmitglieder 18.10.2004
- Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze gemäß § 58 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW 18.10.2004