Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze gemäß § 58 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2004/254 befasst sich mit der Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage für dieses Verfahren ist § 58 Absatz 5 Satz 6 der Gemeindeordnung NRW. Diese gesetzliche Bestimmung legt fest, dass die Regelungen zur Verteilung der Ausschussvorsitze analog auch für die stellvertretenden Vorsitzenden gelten, wodurch ein eigenständiges Verfahren für die Besetzung dieser Positionen vorgeschrieben ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Fraktionen die Ausschüsse, für die sie einen stellvertretenden Vorsitz beanspruchen, in einer festgelegten Reihenfolge benennen. Die Vorlage nimmt dabei auf den Sachverhalt der vorangegangenen Regelung zur Verteilung der Ausschussvorsitze Bezug. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Entscheidung erwartet. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Rat der Stadt.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat der Stadt
- Benennung der Ausschussvorsitzer und Stellvertreter 18.10.2004
- Verteilung der Ausschussvorsitze gemäß § 58 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW 18.10.2004
- Umlegungsausschuss; Wahl von Mitgliedern und ihrer Stellvertreter 18.10.2004
- Vertretung der Ausschussmitglieder 18.10.2004
- Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses 18.10.2004
- Antrag der FWI-Fraktion; Hartz-IV-Gesetzgebung / 'Ein-Euro-Jobs' 19.10.2004