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Sitzungsvorlage

Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

2004/263 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2004/263 des Rats der Stadt befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss. Die Neubesetzung des Ausschusses erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie der entsprechenden Ausführungsgesetze und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel.

Der Ausschuss setzt sich aus insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Davon werden neun Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft oder von dieser gewählte Personen mit Erfahrung in der Jugendhilfe bestimmt. Weitere sechs Mitglieder werden vom Rat der Stadt aus Vorschlägen der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der Freien Jugendhilfe gewählt. Für jedes gewählte Mitglied ist zudem ein persönlicher Stellvertreter zu bestimmen. Die Vorsitzenden des Ausschusses werden aus dem Kreis der Ratsmitglieder durch die stimmberechtigten Mitglieder gewählt.

Die Träger der Freien Jugendhilfe wurden aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung der sechs Sitze einzureichen. Dabei ist die doppelte Anzahl an Kandidaten und Stellvertretern vorzuschlagen. Bisher waren Organisationen wie die Arbeiterwohlfahrt, der Caritasverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Evangelische Jugend, die Katholische Jugend sowie die Sportjugend im Ausschuss vertreten. Die vorliegende Vorlage dient der Durchführung der Wahl gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Finanzielle Auswirkungen durch die Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.

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